Eines der horizontalen Ziele des Erasmus-Programms in der Programmgeneration von 2021 bis 2027 ist die Förderung von Nachhaltigkeit und „Grünem Erasmus“. „Grünes Reisen“ wird im Erasmus+ Programm daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.
Nach der Definition des Erasmus-Programms gilt eine Reise als grün, wenn mindestens 50% der Gesamtstrecke (Hin- und Rückreise zusammen) zum Zielort der Mobilitätsphase emissionsarm zurückgelegt werden. Als „grün“ gilt die Reise mit Fahrrad, Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel. Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.
In der Förderlinie der Erasmus+ Personalmobilität zu Lehr- und Fort-/Weiterbildungszwecken (ST) können bei der Erfüllung der Voraussetzungen für grünes Reisen insgesamt bis zu vier zusätzliche Tage als Reisetage gefördert werden (für Hin- und Rückfahrt zusammen; diese Tage beeinflussen weder die Mindest- noch die Maximaldauer der Mobilität).
Zudem wird allen Geförderten, die grün reisen und eine Reisekostenbeihilfe erhalten, eine leicht erhöhte Reisekostenbeihilfe für Grünes Reisen ausgezahlt.
Die Differenz der Förderung für Grünes Reisen im Vergleich zu einer Standardreise wird auf die berechnete Fördersumme für eine Standardreise hinzuaddiert. In manchen Fällen kann somit die Gesamt-fördersumme ausnahmsweise die für Standardreisen gültige Grenze von 1500€ überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie im Förder- & Dienstreiseantrag im Reiter für Grünes Reisen.