Frequently Asked Questions

Here you will find answers to most questions that arise before, during or after your studies. Please read them carefully before consulting our student advisory service.

Stay abroad

You can find individual FAQs regarding your stay abroad on the individual options' websites:

Study abroad

Internship abroad

Study@home


Shortcuts

Allgemeines & Studienbeginn Bachelor

Kursanmeldung/Course registration

Anmeldungen zu Leistungen (QISPOS)

Studienwechsel

Auslaufende BA- Prüfungsordnungen (2011)

Bachelorarbeit & Abschlussplanung

Zulassungsbeschränkung im M.Ed.

Masterstudiengänge

Masterarbeit & Abschlussplanung


Promotion

Information for Promotionsstudiengänge can be found at the separate website: https://www.uni-muenster.de/Anglistik/Study/Promotion_WS12_13.html

Allgemeines & Studienbeginn Bachelor

  • Q: Wie bewerbe ich mich für ein Bachelorprogramm?

    A: Die Bewerbung erfolgt online über das Portal des Studierendensekretariates. Sie finden dort auch Angaben zu den Dokumenten, die Sie einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen absolut bindend sind. Zu spät eingegangene Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt!

  • Q: Muss ich nach einer erfolgreichen Bewerbung  etwas tun?

    A: Ja, vor Aufnahme des Studiums sollten Sie den C-Test ablegen. Dieser dient der Diagnostik: Sollten Sie ein bestimmtes Ergebnis (derzeit 70 Punkte) nicht erreichen, so können Sie trotzdem planmäßig Ihr Studium aufnehmen. Studierende, die eine Punktzahl von unter 70 erreicht haben wird empfohlen, den Kurs "Exercises in Vocabulary and Grammar" am Sprachenzetrum während des erstens Semesters zu belegen.
    Informationen sind auf der Website des Sprachenzentrums zu finden. 

    Sie sollten zudem auf jeden Fall diese FAQs lesen und an einer der Einführungsveranstaltungen für das Fach Englisch teilnehmen. Dort erhalten Sie einen Überblick über den idealen Studienverlauf und die Veranstaltungen des ersten Fachsemesters sowie über das Procedere zu Veranstaltungswahlen und –anmeldungen.

  • Q: An wen kann ich meine Fragen richten?

    A: Wenn Sie generelle Informationen, z.B. zur Kombination von Studienfächern benötigen oder einen allgemeinen Überblick über die vielen Möglichkeiten, die Sie hier an der Universität Münster haben, dann wenden Sie sich am besten an die Zentrale Studienberatung (ZSB). Auf der Homepage finden Sie nicht nur Angaben zu den Sprechzeiten, sondern auch einen Studienführer mit einer Übersicht aller Fächer: http://zsb.uni-muenster.de/

    Wenn Sie schon einen ersten Einblick haben und Fragen speziell zu den Programmen des Englischen Seminars haben, so beantwortet Ihnen das Studienberatungsbüro gerne Ihre Fragen. Sie können es per Email kontaktieren oder zu den Sprechzeiten aufsuchen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Englischen Seminars unter: Student Advisory Service.

  • Q: Wo liegt der Unterschied in den Bezeichnungen Anglistik/Amerikanistik und Englisch?

    A: Die Termini „Anglistik/Amerikanistik“ bezeichnen die Fachwissenschaft, deshalb nennt sich Ihr Studienfach „Anglistik/Amerikanistik“, wenn Sie den Zwei-Fach Bachelor studieren. „Englisch“ hingegen bezeichnet das Unterrichtsfach und trifft daher auf alle auf die spezielle Lehramtsausbildung zugeschnittenen Programme zu.

  • Q: Ich möchte Anglistik studieren, aber nicht auf Lehramt. Gelten trotzdem alle Bestimmungen auch für mich?

    A: Ja, im Großen und Ganzen. Unterschiede gibt es im Wahlbereich in Modulen der höheren Fachsemester im Englisch-Studium. Der Auslandsaufenthalt ist beispielsweise nicht verpflichtend für Studierende, die das Lehramt nicht anstreben.

    Das Fachdidaktikmodul müssen sie zudem nicht studieren.

    Wenn Sie den Zwei-Fach-Bachelor erfolgreich absolviert haben, können Sie sich aber auch für ein Master-of-Arts-Programm bewerben. Grundsätzlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass Studierende während ihres Studiums oft ihre ursprüngliche Berufswahl überdenken. Deshalb ist es nicht ungeschickt, sich während des Bachelors noch ‚beide Türen offen zu halten‘. Bitte lassen Sie sich auch im Hinblick auf andere Studienelemente von den entsprechenden Stellen beraten (Zentrale Studienberatung, Zentrum für Lehrerbildung, etc.).

  • Q: Welche Studienprogramme bietet das Englische Seminar im Bereich Bachelor an?

    A: Genauere Informationen finden sie unter programmes. Folgende Studienprogramme stehen zur Auswahl:

    Zwei-Fach Bachelor: Sie sollten sich zunächst für den Zwei-Fach Bachelor entscheiden, wenn Sie entweder später das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen anstreben, Ihr Studium im Rahmen eines Master of Arts-Programms fortsetzen möchten oder nach dem Bachelor einen Beruf ergreifen möchten. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bewerben sich die Studierenden nach dem Bachelor für den Master of Education (G/G).

    Bachelor BK: Dieses Studienprogramm kommt für Sie in Frage, wenn Sie später das Lehramt an Berufskollegs ergreifen möchten. Es kombiniert ein allgemeinbildendes mit einer beruflichen Fachrichtung. Die Studienstruktur des Bachelor BK entspricht im Fach Englisch der des Zwei-Fach Bachelor. Im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Bachelor erfolgt eine Bewerbung für den Master of Education (BK).

    Bachelor HRSGE: Studierende sollten dieses Programm wählen, wenn sie das Lehramt an Haupt-, Real- und den entsprechenden Jahrgangsstufen an Gesamtschulen anstreben. Diese Studierenden bewerben sich nach dem Bachelor für den Master of Education (HRG). Aber auch für eine Ausbildung nach dem Bachelor im pädagogischen Bereich eignet sich diese Richtung.

