Aufbau des Moduls Berufsfeldpraktikum (7 LP)

Bestandteile Format Anforderung
Seminar Praktikumsseminar zum Berufsfeldpraktikum

Aktive Mitarbeit

Praktikum Außerschulisches Praktikum

4 Wochen und 150 Stunden

Modulabschluss-
prüfung

In Anbindung an Praktikums-
seminar und Praxisphase

Theoriebasierte Praxisreflexion im Portfolio
(12 Seiten, unbenotet)

Ziele

Das außerschulische Berufsfeldpraktikum hat das Ziel, Studierenden neben dem Beruf der Lehrerin oder des Lehrers weitere alternative, berufliche Perspektiven – außerhalb des Schuldienstes – zu eröffnen oder Einblicke in für den Lehrer*innenberuf relevante außerschulische Tätigkeitsfelder zu gewähren. Im Berufsfeldpraktikum werden dabei im Sinne des forschenden Lernens erste berufsrelevante Erfahrungen aus dem Orientierungspraktikum vertieft und in einem anspruchsvolleren Rahmen reflektiert. Die kontinuierliche Reflexion des Berufswunsches Lehramt wird über alle Praxisphasen hinweg begleitet durch die Arbeit mit dem Portfolio.
PePe-Portfolio

Inhalte des Seminars

In der Begleitveranstaltung werden verschiedene methodische Möglichkeiten der Erschließung, Dokumentation und Aufbereitung der praktischen Erfahrungen erarbeitet. In diesem Rahmen werden Ansätze der Analyse von Organisation und Institution und/oder theoretische Konzepte pädagogischer Professionalisierung behandelt.

Prüfungsleistung: Theoriebasierte Praxisreflexion (TPR)

Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur

Als Prüfungsleistung erbringen Studierende eine Hausarbeit in Form einer schriftlichen Praxisreflexion im Portfolio (ca. 12 Seiten, unbenotet). Die Lehrenden der Praktikumsseminare legen genaue Inhalte, Vorgaben und Kriterien für die Ausgestaltung der Prüfungsleistung fest. Die Abgabe der Leistung muss i.d.R. spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Praxisphase erfolgt sein. Die Korrektur der Leistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.

  • Regelungen für abweichende Abgabefristen und Härtefälle

    Von der regelhaften Frist zur Einreichung der Leistung gemäß Praktikumsordnung, die dies sechs Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorsieht, kann dann abgewichen werden, wenn

    • die Studierenden formlos nachweisen können, dass mit den Lehrenden eine andere, schriftlich fixierte Terminvereinbarung vorlag

    oder

    • ein Härtefall nachgewiesen werden kann, der die rechtzeitige Einreichung der Leistung verhinderte. Der Härtefall ist vor Ablauf der Abgabefrist bei den Lehrenden anzuzeigen, nach Ablauf der Frist bei den Modulbeauftragten, sofern die Lehrenden nicht mehr erreichbar sind. Es ist mit geeigneten Dokumenten zu belegen, dass die Einhaltung der Frist nicht möglich ist oder war (z. B. bei Krankheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

    Sofern keiner dieser Fälle vorliegt, gilt die angemeldete Leistung, wenn sie nicht eingereicht wurde, spätestens zwei Durchgänge nach der Lehrveranstaltung als nicht bestanden.

    Zwei Durchgänge bemessen sich wie folgt: Die Prüfungsanmeldung in QISPOS ist veranstaltungsbezogen und kann somit ausschließlich im Semester der Seminarteilnahme erfolgen. Binnen zwei vorlesungsfreier Zeiten nach der Prüfungsanmeldung muss die Praxisphase durchgeführt werden und die Abgabe der Leistung (wie oben ausgeführt) erfolgen.

    Sofern einer der genannten Ausnahmefälle vorliegt und die ursprünglichen Lehrenden nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch die Modulbeauftragten eine neue Prüferin bzw. ein neuer Prüfer zugewiesen. Die Studierenden führen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der neuen Prüferin bzw. dem neuen Prüfer, um die Leitlinien für die Erstellung der Leistung zu klären (Seminarinhalte, Aufgabe/n in der Praxisphase, Themenstellung der Ausarbeitung usw.).

    Die Korrektur der Prüfungsleistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.