Internship abroad
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Internship abroad

Vassar College Info 2024
Vassarlanguage Fellow Programm 202526.pdf
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Info Session: Language Fellow Program at Vassar College

We warmly welcome you to join the info session on the Language Fellow Program at Vassar College (NY). The meeting will be held via Zoom. The meeting ID as well as the code can be found in the picture on the left or here. We are looking forward to seeing you there!

  • Planning

    The possibilities presented here merely show the possible range of opportunities for internships in an English- speaking country, students are still required to do their own research.

    Career Service

    A comprehensive guidebook for those interested in an internship is available from the Career Service at: Career Service Münster

    Career Service
    Schlossplatz 3
    D-48149 Münster

    Opportunities for internships in Germany and abroad can be found in the database. Useful information on financing opportunities, such as the German Academic Exchange Service (DAAD) or scholarships from the ERASMUS Internship Programme can be found on the provided webpage. These programmes are more closely examined in a one-on-one counselling session.
    The Career Service offers open office hours for advisory on internship questions.

    ZLB - Internships at International Schools

    The Centre for Teacher Education (ZLB) also offers valuable information on internship opportunities at schools abroad in England, Ireland, and Malta as well as in The Gambia, South Africa and many other countries.

    Please visit the Partner Schools website of the ZfL regularly for an updated overview of all placements at international schools in cooperation with the University of Münster as well as contact details.

    GERMAN SCHOOLS ABROAD

    Information on German schools abroad is available at Auslandsschulwesen.


    Bitte beachten Sie,
    dass für Lehramtsstudierende § 11 Abs. 10 LABG gilt: „Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird; Hochschulen können im Einzelfall eine Ausnahme vom Auslandsaufenthalt zulassen, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vorliegt und die Ausnahmegenehmigung dokumentiert wird.“ Alle bereits unterschriebenen learning agreements haben weiterhin Bestand.



    Possible opportunities outside of school:

    KAP.WWU offers a database for internships.

    See also:

    Bookjobs: http://www.bookjobs.com/search-internships

    Goethe-Instituts: https://www.goethe.de/de/uun/kar/stu/pra.html

    Workaway: https://www.workaway.info/de

    National Museum Scotland: https://www.nms.ac.uk/about-us/jobs-and-volunteering/student-placements/

    British Library: https://www.bl.uk/conservation/internships#

    Wellcome Trust: https://wellcome.org/jobs/summer-internship-programme

    Heritage England: https://historicengland.org.uk/services-skills/training-skills/work-based-training/paid-training-placements/

    National History Museum: https://www.nhm.ac.uk/take-part/volunteer.html

    TATE: https://www.tate.org.uk/about-us/working-at-tate/volunteer-internships

    National Trust: https://www.nationaltrust.org.uk/volunteer

    National Portrait Gallery: https://www.npg.org.uk/about/jobs/

    The Royal Household (Buckingham Palace; Windsor Castle): https://theroyalhousehold.tal.net/vx/candidate/jobboard/vacancy/4/adv

    Bold Tendencies: http://boldtendencies.com/art-trainee-programme/

  • Financing

    The Career Service at the University of Münster provides students with useful information and links questions of financing their internship abroad.

  • Assistant Teacher Programmes

    Another possibility for a stay abroad is a Teacher's Assistant Programme offered by the Educational Exchange Service (PAD). This programme is offered to German students who wish to work as assistant teachers for German language programmes at schools and universities abroad.

    The application deadlines are usually as follows:

    • USA: 1st November
    • All other countries: 1st January
    • Deadlines from corresponding offices should be observed.

    More information on the selection process, dates, job locations and application forms is available from the International Office and on the Fulbright Commission’s webpage.

     

    Annual German Language TA Positions at Williams College and William & Mary

    Please contact Prof. Dr. Silvia Schultermandl during the months of September and October for details about the application process.

     

    Language Fellow at Vassar College (Poughkeepsie)

    The English Department currently has a contact in the German Studies Department at Vassar College in Poughkeepsie, NY. Since 2000, their department has received one of our students every year as a Language Fellow.