    Bachelor G: Studierende mit dem Ziel Grundschullehramt wählen den Bachelor G Studiengang.
    Im Anschluss an den Bachelor bewerben sich diese Studierenden für den Master of Education (G). Auch hier ist eine Ausbildung im pädagogischen Bereich nach dem Bachelor denkbar.

  • Q: Ist die Reihenfolge der Module, die ich studieren muss, festgelegt?

    A: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich müssen Grundkurse abgeschlossen sein, um Aufbaummodule beginnen zu können.

    Eine tabellarische Übersicht zu den einzelnen Studiengängen mit den optimalen Studienverlaufsplänen finden sie unter programmes.

  • Q: Woher weiß ich, welche Veranstaltungen ich besuchen muss und wie ich mich dafür anmelde?

    A: Für Studierende des ersten Semesters gibt es ein gesondertes Anmeldeverfahren. Die Plätze in geeigneten Veranstaltungen sind speziell für Sie reserviert, sodass Sie ideal in Ihr Studium starten können. In den Einführungsveranstaltungen des Fachs kurz nach Semesterbeginn wird Ihnen der Studienverlauf mit speziellem Schwerpunkt auf das erste Fachsemester genau erklärt. Die Termine der Einführungsveranstaltungen finden Sie rechtzeitig unter News sowie new students und auf der Homepage des Englischen Seminars sowie bei den Fachinformationen auf den Seiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).

    Die Anmeldungen erfolgen ausschleißlich (!!) über HIS-LSF. Alle informationen zur Anmeldung finden Sie unter Registration.

    Die Studienverlaufspläne finden Sie unter Programmes.

  • Q: Ich bin Nachrücker*in und beginne verspätet mein Studium an der Universität Münster. Daher konnte mich nicht rechtzeitig zu den Kursen anmelden. Wie muss ich jetzt vorgehen?

    A: Informieren Sie sich im Studienberatungsbüro, welche Kurse sinnvoll für Sie sind und wie das weitere Vorgehen ist, um einen Platz in den von Ihnen benötigen Veranstaltungen zu erhalten. Wenden Sie sich dafür an neues[at]uni-muenster.de.

  • Q: Wie gehe ich bei einem Studienortswechsel vor?

    A: Wenn Fächer und Abschluss sich nicht ändern, dann bewerben Sie sich beim Studierendensekretariat innerhalb der Bewerbungsfrist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld im Studierendensekretariat, ob Sie tatsächlich kein Einstufungsformular benötigen. Sollten sich Abschluss und/oder Fach aber ändern, dann gehen Sie mit Ihren Original-Unterlagen oder beglaubigten Kopien zu den bereits erbrachten Leistungen in die Sprechstunde der Studienberatung. Dort werden Sie dann in ein geeignetes Fachsemester eingestuft. Der Einstufungsbescheid wird für die Bewerbung benötigt und ist in der Regel noch keine Garantie auf den Erhalt eines Studienplatzes. Lassen Sie sich bei Ihrem Termin im Studienberatungsbüro auch informieren, wie der weitere Verlauf Ihres Englisch-Studiums an der Universität Münster aussehen würde und welche Veranstaltungen Sie nach der Zulassung wählen sollten. Nach erfolgreicher Bewerbung vereinbaren Sie einen weiteren Termin im Studienberatungsbüro, um sich Ihre bisher erfolgreich erbrachten Leistungen, auf denen die Einstufung beruhte, auf das Studium anrechnen zu lassen.

  • Q: Ich möchte mich besser mit den generellen Bedingungen meines Studiums auskennen und dann noch einmal überprüfen, ob ich die richtigen Kurse gewählt habe. Wo finde ich meine Studien- und Prüfungsordnung?

    A: Einen Link zur passenden Studienordnung finden Sie hier unter programmes. Dort finden Sie auch eine Auflistung der Studiengänge.

    Achten Sie bei diesen Schritten bitte immer auf das angegebene Semester der Studienaufnahme und auf eventuelle Änderungsordnungen Ihren Studiengang betreffend. Diese stehen separat. Die Seiten der Zentralen Studienberatung listen ebenfalls alle Studiengänge und Ordnungen auf

    Zwei-Fach Bachelor
    BA (G)
    BA (HRG)
    BA (BK)

  • Q: Ich studiere den BA Anglistik/Amerikanistik und möchte mein „Work Experience“ planen. Was muss ich dabei beachten?

    A: Sie können Ihre „Work Experience“ im In- oder Ausland absolvieren. Sie finden in der Modulbeschreibung „Work Experience“ Ihrer Prüfungsordnung Hinweise dazu. Sie können Ihr Praktikum im Bereich Journalismus, Theater- und Museumsarbeit, Verlagswesen, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Kultur- und Bildungsmanagement, Informationsmanagement, internationale Organisationen, Tourismus, internationales Projekt- und Eventmanagement, Erwachsenenbildung etc. absolvieren.

    Für die Organisation des Praktikumsplatzes sind Sie selbstverantwortlich. Klären Sie bitte vor Antritt des Praktikums mit der zuständigen Stelle (workexp.abroad), ob Ihr anvisiertes Praktikum im Rahmen der „Work Experience“ anerkannt werden kann.

    Unter diesem Link finden Sie Hinweise zu Praktika im Ausland aber auch im Inland: Anglistik Internships. Auch der Career-Service der WWU bietet Orientierungshilfen bei Praktika und auch eine Datenbank, die Ihnen bei der Stellensuche behilflich sein kann: KAP Datenbank. Im Bereich AST gibt es dort auch spezifische Veranstaltungen, die sich mit Praktika befassen: Career Service.

Kursanmeldung/Course Registration

  • Q: Which classes do I have to register on LSF?

    A: Degree-seeking students have to register all the classes you wish to take. After the end of the registration period, there will be an allocation period during which spots are allocated. You can be sure to receive a spot in the lecture(s) you choose, but not in classes that have a limited number of spots, such as seminars and language courses.  Therefore, it is very important to give at least three options for any seminar or language course you choose and to check into which classes you have been accepted after allocations have been posted.

