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Open-Access-Publikationsfonds der Universität Münster

Wissenschaftler*innen der Universität Münster können für ihre Open-Access-Veröffentlichungen eine Förderung aus dem Publikationsfonds der Universität beantragen. Unter Open Access versteht man den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Internet. Das bedeutet, dass jede*r Interessierte weltweit kostenlos auf Fachliteratur und Materialien zugreifen können soll. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite zu Open Access.

Seit Ende 2017 können auch Kosten für Open-Access-Monographien und -Sammelwerke erstattet werden.

  • Förderung für Artikel in Open-Access-Zeitschriften

    Voraussetzungen

    Die Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds ist an folgende Bedingungen geknüpft:

    • Die Artikel werden in "reinen" Open-Access-Zeitschriften veröffentlicht: Alle Beiträge der Zeitschrift sind unmittelbar mit ihrem Erscheinen über das Internet für Nutzer:nnen entgeltfrei zugänglich.
      Artikel in sogenannten "hybriden" Zeitschriften – subskriptionspflichtige Zeitschriften mit Open-Access-Wahlmöglichkeiten, z. B. "Open Choice" oder "Open Access options" – sowie Artikel in Mirror Journals sind von der Förderung ausgeschlossen.
    • Die Zeitschrift wendet die im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren an.
      Bei Zeitschriften, die nicht im Directory of Open Access Journals verzeichnet sind, behält sich die ULB eine Einzelfallprüfung vor.
      Für Artikel in Zeitschriften, die Anzeichen von Predatory Publishing zeigen, ist eine Erstattung der Kosten nicht möglich.
    • Es werden ausschließlich Artikel finanziert, bei denen ein*e Angehörige*r der Universität Münster als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich ist.
      Mitarbeiter*innen an Lehrkrankenhäusern der Universität, die nicht gleichzeitig auch der Universität Münster bzw. dem UKM angehören, können den Fonds leider ebenfalls nicht in Anspruch nehmen, ebenso Angehörige der Abteilung "Kinderorthopädie, Deformitätenrekonstruktion und Fußchirurgie" des UKM.
    • Die submitting authors und die corresponding authors des Artikels mit Universitäts-Affiliation verfügen über eine ORCID iD
    • Es werden ausschließlich Artikel finanziert, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Bei Zeitschriften, die die Wahl zwischen einer Haus- und einer CC-Lizenz bieten, muss daher eine CC-Lizenz gewählt werden. Dies betrifft z. B. Journals der Optica Publishing Group (vormals Optical Society of America (OSA)) oder der American Meteorological Society (AMS).
    • Es gibt seit dem 1. Juni 2022 keine Begrenzung für die Höhe der Publikationsgebühren mehr. Die Kosten für alle Artikel werden im Folgejahr nach den von der Lizenzkommission der Universität Münster festgelegten Verteilungsgrundsätzen auf die ULB und die Fachbereiche verteilt. Dabei trägt die ULB ein Drittel von bis zu 2.000€ pro Artikel, auf die Fachbereiche entfallen zwei Drittel des Betrags bis 2.000€ sowie eventuelle darüber hinausgehende Kosten pro Artikel.
      Ab dem 1.7.2024 gilt für Angehörige des Fachbereichs 12 (Chemie und Pharmazie), dass der Fachbereichsanteil jeweils an die Autor:innen der Artikel weiterberechnet wird.
    • Es können nur Anträge auf Kostenerstattung berücksichtigt werden, bei denen das Rechnungsdatum der Originalrechnung vom Verlag nicht länger als 90 Tage zurückliegt.
    • Artikel, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z. B. "We acknowledge support from the Open Access Publication Fund of the University of Münster.").

    Wenn Ihre Publikation im Rahmen eines DFG-geförderten Projektes entsteht, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir überprüfen können, ob eine Förderung durch den Publikationsfonds möglich ist.

    Ablauf

    Wenn Sie einen Artikel in einem Open-Access-Journal veröffentlicht haben, zahlen Sie zunächst die Rechnung und stellen dann einen Erstattungsantrag an den Fonds. Bei Fragen stehen wir gerne auch schon vor der Veröffentlichung des Artikels zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf, um eine zügige Erstattung zu gewährleisten:

    • Sie publizieren in einer Open-Access-Zeitschrift, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
    • Sie schicken die für die Erstattung notwendigen Unterlagen an die ULB Münster zu Händen von Dr. Viola Voß oder Jessica Thomas, Krummer Timpen 3, 48143 Münster.
      In der ULB wird vor der Zahlung noch einmal formal geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.
      • Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
        • eine Rechnung über die Erstattung der Publikationsgebühren (Muster),
        • eine Kopie der Originalrechnung des Verlags sowie
        • einen Nachweis der Zahlung, z. B. einen Buchungsbeleg aus SAP (inkl. der abgeführten Mehrwertsteurer)
      • Auf der Originalrechnung des Verlags sollte Ihr Name und Ihr Institut der Universität bzw. das Klinikum mit Adresse angegben sein sowie der Titel des Artikels.
        Bitte achten Sie darauf, dass bei Rechnungen aus dem europäischen Ausland der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität (DE 126 118 759) oder des UKM (DE 212 275 725) vermerkt wird.
        Haben Sie die Rechnung nicht über ein Institutskonto gezahlt, sondern sind in private Vorleistung getreten, beachten Sie bitte: Wir können nur Rechnungen erstatten, die uns das UKM bzw. ein Institut der Universität Münster ausstellt. Das bedeutet für Sie: Sie müssen sich die Kosten durch das UKM oder Ihr Institut erstatten lassen, und das UKM bzw. Ihr Institut kann dann die Kosten durch den Fonds zurückerhalten.
      • Aus buchhalterischen Gründen benötigen wir zumindest die Erstattungsrechnung in Papierform. Anträge aus der Universität können auch als digital signierte PDF-Datei per Mail eingereicht werden; für Anträge aus dem UKM ist dies leider nicht möglich.
      • Für Rückfragen zu Rechnungsdetails steht Ihnen Herr Rafalski (E-Mail, Tel. +49 (0) 251 83-24024) als Ansprechpartner zur Verfügung.
      • Sollten Sie zwei Wochen nach Absenden Ihres Antrags noch keine Eingangsbestätigung vom Open-Access-Team der ULB erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
      • Rechnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
    • Sie verzeichnen den Artikel in CRIS, damit er im Forschungsportal der Universität Münster aufgeführt wird.
    • Sie stellen Ihren Artikel zusätzlich über den universitären Publikationsserver miami zur Verfügung. Dazu senden Sie uns per E-Mail an miami@uni-muenster.de:

    Wir informieren Sie, sobald Ihr Artikel veröffentlicht wurde.

     

    Übersicht der durch den Open-Access-Publikationsfonds geförderte Artikel

  • Förderung für Open-Access-Monographien und -Sammelwerke

    Es gibt einige grundlegende Kriterien, die durch spezifischere Regelungen der Fachbereiche der Universität Münster weiter eingeschränkt werden können. Verzichtet ein Fachbereich auf die Teilnahme am Publikationsfonds, so besteht für Angehörige dieses Fachbereichs keine Möglichkeit zur Förderung.

    Voraussetzungen für eine Förderung der Veröffentlichung einer Monographie oder eines Sammelwerkes

    Die Förderung aus dem Open-Access-Monographien-Publikationsfonds ist an folgende grundlegende Bedingungen geknüpft:

    Autor*innen und Herausgeber*innen

    • Der/die Autor*in einer Monographie bzw. der/die Herausgeber*in eines Sammelbandes ist Angehörige*r der Universität Münster. Die Universitäts-Affiliation der Autor*innen muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
    • Autor*innen bzw. Herausgeber*innen aus dem Kreis der Studierenden sind ab dem Masterstudium zur Förderung zugelassen.
    • Die Antragsteller*innen verfügen über eine ORCID iD.

    Qualitätssicherung und Lizenzen

    • Die Publikationen durchlaufen ein Begutachtungs- bzw. Peer-Review-Verfahren, wie es z. B. für Verlage üblich ist, die im Directory of Open Access Books (DOAB) geführt werden.
    • Die Veröffentlichungen sollten sich orientieren an den Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der Arbeitsgemeinschaft der Universitätsverlage bzw. an den  Qualitätsstandards für den Einstieg in die Open-Access-Stellung von Büchern des Nationalen Open-Access-Kontaktpunktes OA2020-DE.

    • Die gedruckte und die elektronische Version der Publikation werden zeitgleich, also ohne Embargo-Frist für die elektronische Version veröffentlicht.
    • Die Publikationen werden direkt unter einer Open-Access-konformen Lizenz (z. B. einer Creative-Commons-Lizenz) veröffentlicht.
    • Auf der Verlagswebseite sowie in der elektronischen Version und der eventuellen parallelen Printversion werden die Veröffentlichungen eindeutig und deutlich erkennbar als Open-Access-Publikationen gekennzeichnet.
    • Die Publikationen sollten bei Veröffentlichung den Hinweis erhalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der Universität Münster gefördert wurden.
    • Die geförderten Publikationen werden auf dem Publikationsserver der Universität Münster, miami, bereit gestellt.

