Symbolbild: Gleichstellung
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Gleichstellungsarbeit am IfPol

Ziel der universitären Gleichstellungsarbeit ist es, die Gleichberechtigung aller Geschlechter an der Hochschule in den verschiedenen Bereichen durchzusetzen. Teil der Gleichstellungsarbeit ist das Mitwirken in verschiedenen Hochschulgremien, die Beteiligung an Berufungs- und Einstellungsverfahren sowohl auf Instituts- als auch auf Fachbereichsebene, die Sensibilisierung für Gleichstellungsthemen sowie das Bereitstellen von Weiterbildungsangeboten für wissenschaftlich Beschäftigte, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie für Studierende.

Am Institut für Politikwissenschaft sind Rebecca Froese, Anja Morton und Anica Roßmöller als Vertretung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs 6 aktiv. Bei Fragen oder Problemen rund um die Themen Gleichstellung, Diversität, sexualisierte Gewalt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf usw. stehen wir Ihnen und Euch als Ansprechpartner*innen jederzeit zur Verfügung.

Wenn Sie im Rahmen der Universität sexualisierte Belästigung oder Gewalt erlebt haben ...

können Sie sich jederzeit an uns oder an die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs 06 Dr.'in Katrin Huxel oder an die studentische Gleichstellungsbeauftragte Franziska Jürgens wenden. Ihre Anonymität wird in jedem Fall gewahrt und Sie werden parteilich unterstützt. Bei Bedarf können gemeinsam weitere Schritte überlegt und unternommen werden. Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie hier.

Handreichung zu Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren

Was gilt es unter Gleichstellungsaspekten in Berufungsverfahren zu beachten? Institute, Kommissionsvorsitzende und -mitglieder finden Antworten auf diese Fragen in der Broschüre „Berufungsverfahren: Handreichung zu Gleichstellungsaspekten“.

Die Gleichstellungsfachgruppe des FB 06 hat in der Broschüre Rechte und Pflichten in Berufungsverfahren aus Gleichstellungssicht zusammengestellt. In einer kompakten Übersicht werden konkrete Arbeitshilfen für Berufungskommissionen bereitgestellt und erklärt, wie die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW umgesetzt werden. Erfahrene Kolleg*innen finden durch die neuesten Gesetzestexte ebenso einen Mehrwert wie Neulinge in Berufungskommissionen.

Die Broschüre steht hier zum Download bereit. Gedruckte Exemplare sind auf Anfrage per Mail erhältlich.

Vereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten“

Seit 2013 gibt es an der Universität Münster eine Vereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten. Ziel ist es, ein vertrauensvolles, wertschätzendes und positives Arbeitsklima sicherzustellen. Fehlverhalten wie sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking und Diskriminierung sollen unterbunden werden.