  • Q: How many options for seminars and language classes do I have to register within the same module?

    A: As spots in seminars and language courses are limited, you have to select three options/ groups for each seminar or language course you wish to take. If you do not select three options, the software will reject your registration and you will not receive a spot at all. If there are only two groups available, select both.

  • Q: I understand that I have to select three options if I wish to get in a seminar. Can I prioritize my choices?

    A: You prioritize your choices by selecting your three options in a specific order. The first class you click on is your preferred priority.

  • Q: I understand that I have to select three options if I wish to get a spot in a seminar, but only two of the offered seminars fit my schedule. What should I do? 

    A: Please select three options anyway and hope that the allocation will land you in the right course. If it does not, please approach the course allocation team after the first round of course allocation is finished. Their office hours are coordinated via Learnweb.

  • Q: I understand that I have to select three options if I wish to get in a seminar. Could I also select more options to increase my chances of getting a spot?

    A: Yes, it is possible to select more than three options.

  • Q: Who decides who gets a spot in a specific class?

    A: There is a set of rules governing priorities for course allocation (Platzvergabeordnung). During the online registration and allocation period, a software distributes students into the classes they chose. During the post-allocation period, our course allocation team distributes remaining spots. Both the software and the course allocation team adhere to the priorities defined in the Platzvergabeordnung.

  • Q: Does HIS LSF make sure that the classes I selected do not overlap?

    A: No. You have to take care of this yourself.

  • Q: How do I know which classes I got?

    A: You need to check your LSF account after the end both registration and allocation period. You will receive an individual notification via email.

  • Q: Why are some classes listed as taught by N.N.?

    A: In these cases, we already know that a specific class will be offered, but cannot communicate the name of the instructor yet.

  • Q: Are there any specific tips regarding the registration for classes that only meet every two weeks?

    A: For classes that only meet every two weeks, students tend to prefer registering the groups on the first cycle, i.e. classes that start in the first week of the semester. You are more likely to get the spot you want if you chose the second cycle, i.e. the group that starts in the second week of term.

  • Q: I wish to change my degree program next semester, but already have to register for classes this semester. Can I select classes outside the program I am currently enrolled in?

    A: No, this is not possible. We recommend trying to find classes that are offered within both your old and your new program and register for those. If this does not solve your problems, please get in touch with our course allocation team during the post-allocation period.

  • Q: I am planning to enroll into a M.Ed. program but will not yet be enrolled during the class registration period for first semester students. May I still register for M.Ed. classes?

    A: No. You have to be properly enrolled in the M.Ed. program to register for classes. If you complete your enrollment after the end of online registration period but while the late registration period is still ongoing, please get in touch with the course allocation team. They will ask you for proof of proper enrollment.

  • Q: I am planning to enroll into a M.Ed. program late and I understand that this means that I cannot register for M.Ed. classes via LSF. What should I do?

    A: If you are not enrolled before the end of the late registration period in LSF, please get in touch with the course allocation team via Learnweb. If there are unclaimed spots in M.Ed. classes, these will be distributed in their Learnweb office hours.

    Please do not approach your instructors about late registration directly.

  • Q: There is a separate registration period for 1st semester courses. Can I only register for 1st semester courses during this period?

    A: No. You may also use this second registration period to select courses for higher semesters as long as you have not completed to selection during the first registration period and if there are still spots available.

  • Q: Can my instructor register me for their course?

    A: No. This is not possible because the instructors cannot check whether you fulfill the criteria for course allocation as defined in the relevant regulations. In general, instructors will not reply to emails requesting (late) registration.

  • Q: Can I swap courses with a fellow student?

    A: No. If you can no longer take part in a course, please send an email to course.allocation@uni-muenster.de. If you wish to get a spot in another class, please get in touch with the course allocation team during their office hours.

  • Q: Who is the course allocation team and how can I get in touch with them?

    A: The course allocation team is made up of students assistants, who are supported by die Director of Academic Affairs and by the Chief Institute Administrator. To get in touch with them, you book an appointment via their Learnweb folder (“Nachmeldeverfahren”, password: Nachmeldungen).

    The course allocation team is only available during specific time periods. Make sure to approach them on time.

  • Q: What can I do if I forgot my course registration?

    A: This depends on when you realize your oversight. If the course allocation team still offers contact hours, please get in touch with them and check the possibilities of late registration in one of their zoom office hours. If you missed this deadline, too, please try registering for your course during the next online registration period for 1st semester classes. If you missed this deadline, too, check whether the course allocation team still offers zoom appointments for 1st semester students.

    If you missed all four deadlines, you may attend lectures only and should try to complete a higher course load in your other subject.

  • Q: I registered for a seminar or language course that I can no longer take. Do I need to do anything?

    A: If the class has not met yet, please inform the course allocation team (course.allocation@uni-muenster.de) to be taken off the class roster. Make sure to use your university e-mail for this communication and give your matriculation number as well as number and title of the class you wish to drop.

Anmeldungen zu (QISPOS)

  • Q: Ich habe mich über HISLSF zu den Veranstaltungen angemeldet. Reicht das formal, um den Kurs zu bestehen?

    A: Die Anmeldungen in HISLSF dienen hauptsächlich der Verteilung auf die einzelnen Kurse. Sie müssen sich aber zusätzlich innerhalb der gegebenen Frist über QISPOS zu den prüfungs- und nicht prüfungsrelevanten Studienleistungen in Ihren Kursen anmelden. Bei einer Nicht-Anmeldung in QISPOS gilt die Veranstaltung als nicht absolviert. Die Lehrenden können Sie bei einem Versäumen der Frist nicht nachtragen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in einigen Fällen sowohl für die Veranstaltung als auch für die Klausur anmelden müssen (z.B. Grundkurs II Linguistik und Modulteilprüfung Linguistik). Bei diesbezüglichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte innerhalb der QISPOS-Anmeldephase an das Studienberatungsbüro.

  • Q: Ich habe die QISPOS Anmeldefrist verpasst. Was mache ich jetzt?

