Frequently asked Questions
Promotion
GÜLTIG FÜR STUDIERENDE, DIE IHR PROMOTIONSSTUDIUM AB DEM WS 12/13 AUFGENOMMEN HABEN
Art der Promotion
Promotionsstudiengang Englische Philologie
Q: Ich habe meinen Magister-Abschluss/ Master of Arts-Abschluss/ Staatsexamens-Abschluss erworben und würde nun gern promovieren. Welcher Promotionsstudiengang kommt für mich in Frage?
A: Das hängt ab von dem Bereich, in dem Sie promovieren möchten und von Ihren weiteren Plänen. Es gibt hauptsächlich drei verschiedene Wege, (u.a.) mit dem Fach Englisch eine Promotion anzustreben:
1) über die Graduate School ‚Empirical and Applied Linguistics’, s. auch:
http://www.uni-muenster.de/Promotionskolleg-Sprachwissenschaft/en/index.html
Die entsprechenden FAQs finden Sie unter “FAQ Promotion vor 2012”.
2) über die Graduate School ‚Practices of Literature’, s. auch:http://www.uni-muenster.de/Practices-of-Literature/
Die entsprechenden FAQs finden Sie unter “FAQ Promotion vor 2012”.
3) über den Promotionsstudiengang ‘Englische Philologie’, s. auch: Promotionsordnung
Stichwort Promotionsstudiengang Englische Philologie
Q: Ich habe mich entschlossen, im Aufbaustudiengang Englische Philologie zu promovieren. Was muss ich zunächst beachten?
A: Der Promotionsstudiengang Englische Philologie beinhaltet ein Aufbaustudium von ca. sechs Semestern in einem Hauptfach. Neben der Anfertigung der Dissertation ist eine Verteidigung der Arbeit (Disputatio) in der Prüfungsordnung vorgesehen.
Mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer erarbeiten Sie ein strukturiertes und individuell betreutes Studienprogramm, festgehalten in der sog. Betreuungsvereinbarung.
Q: Welchen Abschluss muss ich vorweisen, um zu einem Promotionsstudium zugelassen zu werden?
A: Folgende Abschlüsse erfüllen die Zulassungsvoraussetzung:
a) ein einschlägigen Universitätsstudiums mit einer Regelstudienzeit von mind. acht Semestern, für das ein anderer Grad als ‚Bachelor‘ verliehen wird und das mind. mit der Note 2,5 bewertet wurde
b) der Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern und daran anschließende, promotionsvorbereitende Studien nachweisen, das mit mind. der Note 1,5 abgeschlossen wurde
c) der Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs nach einer Dauer von mind. zwei und höchstens vier Semestern, dem ein mit Bachelorgrad abgeschlossenes Studium vorausgeht und das mit einer Note von mind. 2,5 bewertet wurde.
Der Abschluss muss fachlich dem gewählten Promotionsfach entsprechen. Über Ausnahmen entscheiden die Betreuer.
Q: Benötige ich besondere Sprachkenntnisse?
A: Es werden funktionale Kenntnisse in zwei Fremdsprachen außer Englisch erwartet. Funktionale Sprachkenntnisse entsprechen in der Regel drei Jahren Schulunterricht oder einem Äquivalent dessen. In Ausnahmefällen können fehlende Sprachkenntnisse während des Promotionsstudiums nachgeholt, andere Fremdsprachenkenntnisse anerkannt oder auf die Kenntnisse verzichtet werden.
Q: Worauf muss ich bei der Wahl meiner Betreuer achten?
A: Sie werden individuell durch eine Betreuergruppe betreut. Diese besteht aus mind. zwei und höchstens drei Personen, die zur Gruppe der Hochschullehrer gehören. Ausnahmen regelt die Promotionsordnung.
Ihr/e Erstbetreuer/in sollte hauptamtlich im Promotionsfach an der WWU tätig sein.
Ihr/e Zweitbetreuer/in kann auch in einem anderen Fach(bereich) oder an einer ausländischen Hochschule tätig sein und kann zudem nachträglich benannt werden, jedoch nicht später als im zweiten Studienjahr.
Sie können Betreuer vorschlagen, diese sind jedoch nicht verpflichtet, Ihre Betreuung zu übernehmen.
Q: Ich habe mir eine passende Betreuerin/einen passenden Betreuer überlegt. Sollte ich einfach in die nächste Sprechstunde gehen?
A: Bitte wenden Sie zunächst per Email an die Person, die Sie im Auge haben. So kann grundsätzlich schon im Vorfeld geklärt werden, ob eine Betreuung in Frage käme.
Q: Ich habe meine Betreuer gefunden. Was muss ich nun machen?
A: Sie schließen nun mit Ihrer Erstbetreuerin/ Ihrem Erstbetreuer oder der Betreuergruppe eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese sollte folgende Punkte enthalten:
a) die Mitglieder der Betreuergruppe
b) Ihre Eignung
c) Ihre Pläne und Ziele
d) Vereinbarung zur Betreuung im Rahmen eines begleitenden, strukturierten wissenschaftlichen Studienprogramms auf individueller Basis, die Aufgaben und Verpflichtungen der Betreuer
e) Einen Arbeits- und Zeitplan
f) Eventuelle zusätzliche Qualifikationen
Die Vereinbarung ist nach Konsultation einer Vermittlerin/eines Vermittlers einseitig kündbar, wenn eine sinnvolle Weiterführung nicht mehr möglich scheint.
Q: Wie kann ich mich einschreiben?
A: Das Promotionsprüfungsamt prüft Ihre Voraussetzungen und stellt Ihnen im positiven Fall eine Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat aus.
Q: Kann ich mir Leistungen aus einem anderen Studium anerkennen lassen?
A: Theoretisch gibt es diese Möglichkeit. Die Anrechnung erfolgt auf der Grundlage einer Stellungnahme Ihrer Betreuerin/ Ihres Betreuers.
Q: Ich werde meine Dissertation nicht nach sechs Semestern abschließen können. Was nun?
A: Ist eine Vollzeitarbeit während der Promotion nicht möglich oder lässt das Thema aus wissenschaftlichen Gründen eine Begrenzung auf drei Jahre nicht zu, kann ggf. die Bearbeitungszeit verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass letztlich nur die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen verbindlich sind.