
Bundesrichter referiert über Effekte der Tarifautonomie
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Münster lädt im Rahmen der „Münsterischen Gespräche zum Öffentlichen Recht“ zu einem öffentlichen Vortrag mit Prof. Dr. Martin Eifert ein. Der Richter des Bundesverfassungsgerichts spricht am 5. Mai (Montag) um 18 Uhr zum Thema „Grundrechtswirkung zwischen Privaten und Tarifautonomie“. Veranstaltungsort des kostenlosen Vortrags ist der Hörsaal JUR 3, Universitätsstraße 14-16 (Juridicum).

Sind die Grundrechte auch gegenüber der Freiheit anderer privater Akteure geschützt? Und wie kann der Staat mit seinen Institutionen helfen? Diese klassische Frage des deutschen Verfassungsrechts stellt sich in besonderer Weise im Bereich der Tarifautonomie, wo die Einigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften zur Bindung Dritter führen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Februar 2025 eine Grundsatzentscheidung vorgelegt. Martin Eifert, Berichterstatter des Senats, stellt die Entscheidung vor und diskutiert über Hintergründe, Argumente und Alternativen.