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Ulrike Weyland

 

Prof. Dr. Ulrike Weyland, Prorektorin für Studium und Lehre
© Uni MS - Michael Möller

Prof. Dr. Ulrike Weyland wird neue Prorektorin für Studium und Lehre

Einstimmiges Votum der Hochschulwahlversammlung

Prof. Dr. Ulrike Weyland wird zum 1. Dezember 2022 neue Prorektorin für Studium und Lehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung stimmten dem Vorschlag von Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels am 25. November einstimmig zu. Ulrike Weyland nahm die entsprechenden Aufgaben bereits seit dem 1. Oktober als Rektoratsbeauftragte für Studium und Lehre wahr.
Die Weiterentwicklung des forschenden Lernens, den Ausbau der Digitalisierung und der englischsprachigen Studiengänge benannte Ulrike Weyland als drei ihrer zentralen Vorhaben. Hinzu kommt die „Systemakkreditierung“ als künftiges internes Qualitätssicherungssystem für die Studiengänge. „Ich sehe große Chancen und Potenziale in diesem Amt, diese Pläne fächerübergreifend anzugehen“, betonte sie. Ulrike Weylands Amtszeit läuft bis zum 30. September 2026.

Foto von Ulrike Weyland und Martin Bonsen
© Dekanat

Frau Prof.'in Dr. Ulrike Weyland wurde im November 2020 einstimmig als Dekanin des Fachbereichs 6 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften an der WWU Münster gewählt und löst damit den bisherigen Dekan Prof. Dr. Martin Bonsen nach einer sechsjährigen Amtszeit ab. Zuvor hatte sie bereits für zwei Jahre die Funktion als Prodekanin für Studienangelegenheiten und Digitalisierung inne. Die Amtszeit für die Leitung des Fachbereichs 06 beträgt vier Jahre. Zu ihrem Kernteam gehören die Prodekanin Prof.'in Dr. Stefanie van Ophysen (Prodekanin für Ressourcen) sowie die beiden Prodekane Prof. Dr. Thorsten Quandt (Prodekan für Forschung und Transfer; stellvertretender Dekan) und PD Dr. Matthias Freise (Prodekan für Studienangelegenheiten und Digitalisierung). Weitere Informationen sind der Seite des Fachbereichs 06/Dekanats zu entnehmen.

  • Funktionen und Mitgliedschaften

    Funktionen und Mitgliedschaften an der Universität Münster

     

    Aktuell

    • Prorektorin für Studium und Lehre (seit 11/2022)
    • Studiengangsleitung für das Lehramt an Berufskollegs (ebenfalls Ansprechpartnerin für die auslaufenden Modellstudiengänge)
      • Bachelor (BA Lehramt an Berufskollegs und 2-Fach-Bachelor mit lehramtsspezifischer Schwerpunktsetzung Berufskolleg)
      • Master (MA Lehramt an Berufskollegs)
    • Ordentliches Mitglied des Lenkungsausschusses von Universität Münster und IBL der FH Münster für das Lehramt an Berufskollegs
    • Mitglied der Graduate School of Educational Research am IfE der WWU Münster
    • Mitglied des Zentrums für Berufsorientierungs- und Berufsverlaufsforschung (ZBB)

     

    Zurückliegende Funktionen und Mitgliedschaften

    • Rektoratsbeauftragte für Studium und Lehre der Universität Münster (10/2022 bis 11/2022)
    • Dekanin im Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften (11/2020 bis 12/2022)
    • Prodekanin für Studienangelegenheiten und Digitalisierung des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften (FB 06) (10/2018 – 11/2020)
    • Ordentliches Mitglied des Lehrbeirats des Rektorats an der Universität Münster (2018 bis 09/2022)
    • Mitglied der Koordinierungskommission Bildungswissenschaften am Fachbereich 06
    • Ordentliches Mitglied des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL)
    • Ordentliches Mitglied des Vorstands des Instituts für Erziehungswissenschaft (10/2015 bis 09/2020)
    • Ordentliches Mitglied der Steuergruppe für das Praxissemester des ZfL
    • Sprecherin der Koordinierungskommission Bildungswissenschaften (in dieser Funktion ebenso Mitglied der AG Reakkreditierung auf Rektoratsebene) (01/2016 bis 03/2019) http://www.uni-muenster.de/Bildungswissenschaften/organisation/koordinierung.html
    • Ordentliches Mitglied der Senatskommission für Lehre und Studium (KLS) (12/2016 bis 03/2019)
    • Ordentliches Mitglied des Fachbereichsrates, FB 06 (10/2016 bis 09/2018)