    Erstattungsfähige Kosten

    • Die Antragsteller*innen reichen ein oder mehrere Angebote von Verlagen ein, aus denen die spezifischen Kosten zur Open-Access-Stellung der Publikation hervorgehen. Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren; eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten, Zuschlägen für Farbe, Umfang usw. ist nicht möglich.
    • Die Förderung pro Veröffentlichung ist auf max. 3.500 EUR brutto begrenzt.
    • Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich. Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Vollfinanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht gefördert werden.

    Fristen und Limitierungen

    • Eine Förderung ist nur möglich für zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht veröffentlichte Werke.
    • Die Anträge können ganzjährig formlos per E-Mail bei der ULB eingereicht werden. Die Entscheidung der Fachbereiche über diese Anträge erfolgt im April/Mai sowie im Oktober/November eines jeden Jahres.
    • Die Zusage für eine Förderung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Kann die geplante Publikation in diesem Zeitraum nicht erfolgen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
    • Die Förderung ist auf zwei Veröffentlichungen pro Autor*in bzw. Herausgeber*in pro Jahr beschränkt.
    • Die Anträge auf Förderung werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind.
    • Dissertationen, die an der Universität Münster entstanden sind, sind förderfähig, wenn sie mit mindestens "magna cum laude" bewertet wurden; Bachelor- und Masterarbeiten können nicht gefördert werden.
    • Veröffentlichungen in den "Wissenschaftlichen Schriften der Universität Münster" und in den "FID Benelux – Open Access Publications" sind von der Förderung ausgenommen.
    • Es gelten ggf. für den Fachbereich, dem die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen angehören, weitere Kriterien (siehe unten).
    • Falls Sie eine Buchveröffentlichung planen, die im Rahmen eines DFG-Projektes entsteht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf; die fachbereichsspezifischen Kriterien kommen dann nicht zum Tragen, da für DFG-Projekte spezielle Mittel zur Verfügung stehen.

    Fachbereichsspezifische Kriterien

    FB 4 & 15

    Eine Entscheidung dieser Fachbereiche steht noch aus.

    FB 2, 3, 7, 11, 12, 13 

    Diese Fachbereiche nehmen am Open-Access-Publikationsfonds für Monografien nicht teil, Erstattungen sind daher nicht möglich.

    FB 1
    • Tagungsbände sind nicht förderfähig, wenn es sich um reine Dokumentationsbände handelt.
    • Emeriti können bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach Erreichen des Ruhestandes eine Förderung beantragen.
    • Publikationen von Gastwissenschaftler*innen sind nicht förderfähig.
    • Studierende, die eine Förderung beantragen wollen, müssen mindestens über einen Master- oder einen vergleichbaren Abschluss oder ein Kirchliches Examen verfügen.
    • Pro Autor*in/Herausgeber*in ist maximal eine Förderung pro Jahr möglich.
    • Über die Förderung entscheiden die Institute bzw. Seminare, denen die Publikation fachlich zuzuordnen ist.
    FB 5
    • Für Dissertationen kann nur im Fall einer Benotung mit "summa cum laude" eine Förderung beantragt werden.
    • Tagungsbände sind nicht förderfähig.
    • Publikationen von Gastwissenschaftler*innen sind nicht förderfähig.
    • Pro Jahr können max. drei Publikationen gefördert werden.
    • Pro Autor*in bzw. Herausgeber*in ist max. eine Förderung pro Jahr möglich.
    FB 6
    • Für Dissertationen kann nur im Fall einer Benotung mit "summa cum laude" eine Förderung beantragt werden. Der Fachbereich hält sich zudem eine Einzelfallprüfung dieser Anträge vor.
    • Publikationen von Gastwissenschaftler*innen und Emereti sind nicht förderfähig.
    • Studierende, die eine Förderung beantragen wollen, müssen mind. über einen Master- oder vergleichbaren Abschluss verfügen.
    • Pro Autor*in bzw. Herausgeber*in ist max. eine Förderung pro Jahr möglich.
    FB 8
    • Der Fachbereich hält sich eine Einzelfallprüfung aller Anträge vor.
    • Das Institut für Musikwissenschaft nimmt nicht am Fonds teil.
    FB 9
    • Dissertationen: Nur die drei Arbeiten, die der Fachbereich jedes Jahr für den Dissertationspreis der Universität Münster vorschlägt, sind förderfähig.
    • Habilitationsschriften sind förderfähig, andere Monographien sowie Sammel- und Tagungsbände sind nicht förderfähig.
    FB 10
    • Studierende, die eine Förderung beantragen wollen, müssen mind. über einen Master- oder vergleichbaren Abschluss verfügen.
    • Sammel- und Tagungsbände sind nur förderfähig, wenn 3/4 der Beiträge von "corresponding authors" aus dem Fachbereich verfasst wurden.
    FB 14
    • Dissertationen sowie Sammel- und Tagungsbände sind nicht förderfähig.
    • Publikationen von Gastwissenschaftler*innen und Emereti sind nicht förderfähig.
    • Studierende, die eine Förderung beantragen wollen, müssen mind. über einen Master- oder vergleichbaren Abschluss verfügen.
    • Pro Jahr können max. zwei Publikationen gefördert werden.
    • Pro Autor*in bzw. Herausgeber*in ist max. eine Förderung pro Jahr möglich.

