Grafik zum Titel "Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen - Fort- und Weiterbildungsmobilität (STT)"
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Wenn Sie die Chance ergreifen möchten, sich im europäischen Ausland fort- und/oder weiterzubilden, bietet Ihnen die Erasmus+ Personalmobilität zu Fort-/Weiterbildungszwecken den passenden Rahmen.    

Ein Aufenthalt zu Fort-/Weiterbildungszwecken gibt Ihnen die Gelegenheit,

  • Ihr Englisch aufzuwerten
  • Ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern  
  • sich mit internationalen Kolleg*innen auszutauschen
  • alternative Arbeitsweisen kennenzulernen
  • und somit ganz viel Inspiration, neue Perspektiven und Ideen

zu bekommen.  

 
Nutzen Sie die Chance,

  • interkulturelle Erfahrung zu sammeln
  • sich persönlich & beruflich weiterzuentwickeln
  • und zur europaweiten Zusammenarbeit beizutragen.
     

Einen visuellen Überblick bietet Ihnen diese Präsentation zur Info-Veranstaltung [de].

  • Zielgruppen

    Dieses Angebot richtet sich an sämtliches Personal, das durch ein vertragliches Verhältnis mit der Universität Münster nichtwissenschaftlich beschäftigt ist, d.h. an sämtliche Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (MTV), z.B. aus den Dezernaten, Stabstellen und Fachbereichen der Universität Münster.  

    Zu dieser Zielgruppe zählen beispielsweise MTV aus den Bereichen:

    • Bibliothek
    •  Finanzen
    • Personal
    • Sekretariat 
    • Beratung
    • Öffentlichkeitsarbeit

    Ausnahmen:

    • Studentische Hilfskräfte können alternativ über die Erasmus+ Studierendenmobilität im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren.  
    • Auszubildende können alternativ die Möglichkeit eines 3-Wochen-Aufenthalts nutzen. Ansprechpartner: Thomas Böckenholt, Personalentwicklung (thomas.böckenholt@uni-muenster.de).  
  • Voraussetzungen

    • Der Aufenthalt dient Ihrer eigenen beruflichen Fort-/Weiterbildung.
    • Der Aufenthalt hat eine Relevanz für Ihren Arbeitsalltag an der Universität Münster.
    • Die Mobilität ist mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und mit der Gasteinrichtung abgesprochen.
    • Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
  • Was kann gefördert werden?

    Auslandsaufenthalte zu Fort-/Weiterbildungszwecken

    Mögliche Dauer

    • 2 bis 7 Arbeitstage an der Gasteinrichtung
    • ggf. zuzüglich 0-6 Reisetage

    Mögliche Zielländer:

    • die 27 Mitgliedstaaten der EU
    • Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei

    Mögliche Tätigkeiten:

    • Job-Shadowing (selbstorganisierte Hospitation)
    • Teilnahme an diversen Workshops oder Kursen (z.B. Sprachkursen)
    • Teilnahme an einer Schulungswoche für Personal (Staff Week)
    • Team Travel (Gruppenreisen)

    Mögliche Gasteinrichtungen:

    • Hochschuleinrichtungen aller Art (nicht nur Partnerhochschulen)
    • öffentliche oder private Organisationen
    •  

    Hinweis: Folgende Tätigkeiten sind NICHT über die Erasmus+ Personalmobilität förderfähig:

    • aktive Forschung
    • Anbahnung, Planung oder Durchführung von gemeinsamen Forschungsprojekten
    • konkrete Zusammenarbeit / Projektarbeit (Ausnahme: gemeinsame Lehre)
    • Teilnahme an Konferenzen / Tagungen / Kongressen / Vortragsreihen o.ä.
    • Literaturrecherche in Bibliotheken
    • reine Kooperationsgespräche

    Diese Tätigkeiten dürfen selbstverständlich trotzdem parallel durchgeführt werden. Die Erasmus+ Förderung kann jedoch nur für förderfähige Aktivitäten beantragt werden.

    Ausnahme: In Kombination mit einer förderfähigen Hauptaktivität sind Kooperationsgespräche in Bezug auf eine Erasmus+ Partnerschaft (z.B. Gespräche zur Anbahnung oder Intensivierung von Erasmus+ Austauschen und zu IIAs) als Nebenaktivität tatsächlich auch förderfähig.

  • Bewerbung (Anfrage)

    Bewerbungen/Anfragen sind:

    • in jedem Planungsstadium möglich
    • je früher, desto besser
    • fristgerecht einzureichen

    Bewerbungsprozess:

    Bewerbungsfristen:

    • 01. Feb für Reisen im aktuellen Kalenderjahr (ab Mai)
    • 01. Okt für Reisen im folgenden Kalenderjahr (ab Januar)
    • Ausnahmen sind in besonders begründeten Fällen auf Anfrage möglich

    Bewerbung bestehend aus:

    • einem Motivationsschreiben der/des Anfragenden und
    • einem Empfehlungsschreiben der/des Vorgesetzten
    • inhaltliche und formale Vorgaben siehe PPP zur Info-Veranstaltung für MTV

    Aktuell werden finden folgende Auswahlkriterien Anwendung:

    • grundsätzliche Förderfähigkeit nach Erasmus+ Kriterien
    • fristgerechte Anfrage (siehe Bewerbung)
    • fristgerechte und vollständige Einreichung aller benötigten Unterlagen
    • Mobilitätsphase in der Regel 7-10 Tage
    • Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit/Begründung laut Bewerbung
    • Sprachkenntnisse laut Bewerbung (falls nicht ausreichend: Sprachkurs empfohlen mit erneuter Bewerbung zur nächsten Frist)

    Bei steigender Anzahl an Anfragen und/oder verringertem Gesamtbudget kann es sein, dass weitere Kriterien hinzugezogen werden müssen.