    "The language fellow position offers a unique opportunity for a student at the University of Münster to attend Vassar for one year. In exchange for working 12 hours per week, a language fellow receives free room and board, can enroll in two classes per semester, and receives a stipend of $700/month for 10 months.

    The fellowship usually runs from the end of August until the end of May.
     
    The Language Fellow supports the activities of the German Studies department in important ways. Duties include conducting oral drill sections for Beginning German students, supporting faculty in other courses, tutoring students on a one-to-one basis, and helping to organize speakers and other departmental events.
     
    Applicants should look out for posters announcing the current deadline (usually around the end of February or March) and send a letter of application, a tabular curriculum vitae, and two letters of recommendation (in either English or German) to:

    Silke von der Emde, Chair
    Dept of German Studies
    Vassar College
    , Box 72
    Poughkeepsie, NY 12604
         or
    vonderemde@vassar.edu

    Contact at the English Department in Münster: Prof. Dr. Silvia Schultermandl


    Application deadline: mid February


  • Accreditation

    For LABG students, the internship can be accredited for the module “Work Experience Abroad” if and only if

    • it was done in an English speaking country
    • it comprised at least 210 working hours (for BA students studying according to Prüfungsordnung 2018; 240 hours for BA students who began their studies before 2018)
    • you have stayed in the English-speaking country for at least 12 weeks (it is possible to split the 12-week stay into two of any length, i.e. 10+2 weeks or 5+7 weeks)


    Upon your return, please present your work experience certificate and travel documents to workexp.abroad[at]uni-muenster.de. The certificate issued by the internship institution should at least contain the following information:

    • total working hours
    • start and end date of the internship
    • areas of work

    In addition, please include information about when (winter/summer semester of which year) you registered in QISPOS for this module component in your email.

  • Intercultural Dossier

    From December 2019 onwards Romana Kopeckova has taken over the corrections of the dossier. Any questions regarding content and/or admin matters should be directed to her office.

    Detailed Guidelines for the Dossier

    Short Overview "Intercultural Dossier" (pdf)

    Guidelines "Intercultural Dossier" (pdf)

    Guidelines "Intercultural Dossier" Bachelor G (pdf)

    FAQs "Intercultural Dossier" (pdf) [de]

    Evaluation Form "Intercultural Dossier" (pdf)

    Form "Intercultural Dossier - Online-Blog" (pdf) [de]

    Example "Intercultural Dossier" (pdf)

  • FAQ

    Auslandsaufenthalt generell

    Q: Ich studiere mit dem Ziel Lehramt, daher ist ein Auslandsaufenthalt für mich verpflichtend. Wie muss ich mir das vorstellen?

    A: Es ist vorgesehen, dass Sie einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Sie können während des Aufenthalts entweder ein Praktikum im englischsprachigen Ausland absolvieren, das Sie sich vorher organisiert haben, oder an einer  (Partner-)Universität im englischsprachigen Ausland für ein Semester studieren. Im November bietet die Studienberatung des Englischen Seminars regelmäßig eine Info-Veranstaltung zum obligatorischen Auslandsaufenthalt an. Bitte nehmen Sie an dieser teil und wenden Sie sich erst danach mit spezifischen Fragen an die Studienberatung.

    Zu Praktika können Sie sich außerdem beim Career Service der WWU erkundigen. Dort gibt es u.a. eine Datenbank mit Praktika, die ggf. auch Praktika im Ausland enthält: http://www.uni-muenster.de/KAP.WWU/ sowie einen Blog von Studierenden, die ein Erasmus-Praktikum im Ausland absolviert haben: http://www.uni-muenster.de/CareerService/blog-erasmus/
    Darüber hinaus kann auch das Zentrum für Lehrerbildung eine Quelle für mögliche Praktikumsstellen sein: https://zfl-pdb.uni-muenster.de/


    Q: Ich möchte meinen Auslandsaufenthalt planen. Welches Semester bietet sich an?

