Senat beschließt Start einer kritischen Debatte über WWU-Namenspatron
Der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat einstimmig beschlossen, dass die Universität eine kritische, öffentliche Auseinandersetzung mit ihrem Namensgeber, Kaiser Wilhelm II. (1859 - 1941), befördern soll. Grundlage dieses Beschlusses ist der Abschlussbericht einer achtköpfigen Arbeitsgruppe (AG), die der Senat im Oktober 2018 eingesetzt hatte und die sich jetzt dafür aussprach, "die Herausforderung anzunehmen, sich kritisch, öffentlich und offensiv der Frage zu stellen, wie der Namenspatron der Universität Münster in der Gegenwart zu beurteilen" sei. "Jetzt steht keine Entscheidung über den Namen der Universität an, sondern der Beschluss, einen konzeptionell gestützten Weg zu beginnen, in dem Aufklärung und Diskussion organisiert werden sollen, die zu einer Entscheidung führen können", sagte der Senatsvorsitzende Prof. Dr. Hinnerk Wißmann. Der Senat beauftragte das Rektorat der WWU damit, die dafür von der AG vorgeschlagenen, umfangreichen Maßnahmen umzusetzen, die nach zwei Jahren die Basis für eine Entscheidung in der Namensfrage legen soll. Die 1780 gegründete Universität trägt seit 1907, mit einer Unterbrechung zwischen 1945 und 1952, den Namen ihres Stifters.
Die achtköpfige Arbeitsgruppe mit dem WWU-Historiker Prof. Dr. Olaf Blaschke an der Spitze war sich darin einig, dass es an der Zeit sei, die Initiative für einen fundierten und kritischen Dialog zu ergreifen. Dieser Entscheidung lag der Befund der AG zugrunde, dass kein Zweifel daran bestehe, dass Wilhelm II. "überaus militaristisch und nationalistisch, antislawisch und geradezu obsessiv antisemitisch war, darin teils seine Zeitgenossen übertreffend" – Belege dafür fänden sich vor allem in der dreibändigen Biographie über Wilhelm II. von John C. G. Röhl. Zur sogenannten Kriegsschuldfrage mit Blick auf den Beginn des 1. Weltkriegs lägen allerdings mittlerweile auch "alternative Deutungen" vor. "Perspektivisch kann eine solche Diskussion über die eigene Identität auch dazu führen", heißt es im Abschlussbericht, "einst eine Namensänderung unumgänglich zu machen, was schon jetzt erneut in benennbaren Kreisen der Studierendenschaft für dringlich gehalten wird."
Zur Beförderung einer öffentlich-kritischen Debatte folgte der Senat dem Vorschlag der Arbeitsgruppe zugunsten eines "großen Maßnahmenkorbs". Dazu zählen beispielsweise Auseinandersetzungen mit Wilhelm II. auf der WWU-Homepage, Infotafeln und Broschüren, eine Thematisierung des Namenspatrons während der Erstsemester-Begrüßungen, öffentliche Diskussionsreihen mit renommierten Wissenschaftlern sowie eine Ausstellung zu Wilhelm II. und der Universitätsgeschichte. Alle Maßnahmen sollen die gesamte Stadtgesellschaft ansprechen.
Dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz zufolge können sich die Hochschulen in ihrer Grundordnung eigene Namen geben, die allerdings der Genehmigung des NRW-Innenministeriums bedürfen. An der WWU ist der Senat für die Grundordnung zuständig.