Gremien und Kommissionen an der Universität Münster
Der Senat der Universität Münster ist für Grundsatz-Angelegenheiten der Universität oder Belange, die die Universität als Ganzes betreffen, zuständig. Dazu gehören die Bereiche Forschung, Kunst, Lehre und Studium. Insbesondere sind dies der Erlass von Ordnungen, die nicht nur für einzelne Fachbereiche gelten, die Zuständigkeit für die Verfassung der Universität und die Beschlussfassung über Berufungsvorschläge der Fachbereiche. Zudem muss der Senat der Wahl des Rektorats durch den Hochschulrat zustimmen. Für die Ernennung des Kanzlers besitzt er das Vorschlagsrecht. Um Beschlüsse im Senat vorzubereiten und das Rektorat zu beraten, gibt es diverse ständige und Ad-hoc-Kommissionen:
- Die Kommission für Lehre und Studium (KLS) behandelt, ähnlich dem Studienbeirat im Fachbereich, Themen, die direkt das Studium betreffen. Dazu gehören auch alle Rahmenordnungen (also die zentralen Vorgaben in den Lehramtsstudiengängen).
- Die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) ist für die zentrale Vergabe von Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) zuständig. Die QVM sind staatliche Geldmittel in NRW zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen. Sie wurden als Ersatz der Studiengebühren eingeführt.
- Die IV-Kommission (IV-K) berät, analog zur IVV4-Expertenrunde, Themen die die IT-Infrastruktur der Universität betreffen und empfiehlt dann dem IV-Lenkungsausschuss Ordnungen und Beschlussvorlagen.
- Bibliothekskommission
- Der Zentrale Wahlausschuss (ZWA) ist für die jährlich im Sommersemester stattfindenden Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten zuständig.
- Das Prüfungsgremium gemäß § 11 Abs. 1 des Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz war eine Beschwerdestelle und war für die Betreuung des Brennpunkt Lehre zuständig. Dieses Portal ist weiterhin erreichbar, das Prüfgremium wurde jedoch im Zuge der Abschaffung der Studiengebühren aufgelöst. Hier können Probleme im Studium (z. B. in Zusammenhang mit den in den Lehramtsstudiengängen im Wesentlichen abgeschafften Anwesenheitspflichten) oder Fehlverwendungen von Studienbeiträgen angezeigt werden. Dies ist auch anonym möglich, damit ist aber natürlich auch eine Rückmeldung ausgeschlossen.
Das Rektorat hat beschlossen, die folgenden Rektoratskommissionen als Ausgleich für die 2010 aufgelösten Senatskommissionen einzusetzen. Von den jeweils 13 Mitgliedern sind je zwei Studierende Mitglied der Kommissionen.
Weiterhin gibt es noch Universitätsausschüsse und Anwendergruppen, die sehr spezielle Aufgaben übernommen haben, darunter zum Beispiel:
- Die IT-Kommission ist verantwortlich für die Sicherstellung des nutzer*innengerechten und wirtschaftlichen Betriebes des IV-Gesamtsystems und trifft die dafür notwendigen Grundsatz- und Einzelentscheidungen. Sie wird durch drei thematische Arbeitsgruppen (Forschung & IT, Studium und Lehre & IT, Administration & IT) unterstützt. Die IT-Kommission ist direkt dem Rektorat und Senat zugeordnet.