    A: Da der Studienverlaufsplan für das Fach Anglistik/Englisch – wenn Sie mit dem Ziel Lehramt studieren – im fünften Semester eines der Module „Work Experience“ oder „Culture and Communication“ vorsieht, die beide einen Auslandsaufenthalt  im englischsprachigen Ausland beinhalten, ist dieser Zeitpunkt sinnvoll. Ist das fünfte Fachsemester für Ihren individuellen Studienverlauf ein ungünstiger Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt, können Sie auch einen anderen Zeitraum wählen. Für Studierende ohne das Ziel Lehramt handelt es sich bei den Modulen, die den Auslandsaufenthalt umfassen, gemeinsam mit den Modulen III.1, III.2 und III.3 um Wahlpflichtmodule, von denen insgesamt zwei Module erfolgreich absolviert werden müssen - dieser muss nicht im im englischsprachigen Ausland stattfinden. Im Studienberatungsbüro erhalten Sie bei Bedarf eine individuelle Beratung. Der Auslandsaufenthalt kann auch in zwei Blöcken absolviert werden, sodass Sie auch während der vorlesungsfreien Zeit ins Ausland gehen können.


    Q: Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Welche Möglichkeiten habe ich und worauf muss ich achten?

    A: Das Praktikum müssen Sie sich selbst organisieren. Es muss in einem Land stattfinden, in dem Englisch Amts- oder Verkehrssprache ist. Die Anforderungen in der Modulbeschreibung Ihres Englisch-Studiengangs müssen ebenfalls erfüllt werden. Die Modulbeschreibungen geben Ihnen aber auch Anregungen für mögliche Bereiche. Ziel des Praktikums soll sein, dass Sie im Ausland Erfahrungen sammeln über den dortigen Arbeitsmarkt, die dortigen Arbeitsbedingungen und –möglichkeiten. Sie sollen einen Einblick in alternative Berufsfelder gewinnen, die mit dem von Ihnen studierten Abschluss interessant sein könnten. Bitte sprechen Sie auf jeden Fall Ihr konkretes Praktikumsvorhaben im Vorfeld mit uns ab, damit Sie eine Bestätigung erhalten, dass Ihr Praktikum auch nach Ihrer Rückkehr für das Modul „Work Experience“ zählen kann.

    Q: In der Modulbeschreibung finde ich neben den 7/8 LP für das Studium/Praktikum noch Intercultural Studies. Was ist damit gemeint und wie erwerbe ich die Leistungspunkte?

    A: Die Intercultural Studies sind die Erfahrungen, die Sie während des Auslandsaufenthalts durch Ihre verschiedenen Aktivitäten erwerben und die im Interkulturellen Dossier festgehalten werden. So errechnen sich auch die LP für die Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier. Näheres finden Sie auch in den Guidelines zum Interkulturellen Dossier (s.u.).

    Q: Ich frage mich, wie ich meinen Auslandsaufenthalt nach meiner Rückkehr nachweise.


    A: Wenn Sie ein Studium absolviert haben, werden Sie von der Gastuni ein Transcript of Records erhalten. Dies wird Ihre Veranstaltungen auflisten, aber auch das Semester Ihres Aufenthaltes. In unklaren Fällen können Sie auch Reisedokumente zur Aufenthaltsdauer vorlegen.
    Haben Sie ein Praktikum absolviert, werden Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten von der Firma/Organisation, bei der Sie das Praktikum absolviert haben. Diese Bescheinigung sollte enthalten: Die Gesamtdauer Ihres Praktikums, die von Ihnen abgeleisteten Stunden und Ihre Arbeitsbereiche.


    Q: Wie melde ich meinen Auslandsaufenthalt in QISPOS an?

    A: Wenn Sie ein Studium im Ausland absolvieren, melden Sie im Modul „Culture and Communication“ die „Studies in British, American and Postcolonial Language and Literature“ für den Studiumsanteil sowie „Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier“ für die Prüfungsleistung an.
    Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren, melden Sie im Modul „Work Experience“ das Praktikum unter „Work Experience“ an sowie „Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier“ für die Prüfungsleistung.
    Wenn Ihr Fall unter die Ausnahmeregelung (pdf) fällt  und Sie die Variante „at Home“ studieren, erhalten Sie ein Ausnahmeregelungsformular vom Studienberatungsbüro. Dies müssen Sie für die Anmeldung der Studienteile innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt im Prüfungsamt vorlegen. Die Anmeldung zu den „Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier at Home“ erfolgt von Ihnen selbst.


