Grünes Reisen
Eines der horizontalen Ziele des Erasmus-Programms in der Programmgeneration von 2021 bis 2027 ist die Förderung von Nachhaltigkeit und „Grünem Erasmus“. „Grünes Reisen“ wird im Erasmus+ Programm daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.
Nach der Definition des Erasmus-Programms gilt eine Reise als grün, wenn mindestens 50% der Gesamtstrecke (Hin- und Rückreise zusammen) zum Zielort der Mobilitätsphase emissionsarm zurückgelegt werden. Als „grün“ gilt die Reise mit Fahrrad, Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel. Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.
In der Förderlinie der Erasmus+ Personalmobilität zu Lehr- und Fort-/Weiterbildungszwecken (ST) können bei der Erfüllung der Voraussetzungen für grünes Reisen insgesamt bis zu vier zusätzliche Tage als Reisetage gefördert werden (für Hin- und Rückfahrt zusammen; diese Tage beeinflussen weder die Mindest- noch die Maximaldauer der Mobilität).
Zudem wird allen Geförderten, die grün reisen und eine Reisekostenbeihilfe erhalten, eine leicht erhöhte Reisekostenbeihilfe für Grünes Reisen ausgezahlt.
Die Differenz der Förderung für Grünes Reisen im Vergleich zu einer Standardreise wird auf die berechnete Fördersumme für eine Standardreise hinzuaddiert. In manchen Fällen kann somit die Gesamt-fördersumme ausnahmsweise die für Standardreisen gültige Grenze von 1500€ überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie im Antrag für Grünes Reisen. Bei Bedarf reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag zusammen mit Ihrem Dienstreiseantrag ein.
Außergewöhnlich teure Reisen
Sollte Ihre Reisekostenbeihilfe nachweislich weniger als 70% Ihrer realen Reisekosten decken, haben Sie die Möglichkeit, über das International Office einen Realkostenzuschuss beim DAAD zur Deckung von außergewöhnlichen Kosten für „teures Reisen“ zu beantragen. Dieser ersetzt dann die Reisekostenbeihilfe. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte mindestens 3 Monate vor Abreise eine E-Mail.
Sonderförderungen zur Chancengleicheit
Wenn Sie
- mit Kind/Kindern ins Ausland reisen
- oder eine chronischen Erkrankung
- eine Behinderung haben,
können Sie folgende Sonderförderungen aus EU-Mitteln beantragen:
- Für Ihren Auslandsaufenthalt:
Für diverse Mehrkosten während des Auslandsaufenthalts haben Sie die Möglichkeit, eine finanzielle Zusatzförderung in Höhe von bis zu 15.000 EUR pro Mobilität zu beantragen.
Dazu ist ein Realkostenantrag inkl. diverser Nachweise erforderlich, den Sie mithilfe des International Office vorbereiten und bis 2 Monate vor Abreise beim DAAD stellen können.
Eine Nachbeantragung ist möglich. Hierzu bedarf es eines separaten Antrags.
Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail
- Für eine vorbereitende Reise:
Vorbereitende Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.
Hierfür ist ebenfalls ein Realkostenantrag beim DAAD nötig. Es können insgesamt 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden.
Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail