Häufige Fragen
Was sind Uni-Kennungen?
Um einen Rechner oder einen Dienst (z. B. WLAN, VPN, E-Mail, QISPOS, Learnweb, IT-Portal, Print & Pay) der Universität zu nutzen, benötigen Sie eine persönliche Uni-Kennung (auch zentrale Nutzerkennung, persönliche Nutzerkennung, Username, User-ID, früher WWU-Kennung genannt). Eine Kennung ist nur dann aktiv und nutzbar, wenn sie Mitglied in mindestens einer Gruppe ist (Informationen zur Gruppenverwaltung finden Sie hier). Neben der persönlichen Uni-Kennung können auch eine oder mehrere funktionsbezogene (bzw. unpersönliche) Uni-Kennungen beantragt werden. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn es nicht zweckdienlich erscheint, die Rechte einer vorhandenen Uni-Kennung durch Aufnahme in weitere Gruppen zu erweitern. Lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrer IVV oder dem Identitätsmanagement des CIT beraten. Eine funktionsbezogene Uni-Kennung muss einer verantwortlichen Person zugeordnet werden. Durch diese Kennung können Berechtigungen für bestimmte Bereiche bereitgestellt und bei Bedarf vollständig an eine neue Leitung übertragen werden.
Wie erhalte ich eine persönliche Uni-Kennung?
- Studierende erhalten bei der Immatrikulation automatisch eine Uni-Kennung. Diese wird Ihnen in Ihren Einschreibungsunterlagen mitgeteilt.
- Bedienstete der Universität und des Fachbereichs Medizin (Medizinische Fakultät) erhalten automatisch eine Kennung, sofern sie im SAP-System des Personaldezernats geführt werden. Die Uni-Kennung wird Ihnen in einem Brief des CIT mitgeteilt, der vor Arbeitsbeginn an Ihre zukünftige Arbeitsstelle gesandt wird. Fragen Sie bei Unklarheiten bitte zunächst bei Ihrem Institut nach. Haben Sie keine automatisch erzeugte Kennung erhalten, können Sie eine Kennung über den Antrag auf Nutzung von IT-Dienstleistungen beantragen. Der Antrag muss von der Leitung der jeweiligen Einrichtung genehmigt werden.
- UKM-Bedienstete außerhalb der Medizinischen Fakultät erhalten nicht automatisch eine Uni-Kennung. Stattdessen kann über den Antrag auf Nutzung von IT-Dienstleistungen eine Kennung beantragt werden. Der Antrag muss von der Leitung der jeweiligen Einrichtung genehmigt werden. Bitte nutzen Sie Ihre UKM-Mailadresse zur Kontaktaufnahme.
- Studierende und Bedienstete der Kunstakademie sowie Studierende von Weiterbildungseinrichtungen der Universität Münster erhalten automatisch eine Uni-Kennung. Diese wird vor Studiums- bzw. Arbeitsbeginn an die entsprechende universitäre Stelle gesandt, sodass diese die Unterlagen an Sie weiterleiten kann. Fragen Sie bei Unklarheiten bitte zunächst bei der für Sie zuständigen Einrichtung nach.
- Gäste können für die Dauer Ihres Aufenthalts eine Kennung über den Antrag auf Nutzung von IT-Dienstleistungen beantragen. Der Antrag muss von der Leitung der jeweiligen Einrichtung genehmigt werden. Bei der Beantragung muss die Gruppe angegeben werden, in die die Kennung einzutragen ist. Dies kann eine Gast-Gruppe des Instituts sein oder, falls eine solche nicht existiert, die Institutsgruppe.
- Teilnehmende einer Konferenz/Tagung erhalten nur Zugang zum WLAN und können keine weiteren Dienste nutzen.
Wie erhalte ich eine zusätzliche Uni-Kennung?
Falls Sie in begründeten Ausnahmefällen eine zweite persönliche oder funktionsbezogene (unpersönliche) Uni-Kennung benötigen, können Sie diese mit Ihrer persönlichen Uni-Kennung im IT- Portal beantragen. Klicken Sie dazu in der linken Navigationsspalte auf Uni-Kennung und Gruppenmitgliedschaften und dann auf Zusätzliche Uni-Kennung. Lassen Sie sich dazu vorab vom Identitätsmanagement des CIT beraten, um unnötige Kennungsgenerierungen zu vermeiden.
Wie kann ich mehrere persönliche Uni-Kennungen zusammenführen?