    A: Bei einer versäumten Anmeldung können Ihnen die Lehrenden leider nicht weiterhelfen. Sie müssen die Veranstaltung und die Leistung, deren Anmeldung Sie versäumt haben, in einem Folgesemester in QISPOS anmelden und erneut absolvieren.

  • Q: Ich habe mich fristgerecht zur Modul(teil)prüfung angemeldet, bin nun aber erkrankt und kann nicht an der Prüfung teilnehmen. Wie kann ich verhindern, dass mir dadurch ein Fehlversuch entsteht?

    A: Die Seiten des Prüfungsamts geben ausführliche Hinweise zum korrekten Vorgehen in solchen Fällen: https://www.uni-muenster.de/Pruefungsamt1/pruefungen_uebergaenge/bachelor/index.html Bitte beachten Sie diese Hinweise auf jeden Fall! Wenn Sie die Hinweise nicht entsprechend befolgen, gilt die angemeldete Leistung als nicht bestanden.

  • Q: Ich bin bereits zwei Mal durch eine prüfungsrelevante Leistung im Fach Anglistik/Englisch gefallen. Was mache ich, wenn ich ein drittes Mal durchfalle?

    A: Sollten Sie tatsächlich ein drittes Mal durch die Prüfung im Fach Englisch fallen, haben Sie dieses Fach endgültig nicht bestanden und können es nicht weiter studieren. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall auch an die Zentrale Studienberatung (ZSB), um Ihre Möglichkeiten zu besprechen!
    Auf Antrag kann Ihnen bei vorzeitiger Beendigung des Studiums ohne Abschluss auch ein Zeugnis vom Prüfungsamt I ausgestellt werden, das Ihre bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Studiums erbrachten Leistungen auflistet.

  • Q: Ich erhalte beim Anmelden meiner Leistung in QISPOS eine Fehlermeldung. Was kann ich tun?

    A: In den meisten Fällen liegt die Ursache für eine Fehlermeldung bei der QISPOS-Anmeldung darin, dass Sie eine in der Prüfungsordnung definierte Voraussetzung nicht erfüllen. Bitte prüfen Sie also zunächst, ob Sie die unter „modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen“ definierten Kriterien erfüllen und alle Veranstaltungen und Module, die Sie erbracht haben müssen, auch in QISPOS verbucht sind.

    Eine weitere häufige Ursache für QISPOS-Fehlermeldungen ist eine fehlende Verbuchung des gleichen Modulsegments aus einem Vorsemester. In diesem Fällen sollten Sie die zuständige Lehrperson um Verbuchung der offenen Leistung bitten.

  • Q: Ich finde in der QISPOS-Anmeldung zwar das Modul, in dem ich meine Leistung anmelden möchte, aber nicht die Lehrveranstaltung, die ich im Rahmen dieses Moduls studieren möchte.

    A: In diesem Fall ist Ihre Lehrveranstaltung nicht mit der Leistung im Modul verknüpft. Insbesondere bei auslaufenden Studiengängen, kann dies ein Versehen sein. Falls Sie dies vermuten, senden Sie bitte eine Mail an Frau Hötker-Bolte im Arbeitsbereich „QISPOS and Examination Management“ und geben Sie auf jeden Fall genau an, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren, welchen Abschluss Sie anstreben und wie das Modul und die Lehrveranstaltung heißen.

    Es ist aber auch denkbar, dass Sie in einer Lehrveranstaltung sitzen, die gar nicht für das Modul geöffnet ist, das Sie studierenden möchten. Hierzu prüfen Sie bitte die Zuordnung Ihrer Lehrveranstaltung zu den Modulen in LSF.

Studienwechsel

  • Q: Ich möchte zu einem anderen Abschluss wechseln. Geht das?

    A: Ja, Sie müssen sich allerdings für den Studienplatz bewerben. Informieren sie das Studienberatungsbüro über Ihre bisher erbrachten Leistungen. Dann werden Sie in ein geeignetes Fachsemester eingestuft. Der Einstufungsbescheid ist für die Bewerbung zwingend notwendig. Lassen Sie sich bei Ihrem Termin im Studienberatungsbüro auch informieren, wie der weitere Verlauf Ihres Englisch-Studiums aussehen würde und welche Kurse Sie nach der Zulassung wählen sollten. Unter Umständen müssen sie noch Veranstaltungen nachholen. Nach erfolgreicher Bewerbung vereinbaren Sie einen weiteren Termin im Studienberatungsbüro, um sich Ihre bisher erfolgreich erbrachten Leistungen auf das Studium anrechnen zu lassen. Bitte informieren Sie sich auch in Ihrem Zweitfach über die Bedingungen. Zudem könnte – je nach individuellem Studienstand – auch eine Bewerbung für das erste Fachsemester sinnvoll sein.

  • Q: Ich studiere bereits an der Universität Münster, möchte aber jetzt zu Anglistik/Englisch wechseln. Geht das?

    A: Es gibt zwei Möglichkeiten für diesen Fall: Entweder Sie bewerben sich neu für das erste Fachsemester, zumindest im Fach Englisch, oder Sie lassen sich aufgrund bisher erbrachter Leistungen in den Fächern, die Sie in Zukunft studieren möchten, jeweils in ein höheres Fachsemester einstufen und bewerben sich dann für den entsprechenden Studiengang im höheren Fachsemester. Der Ablauf entspricht dem eines Abschlusswechsels (s.o.).
    In letzterem Fall müssen aber im Falle des Fachs Englisch Leistungen vorliegen, die in Inhalt, Umfang und Anspruch ein Äquivalent zu den Leistungen darstellen, die in diesem Fach gefordert werden.

  • Q: Ich studiere bereits an einer anderen Uni Englisch und möchte jetzt nach Münster wechseln. Geht das?