    Q: Ich plane meinen Auslandsaufenthalt und befürchte, dass ich durch den Auslandsaufenthalt Klausuren verpassen könnte. Wie kann ich das verhindern?

    A: Die Klausuren am Englischen Seminar werden in der Regel in der vorletzten und letzten Woche der Lehrveranstaltungszeit geschrieben.
    Wiederholungstermine liegen häufig in der ersten Woche der Vorlesungszeit. Genauere Informationen zu einzelnen Klausurterminen am Englischen Seminar finden Sie unter der Rubrik „Exam Office“ auf der Homepage des Seminars sowie direkt im Modulprüfungsbüro. In Ihren anderen Fächern sollten Sie sich rechtzeitig an die entsprechenden Ansprechpartner wenden. Wenn Sie ein Studium im Ausland anstreben, finden Sie die genauen Semesterzeiten der Gastuni meist unter dem Stichwort „Academic Calender“, so können Sie genauer planen und ggf. die Wahl Ihrer Gastuni konkretisieren. Natürlich können Sie sich mit konkreten Fragen zu Ihrer individuellen Studienplanung auch an das Studienberatungsbüro wenden.


    grundsätzliche Anforderungen

    Q: Ich habe mir die Modulbeschreibungen und die Studienordnung durchgelesen, ich verstehe aber meine Wahlmöglichkeiten noch nicht genau.

    A: Was genau gefordert ist, hängt auch von Ihrem Studiengang ab. Grundsätzlich für alle Studiengänge gilt:

    • der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von 12 Wochen.
    • Sie können entweder ein studien- bzw. berufsrelevantes Praktikum mit einem Umfang von mind. 210/240 Stunden im englischsprachigen Ausland oder ein Englischstudium absolvieren.
    • Der Aufenthalt kann in Absprache mit der Kustodin in zwei Einheiten à sechs Wochen absolviert werden.
    • Im Falle eines Studiums im Ausland sind 8 LP aus dem Bereich „British, American and Postcolonial Language and Literature“ zu absolvieren.
    • Unter der Voraussetzung, dass Sie Anglistik, bzw. Englisch auf entsprechendem Niveau studieren, muss Ihr Auslandsstudium nicht im englischsprachigen Ausland absolviert werden. Dies gilt nicht für das Ziel Lehramt; hier muss immer eine Universität im englischsprachigen Ausland gewählt werden.
    • Das Praktikum muss in einem Land absolviert werden, in dem Englisch Amts- oder Verkehrssprache ist. Ausnahmen können hier beispielsweise englische Schulen im Ausland sein. Dies gilt nicht für das Ziel Lehramt; hier muss immer eine Stelle im englischsprachigen Ausland gewählt werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an das Studienberatungsbüro oder die Modulbeauftragte.
    • Die Arbeitszeit Ihres Praktikums muss sich nicht genau auf die 12 Wochen verteilen. Wichtig ist, dass Sie in den 12 Wochen auf insgesamt 210/240 Stunden geleistete Tätigkeit kommen. Wenn Sie während der 12 Wochen von Ihrer Praktikumsstätte z.B. eine Woche frei bekommen, aber trotzdem am Ende 210/240 Stunden Tätigkeit nachweisen können, ist das in Ordnung.

    Q: Ich studiere zwei moderne Fremdsprachen und habe gesehen, dass ein Auslandsaufenthalt für mich theoretisch in beiden Fächern vorgesehen ist. Muss ich jetzt wirklich zweimal ins Ausland oder gibt es Kombinations- oder Anrechnungsmöglichkeiten?