     

    Funktionen und Mitgliedschaften außerhalb der WWU Münster

 
 
  • Abgeschlossene Projekte (außerhalb der WWU)

    Abgeschlossene Projekte (außerhalb der WWU)
  • Kooperationen

    © Presseamt Münster

    Zwei intensive Wochen


    Duales Orientierungspraktikum: Mehr als 200 Jugendliche lernen den Studien- und Berufsalltag kennen

    Münster (SMS) Ein Erfolgsrezept geht in die nächste Runde: Mehr als 200 Oberstufenschülerinnen und -schüler des Ludwig-Erhard-Berufskollegs und des Gymnasiums Wolbeck absolvieren ihr duales Orientierungspraktikum (DOP).

    Das Konzept, das seit mehr als zehn Jahren in Münster praktiziert wird, sieht vor, dass die Schüler von ausgewählten Partnerschulen in der ersten Woche zwei Studienfächer an der FH Münster oder der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) kennenlernen. Die zweite Woche verbringen sie in einem Unternehmen in der Region.

    „Das duale Orientierungspraktikum ist eine tolle Gelegenheit, in unterschiedliche Studiengänge und Berufsfelder hineinzuschauen“, meint Klaus Ehling, Leiter des städtischen Amtes für Schule und Weiterbildung. Gemeinsam mit Prof. Dr. Ulrike Weyland vom Institut für Erziehungswissenschaft der WWU und Anne Werner vom FH-Schulnetzwerk begrüßte er die Schülergruppe, die sich als erste Station den Fachbereich Gesundheit der Fachhochschule ausgesucht hatte. Die Jugendlichen erlebten eine echte Vorlesung und lernten das Skills Lab kennen. Seit 2014 gibt es diesen Simulationsraum, in dem die Studierenden Szenarien der Patientenversorgung und Situationen aus dem späteren Berufsalltag trainieren können.

    Projektträger des dualen Orientierungspraktikums ist die Stadt Münster, die die beteiligten Partner in einem Netzwerk koordiniert. Darüber hinaus besteht zwischen Universität und Stadt Münster ein Kooperationsvertrag für dieses Projekt. „Es freut mich, dass wir dieses Bildungsanliegen als gemeinsame Aufgabe sehen“, sagte Weyland. Nicht nur die Schüler profitieren vom DOP: Studierende vom Institut für Erziehungswissenschaft sammeln Erfahrungen, indem sie die Schüler während der zwei Wochen unterstützen und begleiten.

    Foto & Text: Presseamt Münster (mit freundlicher Genehmigung)

    Link zum Presseartikel

    © BIBB

    Kooperation mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung

    Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) arbeitet in zahlreichen Projekten mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Rahmen eines Workshops zum Thema "Inklusion und Ausbilderqualifizierung" wurde jetzt eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität und der Fachhochschule Münster unterzeichnet.

    Die Zusammenarbeit des BIBB mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU Münster) und der Fachhochschule Münster (FH Münster) zielt darauf ab, gemeinsam Konzepte zur Inklusion in Berufsregelungen sowie zur Gestaltung innovativer Berufsorientierungskonzepte zu entwickeln. Im Fokus der Auftaktveranstaltung am 24.8.2017 stand zunächst die Thematik Inklusion und Ausbilderqualifizierung. Hier ging es um die Frage, wie Ausbilderinnen und Ausbilder verstärkt für inklusionsrelevante Aspekte und Fragestellungen sensibilisiert und bei der Ausbildung heterogener Lerngruppen unterstützt werden können.

    Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Menschen mit Behinderungen sollen im gleichen Maße wie nichtbehinderte Menschen von ihren Menschenrechten Gebrauch machen können. Zum Spektrum der in der Konvention verankerten Rechte gehören u.a. das Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK) sowie das Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27 UN-BRK).