    A: Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Wenn der Ortswechsel mit einem Studiengangswechsel einhergeht, besuchen Sie mit den Original-Unterlagen oder beglaubigten Kopien zu Ihren bereits erbrachten Studienleistungen die Sprechstunde des Studienberatungsbüros. Dort werden Sie dann in ein geeignetes Fachsemester eingestuft. Der Einstufungsbescheid wird für die Bewerbung zwingend benötigt. Lassen Sie sich bei Ihrem Termin im Studienberatungsbüro auch informieren, wie der weitere Verlauf Ihres Englisch-Studiums aussehen würde und welche Kurse Sie nach der Zulassung wählen sollten. Nach erfolgreicher Bewerbung vereinbaren Sie einen weiteren Termin im Studienberatungsbüro, um sich Ihre bisher erfolgreich erbrachten Leistungen auf das Studium anrechnen zu lassen.
    • Wenn Sie den Studiengang nicht wechseln, wenn Abschluss und Fächer also gleich bleiben, Sie derzeit also beispielsweise im Zwei-Fach-Bachelor nach LABG 09 studieren und das an der Universität Münster so fortführen möchten, benötigen Sie in der Regel kein Einstufungsformular. In diesem Fall informieren Sie sich aber bitte im Vorfeld im Studierendensekretariat, ob Sie tatsächlich kein Einstufungsformular benötigen. Ist dies der Fall, reicht es aus, wenn Sie nach erfolgreicher Bewerbung und Einschreibung das Studienberatungsbüro aufsuchen und auf der Grundlage Ihrer bereits erfolgreich absolvierten Veranstaltungen, die in Inhalt, Umfang und Anspruch äquivalent zu den in Münster geforderten Veranstaltungen sind, eine Anrechnung vornehmen lassen. Sinnvoll ist es allerdings auch in diesem Fall bei einem vorherigen Termin im Studienberatungsbüro schon einmal zu klären, was noch von Ihnen zu absolvieren wäre, wenn Sie das Studium in Münster aufnehmen.
  • Q: Ich studiere an einer anderen Uni unter anderem Englisch und möchte zum Master of Education gern nach Münster wechseln, habe den verpflichtenden Auslandsaufenthalt, der in Münster im Bachelor vorgesehen ist aber noch nicht erbracht. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    A: Das können Sie, müssen aber in Kauf nehmen, dass Sie beim Erhalt eines Studienplatzes den Auslandsaufenthalt im Rahmen der Angleichungsstudien (s.o.) noch absolvieren müssen.

Auslaufende BA- Prüfungsordnungen (2011)

  • Q: Ich bin für das Fach Englisch oder für das Fach Anglistik/Amerikanistik in die BA-Prüfungsordnung von 2011 eingeschrieben. Was bedeutet die Auslaufordnung für mein Studium?

     A: Die Auslaufordnung regelt den Termin, bis zu dem Sie Ihr Studium im Fach Englisch nach der Prüfungsordnung von 2011 spätestens abschließen müssen. Für Studien- und Prüfungsleistungen ist dieser Termin der 31.03.2025. Eine Bachelorarbeit im Fach Englisch müssen Sie bis zum 03.06.2024 angemeldet haben.

  • Q: Ich wurde informiert, dass meine Prüfungsordnung für den Teilstudiengang Englisch ausläuft. Wo kann ich die rechtlichen Regelungen dazu einsehen?

    A: Bitte suchen Sie im Studienführer Ihren Studiengang und sichten Sie dann die aktuellste Änderungsordnung für die Prüfungsordnung von 2011.

  • Q: Ich habe gehört, dass es eine Auslaufordnung für die Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge in Englisch und Anglistik/Amerikanistik von 2011 gibt. Woher weiß ich, ob ich davon betroffen bin?

    A: BA-Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2018/19 sollten in die Prüfungsordnung von 2011 eingeschrieben sein. Falls Sie unsicher sind, nach welcher Ordnung Sie studieren, prüfen Sie in QISPOS, welche Jahreszahl hinter dem Teilstudiengang Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik genannt ist.

  • Q: Ich studiere Englisch oder Anglistik/Amerikanistik im Bachelor nach der Prüfungsordnung von 2018. Bin ich von der Auslaufordnung betroffen?

    A: Nein.

  • Q: Ich studiere Englisch oder Anglistik/Amerikanistik im Bachelor nach der Prüfungsordnung von 2011 und wurde über das Auslaufen der Prüfungsordnung informiert. Was muss ich jetzt tun?

    A: Bitte prüfen Sie, ob es realistisch ist, dass Sie Ihr Studium im Teilstudiengang Englisch bis zum Fristende (Anmeldung Bachelorarbeit bis zum 03.06.2024, Erbringen sämtlicher anderer Leistungen im Fach Englisch bis zum 31.03.2025) beenden. Idealerweise entwickeln Sie dafür einen Plan, welche Leistungen Sie im Fach Englisch noch benötigen und wann Sie diese erbringen werden.

    Wenn Sie einen fristgerechten Abschluss nach der Prüfungsordnung von 2011 nicht für realistisch halten, sollten Sie beim Prüfungsamt I schriftlich einen Wechsel in die aktuelle Prüfungsordnung von 2018 beantragen. Ein Wechsel der Prüfungsordnung wird unweigerlich dazu führen, dass Sie zusätzliche Leistungen erbringen müssen. Daher sollte diese Option wirklich nur im Notfall genutzt werden!

  • Q: Ich habe den Eindruck, dass für mein Bachelorstudium nach PO 2011 nicht mehr alle Lehrveranstaltungen angeboten werden. Was soll ich jetzt tun?

    A: Da die Anzahl der Studierenden gemäß der Prüfungsordnung von 2011 immer niedriger wird, wird das Englische Seminar sukzessive die Pflege der administrativen Strukturen reduzieren, da wir davon ausgehen, dass bestimmte Lehrveranstaltungen gar nicht mehr benötigt werden. Da wir zu wenig Informationen über den Studienverlauf von Studierenden gemäß PO 2011 haben, kann es sein, dass wir uns dabei manchmal irren. Wenn Sie den Eindruck haben, dass in LSF ein Lehrangebot für Sie fehlt, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Anmeldephase an die Studienberatung. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie eine Leistung in QISPOS nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Anmeldephase an das Modulprüfungsbüro (modulpruefungsbuero@uni-muenster.de).

  • Q: Ich habe die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in LSF oder die Anmeldung zu Prüfungen in QISPOS verpasst. Rechtfertigt das Auslaufen meines Studiengangs eine Nachfrist?

