Wahlen aller Mitgliedergruppen zu den Vorständen der Institute des Fachbereichs
Bekanntmachung der Wahlergebnisse
Einspruchsmöglichkeit: Jeder Wahlberechtigte kann binnen einer Frist von 10 Tagen vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an, die Wahl durch schriftlichen Einspruch bei der Vorsitzenden des Wahlausschusses anfechten. Der Einspruch ist begründet, wenn wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Mandate, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind und durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte. Vgl. die Wahlbekanntmachung.
Münster, 01.06.2022 gez. Prof. Dr. Katja Driesel-Lange, Vorsitzende des Wahlausschusses