Es kommt vor, dass bei Aufnahme Ihres Studiums oder Ihrer Tätigkeit an der Universität Münster irrtümlich zwei Personendatensätze von Ihnen vorhanden sind bzw. eingetragen werden. Dies hat zur Folge, dass für Sie zwei persönliche Uni-Kennungen generiert werden. Um die Verwaltung Ihrer Kennungen und Personendaten zu vereinfachen, ist es sinnvoll, diese Datensätze zusammenzuführen. Melden Sie sich dazu mit der Kennung, die Sie hauptsächlich verwenden möchten, im IT-Portal an. Wählen Sie dann in der linken Navigationsspalte den Punkt Uni-Kennung und Gruppenmitgliedschaften und klicken Sie auf 2 Kennungen –> 1 Person. Auf dieser Seite geben Sie nun Ihre zweite Kennung ein und folgen den weiteren Anweisungen. Bei diesem Verfahren bleiben beide Uni-Kennungen erhalten, sie werden lediglich miteinander verknüpft.
Die Aufgabe einer persönlichen Uni-Kennung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte unter Angabe beider Kennungen an das Identitätsmanagement des CIT.
Wie kann ich eine unpersönliche (funktionsbezogene) Uni-Kennung übernehmen?
Wenn Sie eine funktionsbezogene Uni-Kennung übernehmen möchten, muss Ihnen der*die aktuelle Besitzer*in die Kennung, das zugehörige Passwort sowie ein zum Zeitpunkt der Übernahme aktuelles OTP (One Time Passwort) mitteilen. Loggen Sie sich mit Ihrer persönlichen Uni-Kennung im IT-Portal ein. Dort wählen Sie in der linken Navigationsspalte den Punkt Uni-Kennung und Gruppenmitgliedschaften aus und klicken dann auf Funktion –> Person. Auf dieser Seite geben Sie nun die gewünschte funktionsbezogene Kennung ein und folgen den weiteren Anweisungen.
Wichtig: der*die neue Besitzer*in der Kennung muss nach der Übernahme einen eigenen OTP-Generator hinzufügen.
Kann der*die Inhaber*in der funktionsbezogenen Kennung für eine Übernahme nicht mehr kontaktiert werden (z.B. bei Verlassen der Universität, Todes- oder Krankheitsfällen), so melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen IVV . Diese wird nach Überprüfung dem Identitätsmanagement des CIT die Erlaubnis zur Kennungsübergabe schriftlich erteilen.
Meine Uni-Kennung wurde deaktiviert (bzw. soll deaktiviert werden), obwohl ich noch Zugang zu universitären Diensten benötige. Was kann ich tun?
Ihre Uni-Kennung wird deaktiviert, wenn sie nicht mehr Mitglied in einer Gruppe ist. Solange Sie Studierende*r bzw. Mitarbeitende*r sind, ist Ihre Uni-Kennung automatisch Mitglied in der allgemeinen Studierenden- bzw. der Mitarbeitenden-Gruppe (u0dawin bzw. u0mitarb). Wird Ihre Uni-Kennung aus einer dieser Gruppen entfernt, geschieht dies also auf Basis von Informationen der Studierenden- bzw. Personaldatenbank und das CIT hat folglich keinen Einfluss auf diesen Vorgang. Bei Fragen oder Einwänden wenden Sie sich also bitte an das Studierendensekretariat (für Studierende) bzw. an das Dezernat 3 - Personalangelegenheiten (für Mitarbeitende). Dort getätigte Änderungen wirken sich nach 2-3 Tagen automatisch auf die Systeme des CIT und damit auch auf Ihre Uni-Kennung aus.
Sollten Sie über das Ende Ihrer Tätigkeit an der Universität Münster hinaus Zugang zu bestimmten Diensten benötigen, müssen Sie die Mitgliedschaft in einer (Instituts-)Gruppe direkt bei der jeweiligen Gruppenleitung beantragen. Die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe wird nicht automatisch beendet, sondern bleibt bestehen, solange die Gruppenleitung Ihre Verlängerungsanträge bewilligt. Diese Entscheidung obliegt allein der Gruppenleitung; das CIT hat darauf keinen Einfluss. Ferner kann es Dienste geben, auf die Sie dennoch nicht zugreifen können. Wenden Sie sich dann bitte direkt an die Anbieter*innen der Dienste.
Sollten Sie dagegen eine neue Tätigkeit an der Universität Münster aufnehmen, wird entweder Ihre alte Uni-Kennung reaktiviert oder Sie erhalten – entsprechend Ihres Arbeitsvertrags – rechtzeitig vor Arbeitsbeginn eine neue Uni-Kennung, die postalisch an Ihre neue Institutsadresse gesendet wird.
