Prüfungsleistung: Theoriebasierte Praxisreflexion (TPR)
Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur
Von der regelhaften Frist zur Einreichung der Leistung gemäß Praktikumsordnung, die dies sechs Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorsieht, kann dann abgewichen werden, wenn
- die Studierenden formlos nachweisen können, dass mit den Lehrenden eine andere, schriftlich fixierte Terminvereinbarung vorlag
oder
- ein Härtefall nachgewiesen werden kann, der die rechtzeitige Einreichung der Leistung verhinderte. Der Härtefall ist vor Ablauf der Abgabefrist bei den Lehrenden anzuzeigen, nach Ablauf der Frist bei den Modulbeauftragten, sofern die Lehrenden nicht mehr erreichbar sind. Es ist mit geeigneten Dokumenten zu belegen, dass die Einhaltung der Frist nicht möglich ist oder war (z. B. bei Krankheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Sofern keiner dieser Fälle vorliegt, gilt die angemeldete Leistung, wenn sie nicht eingereicht wurde, spätestens zwei Durchgänge nach der Lehrveranstaltung als nicht bestanden.
Zwei Durchgänge bemessen sich wie folgt: Die Prüfungsanmeldung in QISPOS ist veranstaltungsbezogen und kann somit ausschließlich im Semester der Seminarteilnahme erfolgen. Binnen zwei vorlesungsfreier Zeiten nach der Prüfungsanmeldung muss die Praxisphase durchgeführt werden und die Abgabe der Leistung (wie oben ausgeführt) erfolgen.
Sofern einer der genannten Ausnahmefälle vorliegt und die ursprünglichen Lehrenden nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch die Modulbeauftragten eine neue Prüferin bzw. ein neuer Prüfer zugewiesen. Die Studierenden führen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der neuen Prüferin bzw. dem neuen Prüfer, um die Leitlinien für die Erstellung der Leistung zu klären (Seminarinhalte, Aufgabe/n in der Praxisphase, Themenstellung der Ausarbeitung usw.).
Die Korrektur der Prüfungsleistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.