Studieren am Romanischen Seminar
Das Romanische Seminar bietet Bachelor- und zugehörige Master of Education-Studiengänge für Französisch, Italienisch und Spanisch sowie den Master-Studiengang Romanistik trilingual an (s. Prüfungsordnungen).
Das Romanische Seminar bietet Bachelor- und zugehörige Master of Education-Studiengänge für Französisch, Italienisch und Spanisch sowie den Master-Studiengang Romanistik trilingual an (s. Prüfungsordnungen).
Bitte beachten Sie die seminarinternen Anmeldefristen für die Modulabschlussprüfungen.
Das Praxissemester im Master of Education kann auch an ausgewählten Schulen im Ausland zu absolviert werden, u.a. am Lycée Clémenceau (Montpellier) oder am Colegio Alemán Zaragoza (Zaragoza). Ausführliche Informationen erhalten Sie beim ZfL.
Wichtig: Die Suche und Vermittlung einer Schule beginnt in der Regel schon ca. 1 Jahr vor dem angestrebten Praxissemester, kümmern Sie sich also frühzeitig. Finaler Bewerbungsschluss für das Praxissemester ab Februar ist stets der 15. August des Vorjahres sowie für das Praxissemester ab September der 8. März desselben Jahres.
Für den Studiengang Master Romanistik trilingual ist eine neue Prüfungsordnung in Kraft getreten, die für alle Studierenden gilt, die sich im WS 21/22 (oder später) in den Studiengang einschreiben. Studierende der älteren Masterordnung haben bis zum WS 24/25 Zeit, den Trilingual nach ihrer Ordnung zu beenden. Danach werden sie automatisch in die neue Ordnung umgeschrieben.
Ein freiwilliger Wechsel in die neue Ordnung ist möglich, dazu ist ein Antrag beim Prüfungsamt zu stellen. Lassen Sie sich jedoch beraten, bevor Sie diesen Schritt unternehmen. Der Wechsel kann nicht rückkgängig gemacht werden.
Zur Sicherung der Lehre und der Studienbedingungen ist das Seminar bemüht, eventuellen Klagen von Studierenden effektiv nachzugehen, wobei der Beschwerdeweg natürlich zunächst innerhalb des Seminars liegt. Wesentlich für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens ist, dass Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort wenden, d.h. an die Studienberatung oder die Fachschaft.
Zuständig für eine Beschwerde ist die Geschäftsführende Direktorin/der Geschäftsführende Direktor des Seminars. Kann keine Klärung herbeigeführt werden, wird der Studiendekan/die Studiendekanin kontaktiert.