Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Wenn Sie später als Lehrer*in für sonderpädagogische Förderung tätig sein möchten, studieren Sie an der Universität Münster zunächst den Bachelor (sF). An diesen schließt sich der konsekutive Masterstudiengang "Master of Education für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung" an. Der BA (sF) umfasst ein Studium im Fach Deutsch oder Mathematik und einem zweiten Unterrichtsfach sowie die Bildungswissenschaften. Hinzu kommen die zwei Förderschwerpunkte „Schwerpunkt 1: Sonderpädagogik und inklusive Bildung“ und „Schwerpunkt 2: Diagnostik und individuelle Förderung in der inklusiven Schule“. Diese entsprechen den sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“, die Sie im anschließenden Master belegen werden.
Im Bachelor absolvieren Sie zwei Praxisphasen, das Eignungs- und Orientierungspraktikum an einer Schule mit mindestens 25 Praktikumstagen und das mindestens vierwöchige, in der Regel außerschulische Berufsfeldpraktikum.
Das Studienangebot zum Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung wird in Münster erstmals zum WiSe 2023/24 angeboten. Das Studienangebot zum Master of Education sF folgt ab dem WiSe 2026/27.
ZSB-Flyer: Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Universität Münster (PDF)
ZLB-Flyer: Übersicht über die fachlichen Wahlmöglichkeiten (PDF)
Bewerbung und Studienvoraussetzungen: Informationsbereich "vor dem Studium"
Studiendokumente zum Bachelor sF in Münster
Die Rahmenordnung regelt die grundlegenden Strukturen des Bachelorstudiums. Die fachspezifische Prüfugngsordnung enthält konkrete Angaben zu Studieninhalten und zum Studienablauf (Veranstaltungsreihen, Lernziele, Studien- & Prüfungsleistungen) und ist Grundlage der Studienplanung.
Diese Dokumente und viele weitere Informationen finden Sie auch im "Studienführer" der Universität Münster.
Studienführer der Universität MünsterRahmenordung:
Fachspezifische Prüfungsordnungen:
Sonderpädagogische Förderung
Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sind im Zuge des Inklusionsprozesses an allgemeinen Schulen aller Schulformen sowie an Förderschulen in allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten tätig. An allgemeinen Schulen sind sie Teil des Kollegiums und gestalten das gemeinsame Lernen in Kooperation mit den Lehrkräften anderer Lehrämter.
Informationen zur sonderpädagogischen Förderung, zu den Aufgaben als Lehrer*in, zur Schülerklientel sowie zur Lehrkräfteausbildung in Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst in NRW bietet das Landesprüfungsamt NRW. Informationen zum Konzept der sonderpädagogischen Förderung an Schulen in NRW bietet das Ministerium für Schule und Bildung NRW.
Landesprüfungsamt NRW: Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Ministerium für Schule und Bildung NRW: Sonderpädagogische FörderungGeschäftsstelle Sonderpädagogik der Universität Münster
Die Geschäftsstelle Sonderpädagogik ist die Koordinierungsstelle für die sonderpädagogischen Fachrichtungen im Lehramt für sonderpädagogische Förderung und ist somit unter anderem für die Abstimmungen bezüglich des entsprechenden Lehrangebots, die Bereitstellung von Informationen und die Beratung von Studieninteressierten und Studierenden zuständig. Die Geschäftsstelle ist ebenso zuständig für die "Anerkennung von Studienleistungen" in den sonderpädagogischen Fachrichtungen.
Auf der Homepage der Geschäftsstelle Sonderpädagogik finden Sie Informationen rund um das Studium in den sonderpädagogischen Fachrichtungen an der Universität Münster.
Homepage der Geschäftsstelle Sonderpädagogik der Universität Münster