  • Organisatorischer Ablauf

    Unsere interaktive Checkliste für Reisende bietet Ihnen:

    • den gesamten organisatorischen Ablauf (vor, während und nach der Reise)
    • hilfreiche Links (zu Formularen, Merkblättern, FAQs und Webseiten)
    • die Möglichkeit, Ihre persönliche Checkliste zu führen (PDF in Adobe abhaken)
  • Finanzierung

    Infos zur Finanzierung:

    Die Reise gilt als Dienstreise. Das heißt: Die Zeiten des Aufenthalts an der Gasteinrichtung, die in die regelmäßige Arbeitszeit der/des Beschäftigten fallen, gelten als Dienst, werden als Arbeitszeit gewertet und mit dem normalen Gehalt vergütet. Für Reisetage gelten gesonderte Regeln.

    Zusätzlich erhalten Sie von der Universität Münster als entsendende Einrichtung eine finanzielle Förderung aus EU-Mitteln bis zu 1.500€.

    Diese enthält:

    • eine Reisekostenbeihilfe (je nach Entfernung, in den meisten Fällen 275€, siehe Tabelle)
    • pauschale Tagessätze für Arbeitstage (festgelegt durch die Ländergruppen der Europäischen Kommission je nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten im Zielland, meist 140€ oder 160€ pro Tag, siehe Tabelle)

    • ggf. zusätzliche pauschale Tagessätze für Reisetage (Wenn die An- und/oder Abreise nicht am ersten/letzten Arbeitstag erfolgt, kann für An- und Abreise je ein Standardreisetag ge-fördert werden. Reisetage werden mit den gleichen Tagessätzen wie Arbeitstage gefördert.)

    Sonderförderung für Grünes Reisen:

    Wenn Sie „grün“ reisen (d.h. zu mind. 50% emissionsarme Verkehrsmittel benutzen), können Sie eine Sonderförderung für Grünes Reisen beantragen (Antrag für Grünes Reisen).

    Diese besteht aus:

    • einer erhöhten Reisekostenbeihilfe (meist 45€ höher als bei Standardreisen)
    • und der Möglichkeit, bei Bedarf bis zu 4 weitere Reisetage finanziell gefördert zu bekommen.


    Details zur finanziellen Förderung:

    • Reisekostenbeihilfe: je nach Entfernung (laut Entfernungsrechner der EU) und Art der Reise (Standardreise oder Grünes Reisen)
    Reisedistanz (in km) Standdardreise Grünes Reisen
    10 - 99 23 € 23 €
    100 - 499 180 € 210 €
    500 - 1.999 275 € 320 €
    2.000 - 2.999 360 € 410 €
    3.000 - 3.999 530 € 610 €
    4.000 - 7.999 820 € 820  €
    8.000 und mehr 1.500 € 1.500 €
    • Aufenthaltskosten: Tagespauschale je nach Zielland (Ländergruppierung der Europäischen Kommission)
    Zielland Stückkosten / Arbeits- oder Reisetag
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 €
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 €
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 €

    Hinweise: Die sich ggf. daraus ergebenden steuerlichen Folgen erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer bzw. Ihrem steuerlichen Berater*in, da die Universität Münster hierzu keine Auskünfte erteilen kann.

    Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Finanzielle Förderung.

  • Versicherung

    Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Reisende sind dazu verpflichtet, für die gesamte Reisedauer (inkl. Arbeits-, Reise- und ggf. Urlaubstage) selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern Versicherungsschutz und Dienstreisesicherheit.

    Info: Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung (bestehend aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) an, welche Erasmus+ Geförderte auf eigene Kosten abschließen können: zum Angebot.

  • Ansprechpersonen

    Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen und Dokumenten an unser Teampostfach project.international@uni-muenster.de. Die für Erasmus+ Personalmobilität zuständigen Mitarbeiterinnen des International Office, Sonja Zeggel und Claudia Wennemer, können Sie bei Bedarf individuell beraten.

    Nutzen Sie auch gerne unsere Sammlung von Übersichten, Formularen und Hinweisen, zu finden unter: Infomaterial & Formulare >> Internationale Mobilität – Erasmus >> Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung / Non-Academic Staff.

  • Haftungsklausel

    Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Dies gilt für diese gesamte Seite, inklusive sämtlichen verlinkten Seiten.

    Erasmus+
    Allgemeine Informationen zum EU Bildungsprogramm Erasmus+ finden Sie auf den Profilseiten der Universität Münster unter: Erasmus+

    NA DAAD

    Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

    Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
    Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel.: +49(0)800 2014 020
    Fax: +49(0)228 882 555
    E-Mail: erasmus@daad.de
    Website: eu.daad.de  
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