Der Vorstand
Der Vorstand entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung.
Dem Vorstand gehören an:
1. die wissenschaftliche Leitung,
2. sechs weitere Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, eines davon als
Stellvertretung der wissenschaftlichen Leitung
3. zwei Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
4. ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden,
5. ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung,
6. mit beratender Stimme die*der Prorektor*in für Studium und Lehre.