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Zugang zu Universitätsdiensten

Informationen und Anleitungen zu sämtlichen Diensten des CIT (u.a. E-Mail, WLAN) finden Sie auf unserer Webseite. Bei Fragen hierzu können Sie sich an die jeweiligen Ansprechpersonen wenden. Bei Fragen zu Diensten, die nicht vom CIT betrieben werden (z. B. Dienste der ULB oder institutseigene Dienste), wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Anbieter*innen. Gegebenenfalls kann auch eine IVV für Ihre Frage zuständig sein.

  • Häufige Fragen

    Wie kann ich meine Rolle (Studierende*r/Prüfer*in) im LSF/QISPOS-System verändern?
    Um die Rolle einer Uni-Kennung im LSF/QISPOS-System zu ändern oder eine weitere Rolle eintragen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die LSF/QISPOS- Hotline. Sind zwei Rollen eingetragen, können Sie in der LSF/QISPOS-Oberfläche die Rolle wechseln, um z.B. Noten zu erhalten (Studierenden-Rolle) oder Noten zu vergeben (Prüfer*innen-Rolle). Eine zusätzliche Uni-Kennung für die Zwecke der Lehre wird nicht mehr benötigt.

     

    Wie erhalten Konferenzteilnehmende und Kurzzeitgäste Zugang zum WLAN?

    1. Für einen kurzfristigen und einfachen WLAN-Zugang ist eduroam die erste Wahl. Nimmt die Einrichtung/Institution eines Gastes am eduroam-Projekt teil, können die heimischen Zugangsdaten für die Anmeldung im WLAN-Netzwerk eduroam genutzt werden.
    2. Sollte eine Nutzung von eduroam nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, das frei zugängliche WLAN GuestOnCampus der Universität Münster zu verwenden. Beachten Sie jedoch, dass dieses WLAN nicht verschlüsselt ist und nur ein begrenztes Datenvolumen von 1 GB pro Endgerät und Tag zur Verfügung steht.
    3. Wird mehr Datenvolumen benötigt oder sollte die Verbindung verschlüsselt sein, kann der*die Veranstaltungsorganisator*in sogenannte Konferenzkennungen für die Dauer der Veranstaltung erstellen lassen. Mit diesen Kennungen ist die WLAN-Nutzung ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden muss. Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung von Konferenzkennungen.

     

    Wie erhalten UKM-Beschäftigte Zugang zum WLAN?
    Falls Sie nicht automatisch eine Uni-Kennung erhalten haben, weil Sie Beschäftigte*r des Fachbereichs Medizin der Universität Münster (Medizinische Fakultät) sind, können Sie als UKM-Beschäftigte*r beim CIT über den Antrag auf Nutzung von IT-Dienstleistungen eine Uni-Kennung beantragen, die Ihnen Zugang zum Uni-WLAN gewährt. Bitte verwenden Sie dafür Ihre UKM-Mailadresse! Der Antrag muss von der Leitung der jeweiligen Einrichtung genehmigt werden. 

     

    Wie erhalten Gäste der Universität Zugang zu den universitären Diensten?
    Um Zugang zu internen Services zu erhalten, ist eine persönliche Uni-Kennung erforderlich. Mit dieser ist dann auch der WLAN-Zugang möglich. Für die Dauer ihres Aufenthaltes können Gäste eine Kennung über den Antrag auf Nutzung von IT-Dienstleistungen beantragen. Der Antrag muss von der Leitung der jeweiligen Einrichtung genehmigt werden. Bei der Beantragung muss die Gruppe, in die die Kennung einzutragen ist, angegeben werden. Dies kann eine Gast-Gruppe des Instituts sein oder, falls diese nicht existiert, die Institutsgruppe.

     

    Welche universitären Dienste kann ich nach meiner Exmatrikulation bzw. nach Beendigung meines Arbeitsvertrags noch nutzen?
    Nach der Exmatrikulation oder Beendigung des Arbeitsvertrages haben Sie noch 90 Tage eingeschränkten Zugriff auf die Universitätsdienste (z. B. auf Ihr E-Mail-Postfach, Ihre Notenlisten im QISPOS und auf das WLAN). Anschließend wird Ihre Uni-Kennung deaktiviert. Nutzen Sie diese Zeit bitte, um Daten und Dokumente, die Sie behalten möchten, zu sichern. Nur in Ausnahmefällen kann der Zugriff vom CIT um wenige Tage verlängert werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihre @uni-muenster.de-Adresse (ohne Postfach) zu behalten und sich eine Weiterleitung einzurichten. Dazu können Sie eine kostenlose Mitgliedschaft im Alumni-Club der Universität Münster beantragen. Ihre Kennung bleibt dann zu diesem Zweck aktiv.

     

    Kann ich meine @uni-muenster.de-Adresse auch nach Exmatrikulation bzw. nach Beendigung meines Arbeitsvertrags nutzen?
    Nach Beendigung Ihres Studiums bzw. nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrages an der Universität Münster haben Sie hier kein E-Mail-Postfach mehr. Der Versand von E-Mails über Ihre @uni-muenster.de-Adresse ist dann nicht mehr möglich. Sie können Ihre @uni-muenster.de-Adresse aber dennoch behalten und E-Mails an eine externe E-Mail-Adresse weiterleiten lassen. Dazu müssen Sie dem kostenlosen  Alumni-Club der Universität Münster beitreten und im IT-Portal eine Weiterleitung einrichten. Diese Funktion ist nicht für institutseigene Adressen (z. B. @wiwi.uni-muenster.de) verfügbar. Um einen unterbrechungsfreien E-Mail-Empfang zu gewährleisten, können Sie eine solche Weiterleitung bereits in der 90-tägigen Übergangszeit nach Beendigung des Studiums bzw. Arbeitsvertrages einrichten. Während Sie noch aktive*r Angehörige*r der Universität sind, ist dies nicht möglich.

     

    Welche Dienste der Universität kann ich als ehemalige*r Professor*in nutzen?
    Um weiterhin Zugang zu diversen universitären Diensten zu haben, können Sie sich in eine spezielle Ehemaligen-Gruppe eintragen lassen. Wenden Sie sich dazu bitte unter Angabe Ihrer Uni-Kennung an das Identitätsmanagement des CIT.