
Wissenschaftliches Fehlverhalten: Universität spricht Rüge gegen Zellbiologen aus
Das Rektorat der Universität Münster spricht eine öffentliche Rüge gegen Dr. Konrad Kleszczynski von der Medizinischen Fakultät wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus. Damit folgt die Universitätsleitung der Beschlussempfehlung einer Untersuchungskommission, die Verdachtsmomenten zur Verletzung wissenschaftlicher Standards nachgeht und diese aufklärt. Die Basis dafür sind die „Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten“ der Universität Münster.
Die Untersuchungskommission hatte Hinweise auf mehrere Veröffentlichungen von Konrad Kleszczynski bekommen, die Unstimmigkeiten bei diversen Abbildungen enthielten. Dies war aufgefallen, nachdem die Publikationen auf der Website www.pubpeer.com, einer öffentlichen Plattform zur Überprüfung von Forschungsergebnissen, besprochen worden waren. Nach eingängiger Erforschung des Sachverhalts und Rücksprache mit dem Betroffenen kam die münstersche Kommission zu dem Ergebnis, dass die gehäufte Anzahl an Fehlern und Ungereimtheiten in den beanstandeten Publikationen einer systematischen Unachtsamkeit, mangelnder Qualitätssicherung oder Manipulation innerhalb der Arbeitsgruppe an der Hautklinik entspringt. Die Kommission bewertete die Befunde als unwissenschaftliche Arbeitsweise und schloss, dass es sich um ein eindeutiges und signifikantes wissenschaftliches Fehlverhalten handelt.
Das Rektorat der Universität Münster ist dieser Bewertung gefolgt und hat beschlossen, eine öffentliche Rüge gegen Konrad Kleszczynski auszusprechen. Zudem wurde unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft als eine mehrerer beteiligter oder unterstützender Stellen über den Sachverhalt informiert. Konrad Kleszczynski wurde aufgefordert, für die Richtigstellung aller beanstandeten Abbildungen in den jeweiligen Publikationen Sorge zu tragen sowie darzulegen, welche Kontrollmaßnahmen getroffen werden, um künftig die wissenschaftliche Qualität und Integrität im Rahmen seiner Forschung sicherzustellen. Darüber wird er er das Rektorat zügig umfassend informieren und einen Maßnahmenkatalog vorlegen müssen.
Die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie die Kontaktdaten der Vertrauensperson sind einsehbar unter www.uni-muenster.de/Senat/kodex.html.