Wie kann ich eine Uni-Kennung deaktivieren bzw. löschen?
Eine Uni-Kennung wird deaktiviert, wenn sie in keiner Gruppe mehr Mitglied ist. Bei Exmatrikulation oder Beendigung Ihrer Beschäftigung an der Universität wird Ihre Kennung automatisch aus der entsprechenden Studierenden- bzw. Mitarbeitenden-Gruppe entfernt. Sofern die Kennung nicht darüber hinaus Mitglied in Institutsgruppen ist, wird sie dadurch deaktiviert. Solange Sie jedoch an der Universität studieren oder beschäftigt sind, müssen Sie notwendigerweise eine Uni-Kennung besitzen, da Ihre @uni-muenster.de-Adresse die maßgebliche Korrespondenzadresse zwischen Ihnen und der Universität ist. Möchten Sie eine zusätzliche Uni-Kennung löschen, die Sie nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an das Identitätsmanagement des CIT.
Wie kann ich meine persönlichen Daten (Name, Titel etc.) ändern?
- Studierende haben die Möglichkeit ihre Adresse und Kontaktdaten im SelfService zu ändern. Melden Sie sich dazu mit Ihrer Uni-Kennung und Ihrem Uni-Passwort an, wählen die Kachel Meine Anträge aus und klicken dort unten links auf Antrag stellen. In der sich öffnenden Liste können u. a. Adresse sowie Vor-und Zuname geändert werden.
- Bedienstete der Universität und des Fachbereichs Medizin (Medizinische Fakultät) können diese Änderungen selbst über das SAP-System unter dem Reiter Employee Self-Service –> Persönliches Profil vornehmen oder diesbezüglich das Dezernat 3 - Personalangelegenheiten ansprechen. Bitte beachten Sie, dass das SAP-System vor der erstmaligen Nutzung durch den Servicedesk freigeschaltet werden muss. Alle Änderungen werden nach spätestens 2-3 Tagen automatisch in die Datenbanken des CIT übernommen. Sollten die Änderungen auch nach Ablauf dieser Frist nicht aktiv sein, wenden Sie sich bitte an das Identitätsmanagement des CIT.
Im Falle einer Namensänderung können Sie Ihren Anzeigenamen anschließend im IT-Portal manuell anpassen. Klicken Sie dazu in der linken Navigationsspalte auf Angaben zur Person –> Name und wählen Sie dort den gewünschten Anzeigenamen aus.
Wie kann ich einen weiteren E-Mail-Namen erstellen?
Möchten Sie eine E-Mail-Adresse mit selbst gewähltem Namen nutzen (z. B. Vorname.Nachname@uni-muenster.de), können Sie sich einen sogenannten Wunsch-E-Mail-Namen einrichten. Diesen, sowie fünf weitere E-Mail-Namen, können Sie im IT-Portal in der Rubrik E-Mail –> E-Mail-Namen eintragen. Der Wunsch-E-Mail-Name ist auch derjenige, der beim Versenden Ihrer Mails und in der Personensuche der Universität Münster (letztes gilt nur für Beschäftigte) angezeigt wird. E-Mails, die an eine der eingetragenen Adressen gesendet werden, landen in demselben Posteingang wie E-Mails an die Haupt-E-Mail-Adresse (Uni-Kennung@uni-muenster.de). Eine Anmeldung an universitären Diensten mit einem Wunsch-E-Mailnamen ist nicht möglich. Dort werden ausschließlich gültige Uni-Kennungen akzeptiert.
Wie kann ich meinen Exchange-Displaynamen ändern?
Besteht Ihr Vor- oder Nachname aus mehreren Komponenten (z.B. Doppelname, zweiter Vorname etc.) können Sie den Exchange-Displaynamen einer E-Mail-Adresse eigenständig im IT-Portal ändern. Loggen Sie sich dazu mit Ihrer Uni-Kennung, Ihrem Uni-Passwort und einem gültigen OTP ein. Wählen Sie anschließend in der linken Navigationsspalte den Punkt E-Mail aus und klicken dann auf Exchange-Displayname. Auf dieser Seite können Sie nun den gewünschten Exchange-Displaynamen auswählen. Sollten Sie den Reiter Exchange-Displayname nicht im IT-Portal angezeigt bekommen, wenden Sie sich bitte an das CIT, um Ihren Exchange-Displaynamen zu ändern.