    A: Nein, Sie müssen nicht für insgesamt sechs Monate ins Ausland gehen. Es ist lediglich ein einmaliger Auslandaufenthalt verpflichtend. Wenn Sie ein Auslandsstudium über das andere Fach wählen und an der Gast-Universität auch die Möglichkeit haben, Englisch zu studieren, können Sie in diesem Fall ein weiteres Advanced Module im Umfang von 15LP für Englisch im Ausland studieren. Ist hierfür kein entsprechendes Angebot verfügbar, können Sie das Modul Culture and Communication in der Variante „abroad“ an der Gast-Universität absolvieren. Grundsätzlich gilt:  Sie müssen die passenden Veranstaltungen im Vorfeld mit dem Studienberatungsbüro bzw. der Modulbeauftragten absprechen. Werden auch für das Modul Culture and Communication keine Äquivalente angeboten, studieren Sie in Münster das Modul Culture and Communication in der Variante „at Home“. Den Antrag hierauf stellen Sie im Studienberatungsbüro oder bei der Modulbeauftragten.

    Q: Was passiert, wenn ich meine Veranstaltungen für Englisch, die ich während des Auslandsaufenthaltes absolviere, nicht bestehe? Muss ich dann noch einmal für drei Monate ins Ausland?

    A: Nein, sollte der – relativ unwahrscheinliche – Fall tatsächlich eintreten, dass Sie nach Ihrer Rückkehr aufgrund von nicht bestandenen Leistungen die erforderlichen acht LP im Bereich „British, American and Postcolonial Language and Literature“ nicht nachweisen können, müssen Sie nicht noch einmal ins Ausland. Wir müssen zwar Ihre Leistung als „nicht bestanden“ verbuchen, aber Sie können dann in Münster die „at Home“-Variante des Moduls studieren. Auch hier erfolgt der Antrag im Studienberatungsbüro oder bei der Modulbeauftragten.
    Bitte beachten Sie aber, dass eine Kombination der Varianten „abroad“ und „at Home“ nicht möglich ist.


    Interkulturelles Dossier

    Q: Was soll das Interkulturelle Dossier beinhalten, dass ich über meinen Auslandsaufenthalt verfassen muss, wie muss ich mir das alles vorstellen und worauf muss ich achten?

    A: Die entsprechenden Guidelines und FAQs – auch für die „at Home“-Variante – finden Sie unter dem folgenden Link:
        http://www.uni-muenster.de/Anglistik/Study/Stay_abroad/index.html

    Q: Wo gebe ich mein Interkulturelles Dossier ab?

    A: Das Dossier geben Sie bei Frau Kopeckova ab, die auch die Bewertung vornimmt.

    Q: Gibt es Deadlines für die Abgabe des Interkulturellen Dossiers?

    A: Bitte beachten Sie für diesen Punkt die separaten FAQs zum Interkulturellen Dossier (pdf).

     

    Ausnahmeregelung

    Q: Ich habe gesehen, dass es im Modul „Culture and Communication“ auch die Variante „at Home“ gibt. Wie kann ich herausfinden, ob ich diese Variante wählen darf?

    A: Die Variante „Studies at Home“ ist ausschließlich für Studierende vorgesehen, die aus triftigen Gründen keinen Auslandsaufenthalt absolvieren können. Diese Fälle sind in der Ausnahmeregelung definiert, die Sie hier herunterladen können: Download Ausnahmeregelung (pdf)

    Q: Welche und wie viele Veranstaltungen kann ich für die Variante „Culture and Communication at Home“ wählen?   

    A: Die Veranstaltungen, die für diese Modulvariante geöffnet sind, sind in HIS unter den entsprechenden Pfaden verknüpft. Für die Veranstaltungswahlen gelten die üblichen Anmeldezeiträume. Sie sollten eine Vorlesung und ein Seminar wählen. In der Vorlesung erbringen Sie zwei LP, im Seminar sechs LP. Die Anmeldefristen für diese Veranstaltungen entsprechen den Anmeldefristen für alle Veranstaltungen für höhere Fachsemester im BA am Englischen Seminar. Über die entsprechenden Anforderungen in den einzelnen Veranstaltungen werden Sie von den jeweiligen Dozenten informiert.

    Bachelorarbeit

    Q: Ich möchte meine Bachelorarbeit während meines Aufenthalts an einer Universität im Ausland schreiben. Ist das möglich?

    A: Grundsätzlich ist das möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld im Studienberatungsbüro über die entsprechenden Möglichkeiten und Bedingungen.


    Bitte beachten Sie, dass letztlich nur die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen verbindlich sind.