    A: Nein.

  • Q: Bis zum Auslaufen der Prüfungsordnung in meinem Teilstudiengang Englisch kann ich zwar mein Studium im Fach Englisch beenden, nicht aber in meinem zweiten Fach. Was ergibt sich daraus?

    A: Die Auslaufordnung für die Prüfungsordnung im Fach Englisch bezieht sich ausschließlich auf das Fach Englisch. Solange Ihr zweites Fach nicht ebenfalls ausläuft, können Sie dieses auch nach dem Fristende für das Ablegen von Prüfungen im Fach Englisch weiter studieren.

  • Q: Ich bin nicht sicher, ob ich mein Englischstudium überhaupt abschließen möchte. Wer kann mich dazu beraten?

    A: Bitte wenden Sie sich mit Problemen bei der Entscheidungsfindung und ähnlichen Fragen an die Zentrale Studienberatung und nicht an die Fachstudienberatung im Englischen Seminar. Die Zentrale Studienberatung ist u.a. spezialisiert darauf, Studierende beim Fällen von schwierigen Entscheidungen zu unterstützen.  

  • Q: Gibt es auch eine Auslaufordnung für den Master of Education gemäß der Prüfungsordnung von 2014, die an den Bachelor von 2011 anschließt?

    A: Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Auslaufordnung für den Master of Education gemäß der Prüfungsordnung von 2014 geplant.

  • Q: Wie beantrage ich einen Wechsel in die Bachelorprüfungsordnung von 2018?

    A: Sie verfassen einen formlosen schriftlichen Antrag, in dem Sie eindeutig mitteilen, was Sie möchten, also z.B. „Hiermit beantrage ich für meinen Teilstudiengang Englisch den Wechsel von Prüfungsordnung 2011 in die Prüfungsordnung 2018. Mir ist bekannt, dass dieser Wechsel unwiderruflich ist.“ Der Antrag kann als unterschriebenes pdf-Dokument per E-Mail beim Prüfungsamt eingereicht werden.

  • Q: Was muss ich tun, damit nach einem Wechsel der Prüfungsordnung die Leistungen aus meinem alten Studium für das neue Studium anerkannt werden?

    A: Sie müssen die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen aktiv beantragen. Dies kann erst erfolgen, nachdem Sie über das Prüfungsamt in die neue Prüfungsordnung eingeschrieben sind. Für einen Antrag auf Anerkennung wenden Sie sich unter Vorlage ihrer Leistungsübersicht an anerkes@uni-muenster.de.

  • Q: Kann ich eine Verlängerung der Auslauffrist beantragen?

    A: Die Möglichkeit der Verlängerung einer Auslauffrist ist Studierenden vorbehalten, die längerfristige, schwerwiegende Erkrankungen, eine Behinderung oder die Inanspruchnahme von Mutterschutz- oder Elternzeiten o.ä. nachweisen können. Die Verlängerung umfasst maximal sechs Monate. Eine kurzfristige Erkrankung, die Sie beispielsweise davon abhält, Ihren Klausuren rechtzeitig zu schreiben, rechtfertigt keine Fristverlängerung. 

  • Q: Ich habe die Informationsveranstaltung zum Auslaufen der Studiengänge verpasst. Wo kann ich die Unterlagen einsehen?

    A: Präsentation [pdf]

Bachelorarbeit & Abschlussplanung

  • Q: Ich möchte meine Bachelorarbeit im Fach Englisch schreiben, habe aber noch nicht alle Kurse aus dem Studiengang absolviert. Kann ich die Arbeit trotzdem schon anmelden?

    A: Im Zwei-Fach Bachelor und im Bachelor BK wird das Thema für eine Bachelorarbeit frühestens nach dem Erbringen von mindestens 49 Leistungspunkten ausgegeben. Im Bachelor HRSGe müssen für die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit mind. 39 Leistungspunkte vorliegen, im Bachelor G mind. 22 Leistungspunkte. Dabei müssen in allen Studiengängen mindestens die Module Foundations of Linguistics and Literary and Cultural Studies I und II, das Modul Language Practice sowie ein weiteres Modul erfolgreich abgeschlossen worden sein.

  • Q: Ich möchte meine Bachelorarbeit während meines Aufenthalts an einer Universität im Ausland schreiben. Ist das möglich?

    A: Grundsätzlich ist das möglich, ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld im Studienberatungsbüro über die entsprechenden Möglichkeiten und Bedingungen.

  • Q: Ich habe alle Leistungen meines BA-Studiums jetzt erbracht. Bereitet das Prüfungsamt jetzt von sich aus mein Zeugnis vor?

    A: Nein, das müssen Sie selbst beantragen. Das Prüfungsamt erfährt in der Regel nicht automatisch, dass Ihre letzte Prüfung erfolgt ist. Sie müssen dies dem Prüfungsamt mitteilen und das Formular zur Beantragung der Ausstellung der Abschlussdokumente ausgefüllt dort abgeben.

  • Q: Ich möchte Veranstaltungen aus dem Master of Education vorziehen. Geht das?

    A: Im Fach Englisch ist das leider derzeit nicht möglich. Im gesamten Fach werden keine außercurricularen Studien angeboten. Auch ein Vorziehen von Leistungen aus dem Master of Education Englisch auf anderem Wege ist derzeit leider nicht möglich.
    In anderen Fächern kann jedoch die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der außercurricularen Studien Leistungen vorzuziehen. Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall bei den zuständigen Ansprechpartnern.

Zulassungsbeschränkung im M.Ed.

  • Q: Ich habe gehört, dass es zum Wintersemester 2023/24 eine Zulassungsbeschränkung für den Master of Education geben wird. Stimmt das?

    A: Das entscheidet sich erst, nachdem alle Bewerbungen um einen Platz im Master of Education eingegangen sind. Wenn dann mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, erfolgt eine Bestenauslese, d.h. die Studierenden mit den besten Abschlussnoten erhalten einen Studienplatz. Wenn sich zum Wintersemester 2023/24 die gleiche Anzahl Studierende bewirbt wie in den Vorjahren, muss die Zulassungsbeschränkung nicht greifen. Wir rechnen aber mit einer stärkeren Nachfrage nach M.Ed.-Plätzen, weil in den vergangenen Semester mehr Studierende für den BA zugelassen wurden als vorgesehen.

