Bei der Vorlesungsumfrage bzw. Evaluation geht es darum, die im Fachbereich angebotenen Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Experimentelle Übungen) anhand eines Fragebogens zu bewerten und so eine Übersicht über die Qualität der Veranstaltungen zu schaffen. Außerdem soll dem Dozenten/der Dozentin eine Hilfestellung bei der Verbesserung ihrer Vorlesungen, Seminare und Praktika geboten werden. Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert an die jeweiligen Dozenten weitergeleitet und zudem in einer Kurzfassung der Ergebnisse auf den Seiten des Fachbereichs veröffentlicht.
Hintergrund: Schon viele Jahre vor der gesetzlichen Regelung der Evaluation hat die Fachschaft die „Studentische Lehrveranstaltungskritik“, damals noch per Hand ausgewertet, durchgeführt. Die lange Geschichte der Evaluation und Qualitätssicherung hat die Qualität der Lehre im Fachbereich nachhaltig verbessert.
Hinweise für Lehrende
Wichtige Hinweise zur Evaluation finden Sie auf der entsprechenden Seite der Fachschaft im Intranet.
Allgemeine Hinweise
Die Fachschaft führt die Evaluation im Auftrag des Fachbereichs mittels Online-Fragebögen im TAN-Verfahren mit dem Programm-System EVASYS durch. Einige kleinere nicht regelmäßig stattfindende Veranstaltungen werden per TAN-Verfahren durch die Dozierenden evaluiert. Die Mitwirkung an der Evaluation zählt zu den Pflichten aller in Lehre und Forschung Tätigen sowie aller Studierenden (Evaluationsordnung § 3.1).
Bei Fragen zur Durchführung und Organisation könnt ihr euch an die jeweils zuständigen Personen wenden:
Organisation und Durchführung |
Evaluationsbeauftragte der Fachschaft Physik |
Technisch Verantwortlicher (Teilbereichsadministrator) | André Berken Raum: IG1, 88c Tel.: 33613 |
Gesamtkoordination |
Evaluationsbeauftragter des Fachberichs Physik |
Allgemeine Informationen zur Evaluation
Grundlage der Evaluation ist die Evaluationsordnung für die wissenschaftlichen Einheiten der Universität Münster.
Die Evaluationen an Hochschulen sind eine rechtliche Pflicht, die sich aus § 7 des Hochschulgesetzes NRW ergibt. Sie dienen zum einen der Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und sind zudem ein wichtiger Faktor für die Akkreditierung von Studiengängen.