Sonderförderung 1: Grünes Reisen
(Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)
Art und Höhe der Sonderförderung:
einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00€ und Förderung von insgesamt bis zu vier zusätzlichen Tagen als Reisetage
Zielgruppe:
Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum Ort der Gasthochschule emissionsarm zurücklegen, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel. Die Reise mit dem Schiff gilt nur als grün, wenn der Zielort ansonsten ausschließlich mit dem Flugzeug erreicht werden könnte.
Bedingungen und weitere Informationen:
- Die zusätzlich geförderten Tage beeinflussen weder die Mindest- noch die Maximaldauer der Mobilität und werden nicht auf das Erasmus-Kontingent je Studienzyklus angerechnet.
- Die Sonderförderung für grünes Reisen ist mit allen folgenden Sonderförderungen kombinierbar, ausgenommen hiervon ist nur der Langantrag (Sonderförderung 3).
Beantragung und Nachweise:
- Die Beantragung ist bis zum 15. Juni für Aufenthalte im Wintersemester oder für Aufenthalte ab Januar des Folgejahres möglich.
- Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im International Office eingereicht werden.
- Mögliche Nachweise: Reiseunterlagen wie z.B. Bus- oder Bahntickets
- Eine Vorlage für die Selbsterklärung und weitere Informationen zur Beantragung erhalten Erasmus-Studierende nach dem Absenden des Erasmus-Annahmeformulars.