Fundsachen

Portmonnaie mit Münzen
© jala / photocase.de

Haben Sie auf dem Gelände der Universität Münster etwas verloren oder gefunden?

Sollten Sie auf dem Gelände der Universität Wertgegenstände verloren haben oder finden, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Hausverwaltung. Die Ansprechpartner für Fragen und Auskünfte sind dort in der Regel die zuständigen Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Eine zentrale Sammelstelle gibt es nicht, da die Universitätsgebäude über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Eine Übersicht über alle Gebäude sowie Informationen über die zuständige Hausverwaltung entnehmen Sie dem Lageplan.

Die zuständige Hausverwaltung bewahrt die Fundsachen über einen Zeitraum von vier Wochen auf. Sobald der Eigentümer ermittelt ist, wird er von der Hausverwaltung benachrichtigt und gebeten, das Fundstück dort innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Werden Fundsachen nach der vierwöchigen Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt, übergibt die Abteilung 2.1, Interne Services alle Fundstücke zum nächsten Monatsende an das Fundbüro der Stadt Münster.

Zum Fundbüro der Stadt Münster

Richtlinie über die Behandlung von Fundsachen an der Universität Münster: Fundsachenrichtlinie (pdf)

Sie sind Opfer einer Straftat?

Straftaten, wie z. B. Diebstahl, sollten zur Anzeige gebracht werden. Die Anzeige kann sowohl online als auch persönlich in jeder Polizeidienststelle im Bundesgebiet gestellt werden. Zusätzlich können Geschädigte sich gern auch bei der Universität Münster telefonisch unter Tel: +49 251 83-22191 oder per E-Mail an diebstahl@uni-muenster.de melden. Durch diese freiwillige Mitteilung können die Fälle statistisch berücksichtigt und präventive Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.

Zur Polizei Münster