  • Q: Aus welchem Grund wird es ggf. eine Zulassungsbeschränkung für den M.Ed. geben?

    A: In den vergangenen Semestern wurden die Studiengänge des Englischen Seminars kontinuierlich leicht überbucht, sodass wir zu viele Studierende im Vergleich zu Personal und Ausstattung haben. Dies führt dazu, dass wir Gefahr laufen, nicht mehr alle Studierenden gut ausbilden können. Um dies abzuwenden, wird die Zahl der Neueinschreibungen ggf. gedeckelt.

  • Q: Welchen Numerus Clausus kann ich für den Zugang zum M.Ed. erwarten?

    A: Ein NC kann erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens ermittelt werden. In einem zulassungsbeschränkten Verfahren werden alle Bewerbungen in eine Rangfolge nach Note gebracht und dann der Reihe nach Studierende zugelassen. Als Numerus Clausus bezeichnet die Note in der Rangfolge, an der der Schnitt zwischen Zulassung und Ablehnung erfolgt ist.

  • Q: Würde eine Zulassungsbeschränkung im M.Ed. für beide Prüfungsordnungen (2014 und 2021) gelten?

    A: Ja.

  • Q: Falls es tatsächlich zu einer Zulassungsbeschränkung im M.Ed. kommen sollte – welche meiner Noten wäre ausschlaggebend?

    A: Die Rangliste der Bewerbungen wird basierend auf der vorläufigen Durchschnittsnote im Fach Englisch gebildet, mit der Sie sich um den Platz im M.Ed. bewerben.

  • Q: Würde eine Zulassungsbeschränkung für den M.Ed. auch im Sommersemester 2024 gelten?

    A: Dazu ist bisher noch nichts bekannt, da dies u.a. von den Zulassungszahlen im Wintersemester 2023/24 abhängt.

  • Q: Würde eine Zulassungsbeschränkung für den M.Ed. automatisch für alle Schulformen gelten?

    A: Nein. Eine Zulassungsbeschränkung wäre studiengangsspezifisch. Wenn es beispielweise mehr Bewerbungen als Plätze für den M.Ed. GymGes gäbe, nicht aber für die anderen Schulformen, dann würde eine Zulassungsbeschränkung auch nur im Bereich GymGes gelten.

  • Q: Die Möglichkeit einer Zulassungsbeschränkung für den M.Ed. verunsichert mich. Wie verhalte ich mich klug?

    A: Fassen Sie einen Plan B für den Fall, dass Sie bei uns nicht für den M.Ed. zugelassen werden. Wenn Sie in jedem Fall Lehrer*in werden möchten, sollten Sie sich auch an anderen Universitäten für einen Studienplatz im Master of Education bewerben. Falls Sie ohnehin im Master ein Doppelstudium aus M.Ed. und MA BAPS absolvieren möchten, sollten Sie sich für den MA BAPS bewerben, um sich später Leistungen für den M.Ed. anerkennen lassen zu können.

  • Q: Aufgrund der möglichen Zulassungsbeschränkung für den Master of Education bewerbe ich mich auch an anderen Universitäten um einen Studienplatz. Was muss ich dabei beachten?

    A: Achten Sie unbedingt darauf, dass an anderen Universitäten andere, und zwar frühere, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen gelten als in Münster. Sie sollten also Ihre Bachelorarbeit entsprechend früh anmelden.

    Sie berechnen den passenden Anmeldezeitraum für Ihre Bachelorarbeit folgendermaßen, ausgehend vom Termin, an dem Sie Ihr Zeugnis in den Händen halten müssen:

    [Datum gewünschter Zeugniserhalt]

    – [2 Wochen Zeugniserstellung, BK: 4 Wochen]

    – [8 Wochen Begutachtungszeit f. Prüfer*innen]

    – [ 8-12 Wochen studentische Bearbeitungszeit]

    Eine Studentin im Zwei-Fach-Bachelor, die ihr BA-Zeugnis am 30.09.2023 in den Händen halten möchte und die Bachelorarbeit im Fach Englisch studienbegleitend verfasst (12 Wochen Bearbeitungszeit), müsste die Arbeit demnach bereits Anfang Mai anmelden.

    Dabei gehen wir davon aus, dass niemand krank wird und die Bewertungen so eindeutig sind, dass kein*e Drittprüfer*in hinzugezogen werden muss.

  • Q: Welche Auswirkungen hätte eine Zulassungsbeschränkung im Fach Englisch auf die Zulassung in meinen anderen Fächern?

    A: Sie können das Studium im M.Ed. nur aufnehmen, wenn sie für alle Bestandteile des Studiums eine Zulassung erhalten. Angenommen, Sie würden aufgrund einer Zulassungsbeschränkung im Fach Englisch nicht zugelassen werden, könnten Sie sich auch nicht für Ihr anderes Fach/ Ihre anderen Fächer einschreiben?

Masterstudiengänge

  • Q: Geht der Übergang vom Bachelor zum Master of Education automatisch oder muss ich mich gesondert bewerben?

    A: Jede(r) Studierende muss sich für den Master of Education bewerben. Nähere Auskünfte erhalten Sie auf den Seiten des  Zentrums für Lehrerbildung und des Studierendensekretariats.

  • Q: Kann ich mich auch für den Master of Education in Münster bewerben, wenn ich den Bachelor im Rahmen des LABG an einer anderen Uni erworben habe?

    A: Ja, das ist möglich. Sie müssten zunächst die Gleichwertigkeit der im Bachelor absolvierten Leistungen feststellen lassen. Gegebenenfalls müssten Sie noch Veranstaltungen nachstudieren. Das LZV-Büro im Prüfungsamt stellt fest, in welchem Umfang ggf. von Ihnen noch Veranstaltungen nachstudiert werden müssen. Wenn Sie mit dem Ziel Grundschullehramt studieren, müssen Sie sich zusätzlich möglichst zeitnah nach Ihrer Einschreibung für den Wahlpflicht-Vertiefungsbereich entscheiden.