    Ablauf

    • Die Anträge können ganzjährig formlos bei der ULB eingereicht werden.
    • Interessenten melden sich bitte per E-Mail beim Open-Access-Team der ULB.
    • Die Antragsteller*innen reichen ein oder mehrere Angebote von Verlagen ein, aus denen die spezifischen Kosten zur Open-Access-Stellung der Publikation hervorgehen. Neben den Verlagsangeboten ist auch ein Abstract zur Publikation einzureichen.
    • Die ULB prüft die eingehenden Anträge auf die Einhaltung der grundlegenden und der fachbereichsspezifischen formalen Kriterien.
      • Wenn ein Fachbereich sich die Entscheidung über eine Förderung vorbehält: Die ULB sammelt die Anträge bis zu den Stichtagen 1. April und 1. Oktober und leitet sie an die zuständigen Fachbereiche zur Entscheidung weiter; die Fachbereiche geben innerhalb von 6 Wochen ihre Entscheidungen an die ULB zurück.
      • Wenn es nur formale Kriterien gibt und der Fachbereich nicht in Einzelfällen entscheiden muss: Die Anträge können durch die ULB entschieden und dann weiterbearbeitet werden.
    • Die ULB informiert die Antragssteller*innen und trägt im Falle eines positiven Entscheids Sorge für die finanzielle Abwicklung des Förderprojekts inkl. der Verrechnung mit dem Fachbereich sowie der Zweitveröffentlichung auf  miami.
    • Die Antragssteller*innen verzeichnen die Publikation in CRIS, damit sie im Forschungsportal der Universität Münster aufgeführt wird.
    • Die Kosten für die Förderung werden im Folgejahr nach den von der Lizenzkommission der Universität Münster festgelegten Verteilungsgrundsätzen auf die ULB und die Fachbereiche verteilt. Dabei trägt die ULB ein Drittel, auf die Fachbereiche entfallen zwei Drittel.

    Übersicht der durch den Open-Access Fonds geförderte Monographien und -Sammelband-Beiträge

Spezielle Förderungen aus anderen Mitteln

  • Open-Access-Konditionen für Zeitschriften einzelner Verlage
    Mit verschiedenen Verlagen bestehen Vereinbarungen bezüglich Open-Access-Rabatten oder auch Publish&Read-Verträge.
    Weitere Informationen
  • Open Access-Förderung für Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-Projekten
    Mit dem neu geschaffenen Post-Grant-Fund fördert das BMBF Publikationsgebühren für Veröffentlichungen aus abgeschlossenen und durch das BMBF geförderten Projekten.
    Weitere Informationen
  • Zeitschriften aus dem Bereich Hochenergiephysik (SCOAP3)
    Die Universität Münster ist zu Januar 2014 dem SCOAP3-Konsortium (Sponsoring Consortium for Open Access Publishing in Particle Physics) beigetreten. Dabei handelt es sich um einen weltweiten Zusammenschluss aus Bibliotheken und wissenschaftlichen Einrichtungen mit dem Ziel, wissenschaftliche Publikationen in der Hochenergiephysik (HEP) frei zugänglich zu machen.
    Weitere Informationen
© Universität Bielefeld

Open Data für Open Access

Die Initiative OpenAPC hat eine Plattform eingerichtet, die die Kosten, die bei der Zahlung von Open-Access-Veröffentlichungsgebühren für Artikel (APCs) und für Bücher (BPCs) anfallen, transparent macht. Die ULB Münster beteiligt sich für den Publikationsfonds der Universität Münster an OpenAPC.

Für die Kosten für Artikel in Open-Access-Journals (APCs) können Sie sich die Zahlen für den Zeitraum 2011–2022 in einer Übersicht oder für 2011–2016, 2017, 2018, 201920202021 und 2022 einzeln ansehen.
Für die Kosten von Open-Access-Monographien und -Sammelbänden (BPCs) finden Sie die Zahlen ab 2017 in dieser Übersicht.

Förderung

© DFG

Die DFG unterstützt die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open-Access-Zeitschriften mit dem Förderprogramm "Open-Access-Publikationskosten". Ziel des Förderprogrammes der DFG ist es, wissenschaftliche Hochschulen dabei zu unterstützen, dauerhafte und verlässliche Strukturen zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen zu etablieren.

Der Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel der Universität Münster wurde von 2011 bis 2018 mit DFG-Mitteln unterstützt.