Die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen zählt zu den wesentlichen Zielen der universitären Lehre.
Die Universität Münster will ihre Absolventinnen und Absolventen mit einem Profil entlassen, das zu umfassender Handlungsfähigkeit im beruflichen wie außerberuflichen Leben befähigt. Der Erwerb fachwissenschaftlicher Kompetenzen ist in diesem Zusammenhang der Kern eines universitären Studiums. Um das Potential dieser Qualifikationen umfassend wirksam werden zu lassen, ist es notwendig, die fachwissenschaftlichen Anteile mit überfachlichen Angeboten zu verknüpfen. Die Allgemeinen Studien befähigen die Studierenden der Bachelorstudiengänge dazu, die Qualifikationen des Fachstudiums auf möglichst vielen Reflexions- und Anwendungsebenen zu verankern und fördern das selbstverantwortliche Handeln.
Die Angebote der Allgemeinen Studien werden von vielen Fachbereichen und zentralen Einrichtungen der Universität gestellt und sind verschiedenen Kompetenzbereichen zugeordnet. Nur die im Vorlesungsverzeichnis unter den Allgemeinen Studien aufgeführten Veranstaltungen können auch als Allgemeine Studien anerkannt werden. In diesen Veranstaltungen sind benotete Prüfungsleistungen zu erbringen.
Wichtige Hinweise und den Vordruck zur Angebotseinreichung finden Sie unter dem Link "Koordination der Allgemeinen Studien".
Beteiligte Fachbereiche und zentrale Einrichtungen
Besondere Hinweise für Lehrende
Koordination der Allgemeinen Studien (inkl. Vordruck Angebotseinreichung)
Die Kompetenzbereiche
Kompetenzbereich 1: (Fremd-)Sprachkompetenz
Kompetenzbereich 2: Wissenschaftstheoretische Kompetenz
Kompetenzbereich 3: Rhetorik und Vermittlungskompetenz
Kompetenzbereich 4: Berufsvorbereitung und Praxiskompetenz
Kompetenzbereich 5: (Inter-)Kulturelle und Kreative Kompetenz
Formales - ich studiere Allgemeine Studien im...
2-Fach-Bachelor
Studienumfang der Allgemeinen Studien
Im Zwei-Fach-Bachelor (Rahmenprüfungsordnung 2011) sind Allgemeine Studien im Umfang von 20 Leistungspunkten (LP) zu studieren. In diesem Studiengang können die Fächer das Studium im Umfang von 5 LP aus den Allgemeinen Studien obligatorisch festlegen. Bitte beachten Sie die Vorgaben in der für Sie gültigen Prüfungs- bzw. Studienordnung für die Allgemeinen Studien und in Ihren fachspezifischen Prüfungsordnungen.Studierende ab WS 2013/2014
Folgende Prüfungsordnung für die Allgemeinen Studien gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2013/2014 ein Zwei-Fach-Bachelor-Studium nach der Rahmenordnung vom 6. Juni 2011 aufgenommen haben:Änderungsordnung Allgemeine Studien (Studienbeginn ab WS 2013/2014)
Prüfungsordnung Allgemeine Studien (Studienbeginn ab WS 2013/2014)
Bitte beachten Sie § 4 Absatz 3: Es müssen Veranstaltungen in mindestens zwei unterschiedlichen Kompetenzbereichen erfolgreich absolviert werden.Studierende bis WS 2013/2014
Folgende Studienordnung für die Allgemeinen Studien gilt für alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2013/2014 ein Zwei-Fach-Bachelor-Studium nach der Rahmenordnung vom 6. Juni 2011 aufgenommen haben:Studienordnung Allgemeine Studien (Studienbeginn bis WS 2013/2014)
Zur Änderungsordnung der StudienordnungZur zweiten Änderungsordnung der Studienordnung
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Die Studierenden melden sich über QISPOS zu den Prüfungsleistungen an. Die Verbuchung der Leistungspunkte und Note erfolgt durch die Lehrenden in QISPOS. Bitte kontrollieren Sie im Semester vor dem Abschluss, ob Sie ausreichend Leistungspunkte in den Allgemeinen Studien erworben haben.1-Fach-Bachelor
Studienumfang der Allgemeinen Studien
Der Studienumfang der Allgemeinen Studien richtet sich nach dem gewählten Studiengang. Bitte beachten Sie die Vorgaben in Ihrer Prüfungsordnung und den Modulbeschreibungen.Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Die Studierenden melden sich in der Regel über QISPOS zu den Prüfungsleistungen an. Die Verbuchung der Leistungspunkte und Note erfolgt dann durch die Lehrenden in QISPOS. Sollte innerhalb eines Studienganges im Rahmen der Allgemeinen Studien eine Anmeldung über QISPOS nicht vorgesehen sein, melden sich die Studierenden bei den Lehrenden an. Die Prüfungsleistung wird von den Lehrenden auf einem Vordruck dokumentiert; dieser Vordruck muss von den Studierenden im zuständigen Prüfungsamt zwecks Verbuchung der Leistungspunkte und Note eingereicht werden. Vordrucke sind auf den Internetseiten der Prüfungsämter zum Download erhältlich.