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Studienaustausch Erasmus-Outgoing

„Wer sich bewegt, bewegt Europa!"

Das Erasmus+ Programm ist eine Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) und fördert seit mehr als 35 Jahren den Austausch von Studierenden innerhalb Europas. Für eingeschriebene Studierende der Universität Münster besteht die Möglichkeit, an einer der zahlreichen Partnerhochschulen für ein oder mehrere Semester zu studieren. Der Studierendenaustausch basiert auf Erasmus+ Kooperationsverträgen, die auf Fachbereichsebene mit Hochschulen in Programmländern geschlossen werden.

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  • Wer kann sich bewerben, wie oft und für wie lange?

    • Studierende, die sowohl in einen Bachelor-/Master-/Promotions- bzw. einzügigen Studiengang (z.B. Staatsexamen) der Universität Münster eingeschrieben sind, als auch einen Abschluss an der Universität Münster anstreben.
    • Mehrfache Teilnahme möglich: Pro Studienabschnitt stehen 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht 2 x 12 Monate (BA - MA) bzw. 1 x 24 Monate (einzügige Studiengänge) plus 12 Monate (PhD) = insgesamt max. 36 Monate (Studium und/oder Praktikum)
    • Mindestaufenthalt sind 60 Tage

     

  • Was sind die Vorteile?

    • Aufenthalt an Erasmus+ Partnerhochschule
    • Finanzielle Unterstützung durch Erasmus+ Mobilitätszuschuss
    • Wegfall von Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Sonderförderungen zur Deckung zusätzlicher Ausgaben oder Bedürfnisse
    • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Universität Münster

     

  • Welche Länder nehmen am Programm (KA131) teil?

    • 27 Mitgliedstaaten der EU:
      Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern
    • 6 Programmländer außerhalb der EU:
      Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei
    • Erasmus mit weltweiten Partnerländern (KA107) Weitere Informationen

     

Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Programm

  • Mobilitätszuschüsse

    Die Erasmus-Mobilitätszuschüsse werden nach drei Ländergruppen ausgezahlt und hängen damit von den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab.
    Mehr zu den Ländergruppen und Förderraten

  • Sonderförderungen

    Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.

    Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe (1-5) unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden:

    1. Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
    2. Studierende mit körperlicher oder psychischer chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
    3. Studierende mit Kind/ern als Begleitung während des gesamten Auslandsaufenthalts
    4. Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile bzw. Bezugspersonen)
    5. Studierende mit Erwerbstätigkeit


    Top-Up „geringere Chancen“:
    Für Personen der Zielgruppe 1-5 besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Sonderförderung mit einem pauschalen Zuschuss von 250 € / Monat.

    Realkostenantrag:
    Für Personen der Zielgruppen 1-3 besteht die Möglichkeit eines individuellen Antrages auf Bezuschussung der auslandsbedingten Mehrkosten mit bis zu 15.000 € pro Semester und bis zu 30.000 € pro Jahr.

    Realkostenantrag – vorbereitende Reise:
    Für Personen der Zielgruppe 1-3 besteht die Möglichkeit eines Individuellen Antrags auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000 € pro Mobilität. Bei der Antragstellung können die Kosten einer Begleitperson für die Reise berücksichtigt werden.

    Eine Kombination von Realkostenantrag und Top-Up „geringere Chancen“ (Zielgruppe 1-5) ist möglich, wenn: A) unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top-Ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Top-Up für erwerbstätige Studierende und zusätzliche auslandsbedingte Realkosten für Studierende mit einer Behinderung). B) beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.

    Ausführliche Infos

    Zusätzliche Reisetage

    Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Reisetage zum regulären Erasmus-Aufenthalt gefördert werden. Für die Reisetage gelten die Tagessätze der jeweiligen Ländergruppe (zuzüglich mögliches Top-Up „geringere Chancen“). Studierende erhalten nach erfolgreicher Online-Registrierung für das Erasmus-Stipendium die Möglichkeit, einen Antrag für zusätzliche Reisetage (Hin- und Rückreise) zu stellen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen.

    Grünes Reisen: Studierende reisen mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum/vom Ort der Gasthochschule emissionsarm, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel.

    Überdurchschnittlich weite Anreise: Studierende haben einen einfachen Reiseweg von mehr als 2500 km. Zur Distanzermittlung wird der Distance Calculator verwendet.

     

  • Programminformationen

    Ausführliche Informationen zum Erasmus+ Programm

    Studierendencharta
    ECHE [en] (Nr. 101012288)
    European Policy Statement

    Haftungsklausel
    Erasmus+ Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

    Weiterführende Informationen
    Weiterführende Informationen zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD oder unter
    Deutscher Akademischer Austauschdienst
    Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel.: +49 228 882-8877
    Fax: +49 228 882-555
    erasmus@daad.de

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Wo soll es hingehen und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Hier finden Sie Infos rund um die Vorbereitungen für die Bewerbung eines Erasmus-Studienaufenthaltes.

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Erasmus to dos nach der Zulassung
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Nach der Zusage: Wichtige To-Dos für die Erasmus-Förderung

Für die Auszahlung des Stipendiums beachten Sie bitte folgende Schritte, Hinweise und Dokumente und das Einhalten der Fristen.

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Auslandssemester mit Erasmus+ als Video festgehalten

Eine Zeit voller neuer Erfahrungen und toller Eindrücke - in diesen beiden Videos sehen sie wie wunderschön das Semester im Ausland sein kann!
  • Ein Auslandssemester in Cádiz, Spanien.

  • Ein Auslandssemester in Paris, Frankreich.

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