Erasmus+ Mobilitätszuschüsse
Die Erasmus+ Mobilitätszuschüsse werden von der EU vorgegeben und nach drei Ländergruppen berechnet. Die monatlichen Förderraten für jede Ländergruppe legt die NA DAAD für alle Hochschulen in Deutschland fest.
Abhängig von der Höhe der Fördersumme, die der Universität Münster durch die NA DAAD bewilligt wird, und der Anzahl der Studierenden, die ins Ausland gehen, können Aufenthalte möglicherweise nicht ganz gefördert werden.
Dann wird die Dauer des Aufenthaltes in finanziell geförderte und nicht-finanziell geförderte Zeiträume, sogenannte Zero-Grant-Zeiträume, unterteilt.