  • Q: Kann ich mir aussuchen, welchen Master of Education ich studiere?

    A: Nein. Durch die Abschlussart des Bachelor legen Sie fest, welcher Master of Education für Sie in Frage kommt.

  • Q: Ist der Master of Education unterschiedlich strukturiert je nach Abschlussart?

    A: Jeder Master of Education hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Die in den einzelnen Modulen zu leistenden Aufgaben variieren jedoch je nach Abschlussart.

  • Q: Ist die Reihenfolge der Module, die ich studieren muss, festgelegt?

    A: Für alle Studierende die vor dem Sommersemester 2021 angefangen haben: Ja, im ersten Fachsemester studieren Sie das Modul „Theory and Practices“. Im zweiten, bzw. dritten Fachsemester folgt dann das Modul Profile Module, je nachdem, in welchem Semester Sie das Praxismodul absolvieren.
    Studierende des MEd G absolvieren zusätzlich in einem der Fächer ein Vertiefungsmodul. Sie müssen sich zu Beginn des Studiums entscheiden, welches Fach sie vertiefen möchten. Im Fach Englisch ist das Vertiefungsmodul für das zweite bzw. vierte Fachsemester vorgesehen.

    Studierende ab Sommersemester 2021 informieren sich bitte auf der Seite mit den aktuellen Prüfungsordnungen.

  • Q: Ich schaffe es nicht, meine Hausarbeit innerhalb der gegebenen Frist abzugeben, weil direkt nach dem Wintersemester mein Praxissemester beginnt. Kann ich die Hausarbeit auch später abgeben?

    A: Dies ist ein Ausnahmefall, bei dem es eine Abgabefristverlängerung von 2 Wochen gibt.

  • Q: Ich studiere den Master of Education für das Lehramt an Grundschulen. Kann ich mit der Entscheidung der Vertiefung auch bis zum Beginn des zweiten oder dritten Semesters warten? Und kann ich diese Wahl rückgängig machen?

    A: Das geht leider nicht. Solange die Vertiefung noch nicht gewählt ist, können Sie auch keine andere Veranstaltung in QISPOS anmelden. Daher muss die Entscheidung zu Beginn Ihres Master of Education-Studiums erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefung ist nach den derzeitigen Bestimmungen nicht möglich.

  • Q: Ich plane, eine Zeit an einer ausländischen Universität zu studieren. Welches Semester bietet sich da an?

    A: Grundsätzlich können Sie bereits im ersten Mastersemester einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Da Sie erfahrungsgemäß im vierten Semester Ihre Masterarbeit schreiben, sollten Sie den Aufenthalt nach Möglichkeit vorher absolvieren.

    Durch die festgelegte Studienstruktur durch das Praxissemester ist aber bei einem Auslandsaufenthalt während des Master of Education mit einer Studienzeitverlängerung zu rechnen. Das Englische Seminar verfügt zudem über Kontakte, bei denen man mit abgeschlossenem Master of Education eine Stelle als „Language Fellow“ an einer amerikanischen Hochschule für ein akademisches Jahr antreten kann. Zusätzlich kann man vor Ort ggf. auch Veranstaltungen belegen. Im Studienberatungsbüro erhalten Sie bei Fragen eine individuelle Beratung.

  • Q: Wie muss ich vorgehen, um meine Leistungen, die ich an einer anderen Universität erworben habe, anerkennen zu lassen?

    A: Sie suchen in den Sprechzeiten die Studienberatung auf und bringen das Original oder eine beglaubigte Kopie des Transcripts Ihrer Gastuni mit. Im Studienberatungsbüro wird die Äquivalenz der Leistungen festgestellt und der Anrechnungsantrag für das Prüfungsamt vorbereitet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Q: Ich finde sowohl das Master of Arts-Angebot als auch die Lehramtsoption interessant und würde mir gern alle Möglichkeiten offen halten. Gibt es da Lösungen?

    A: Ja. Sie hätten die Möglichkeit, sich nach dem Bachelor sowohl für einen Master of Education als auch für einen Master of Arts zu bewerben und würden bei erfolgreicher Bewerbung in beiden Fällen ein Doppelstudium absolvieren. Um sich diese Option offen zu halten, müssten Sie während des Bachelor-Studiums auch alle Pflichtmodule und -veranstaltungen für Lehramtsanwärter absolvieren.

  • Q: Welche Master of Arts Studienprogramme bietet das Englische Seminar an?

    A: Das Englische Seminar bietet das Programm British, American and Postcolonial Studies und das Programm National and Transnational Studies: Literature – Culture – Language an.

    Informationen über Inhalte und Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den jeweiligen Websiten:

    BAPS - British, American and Postcolonial Studies

    NTS - National and Transnational Studies: Literature - Culture - Language

Masterarbeit & Abschlussplanung

  • Q: Ich möchte meine Masterarbeit während meines Aufenthalts an einer Universität im Ausland schreiben. Ist das möglich?

    A: Grundsätzlich ist das möglich. Bitte informieren Sie sich im Studienberatungsbüro und im Prüfungsamt I über die entsprechenden Möglichkeiten und Bedingungen.

  • Q: Ich studiere zwei andere Fächer im Master of Education des LABG 09, würde aber nach dem Abschluss gerne die Erweiterungsprüfung für Englisch absolvieren. Ist das möglich?

    A: Das Fach Englisch bietet leider nicht die Möglichkeit, das Fach im Rahmen der Erweiterung zu studieren.

  • Q: Ich habe alle Leistungen meines Studiums erbracht. Bereitet das Prüfungsamt jetzt von sich aus mein Zeugnis vor?

    A: Nein, das müssen Sie selbst beantragen. Das Prüfungsamt erfährt in der Regel nicht automatisch, dass Ihre letzte Prüfung erfolgt ist. Sie müssen dies dem Prüfungsamt mitteilen und das Formular zur Beantragung der Ausstellung der Abschlussdokumente ausgefüllt dort abgeben.