Sonderförderung 3: Realkostenantrag – vorbereitende Reise
(Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)
Art und Höhe der Sonderförderung:
Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise für antragstellende Person und eine mögliche Begleitperson mit bis zu 15.000 € pro Mobilität
Zielgruppe:
- Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt oder Ausweis nachgewiesen werden, bzw. die Beeinträchtigung muss über einen Nachweis glaubhaft gemacht werden (z.B. durch die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten).
- Studierende mit einer körperlichen oder psychischen chronischen Erkrankung. Diese muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden (einfaches Attest ausreichend, keine Diagnosen erforderlich).
- Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden.
Bedingungen und weitere Informationen:
Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet, ähnlich dem Realkostenantrag (Sonderförderung 2), und ist auch hinsichtlich des Aufwands für die Studierenden mit dem Realkostenantrag vergleichbar.
Beantragung:
Studierende, die diese Sonderförderung beantragen möchten, wenden sich bitte frühzeitig, mindestens 10 Wochen vor Beginn der vorbereitenden Reise, an Frau Karidio
Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt und muss spätestens vier Wochen vor Antritt der vorbereitenden Reise vollständig bei der NA DAAD vorliegen.
Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD und unter Mittelvorbehalt.