    Für die Berufsbildung leitet sich daraus die Verpflichtung ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gelingende Integration in das Berufsbildungssystem ermöglichen, um damit die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe herzustellen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) sehen vor, dass Menschen mit Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Ihre besonderen Verhältnisse im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen sind dabei zu berücksichtigen, zum Beispiel bei der Dauer der Prüfungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln oder der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter (§ 65 Abs. 1 BBiG bzw. § 42 HwO).

    Doch was bedeutet dies für die konkrete Umsetzung? Werden die Curricula und Prüfungsregelungen der staatlich anerkannten Ausbildungsordnungen den in der UN-BRK formulierten Ansprüchen gerecht? Reichen die gesetzlichen Grundlagen als Umsetzung der UN-BRK aus und welche Unterstützung könnte darüber hinaus geleistet werden, um Ausbilderinnen und Ausbilder für diese Aufgabe zu qualifizieren?

    In der Reihe "Ausbildung gestalten" gibt das BIBB Umsetzungshilfen und Praxistipps heraus, die sich auf einzelne Berufe beziehen. Das Produkt richtet sich an das Berufsbildungspersonal und bietet Hilfestellung bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung in die Ausbildungspraxis. Wie und in welcher Form die Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt in den Umsetzungshilfen berücksichtigt werden können, ist im Rahmen der Kooperation gemeinsam zu diskutieren. Neben der thematischen Erweiterung der Umsetzungshilfen ist zu klären, welche weiteren Qualifizierungsangebote zum Thema deutschlandweit existieren und wie diese weiterentwickelt und bekanntgemacht werden könnten.

    (c) BIBB


     

    © Uni MS

    Kooperation mit dem Zentrum für Berufsorientierungs- und Berufsverlaufsforschung

    Link


    © Presseamt Münster

    DOP-M

    Kooperationsvertrag zwischen dem Institut für Erziehungswissenschaft und der Stadt Münster sichert langjähriges und erfolgreiches Projekt zur Berufs- und Studienorientierung

    Seit nunmehr 12 Jahren unterstützen und begleiten Lehramtsstudierende Schülerinnen und Schüler der Oberstufe während einer Erkundungswoche an der WWU Münster, der Fachhochschule Münster, der katholischen Hochschule NRW und der Kunstakademie am Standort Münster.

    Im Rahmen des „Dualen Orientierungspraktikums – Münster“ (DOP-M) erkunden die Schülerinnen und Schüler zwei Fächer. Dabei werden sie von Lehramtsstudierenden begleitet. Jedes Fach wird durch eine/n Studierende/n repräsentiert. D.h. jede/r Studierende entwickelt einen Erkundungsplan für das jeweilige Fach, dass er/sie repräsentiert. Dieser umfasst neben allgemeinen Aufgabenstellungen auch fachspezifische Inhalte wie z. B. der Besuch der Fachstudienberatung oder die Hospitation einer Vorlesung und/oder eines Seminars. Am Ende der Erkundungswoche reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre Erfahrungen mit ihren studentischen Tutoren. Das kontinuierlich angebotene Seminar „Beratung durch Lehrkräfte in der Berufs- und Studienorientierung“ am Institut für Erziehungswissenschaft bereitet die Studierenden auf ihre tutorielle Begleitfunktion intensiv vor.

    Somit profitieren alle Beteiligten vom DOP-Münster: Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein zusätzliches Angebot, das ihnen authentische Einblicke in die Hochschule vermittelt. Die Lehramtsstudierende lernen praktisch, ein konkretes Angebot zur Studienorientierung in Kooperation mit Hochschulen zu planen und umzusetzen. Das DOP-M stellt somit auch einen wichtigen Baustein in der Lehramtsausbildung dar.

    Der Kooperationsvertrag zwischen dem Institut für Erziehungswissenschaft und der Stadt Münster sichert die Fortführung und Weiterentwicklung des langjährigen und erfolgreichen Projekts zur Berufs- und Studienorientierung. Die Kompetenzentwicklung angehender Lehrkräfte in der Domäne Berufs- und Studienorientierung sowie die sinnvolle Verknüpfung des Angebots mit anderen Instrumenten im Rahmen der Landesinitiative ‚Kein Abschuss ohne Anschluss’ (KAoA) stellen dabei die zukünftigen Handlungsfelder der Kooperationspartner dar (siehe Pressemitteilung vom 29.12.2016).