Förderung für Artikel in Open-Access-Zeitschriften
Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Artikel werden in "reinen" Open-Access-Zeitschriften veröffentlicht: Alle Beiträge der Zeitschrift sind unmittelbar mit ihrem Erscheinen über das Internet für Nutzer:nnen entgeltfrei zugänglich.
Artikel in sogenannten "hybriden" Zeitschriften – subskriptionspflichtige Zeitschriften mit Open-Access-Wahlmöglichkeiten, z. B. "Open Choice" oder "Open Access options" – sowie Artikel in Mirror Journals sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Zeitschrift wendet die im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren an.
Bei Zeitschriften, die nicht im Directory of Open Access Journals verzeichnet sind, behält sich die ULB eine Einzelfallprüfung vor.
Für Artikel in Zeitschriften, die Anzeichen von Predatory Publishing zeigen, ist eine Erstattung der Kosten nicht möglich.
- Es werden ausschließlich Artikel finanziert, bei denen ein*e Angehörige*r der Universität Münster als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich ist.
Mitarbeiter*innen an Lehrkrankenhäusern der Universität, die nicht gleichzeitig auch der Universität Münster bzw. dem UKM angehören, können den Fonds leider ebenfalls nicht in Anspruch nehmen, ebenso Angehörige der Abteilung "Kinderorthopädie, Deformitätenrekonstruktion und Fußchirurgie" des UKM.
- Die submitting authors und die corresponding authors des Artikels mit Universitäts-Affiliation verfügen über eine ORCID iD.
- Es werden ausschließlich Artikel finanziert, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Bei Zeitschriften, die die Wahl zwischen einer Haus- und einer CC-Lizenz bieten, muss daher eine CC-Lizenz gewählt werden. Dies betrifft z. B. Journals der Optica Publishing Group (vormals Optical Society of America (OSA)) oder der American Meteorological Society (AMS).
- Es gibt seit dem 1. Juni 2022 keine Begrenzung für die Höhe der Publikationsgebühren mehr. Die Kosten für alle Artikel werden im Folgejahr nach den von der Lizenzkommission der Universität Münster festgelegten Verteilungsgrundsätzen auf die ULB und die Fachbereiche verteilt. Dabei trägt die ULB ein Drittel von bis zu 2.000€ pro Artikel, auf die Fachbereiche entfallen zwei Drittel des Betrags bis 2.000€ sowie eventuelle darüber hinausgehende Kosten pro Artikel.
Ab dem 1.7.2024 gilt für Angehörige des Fachbereichs 12 (Chemie und Pharmazie), dass der Fachbereichsanteil jeweils an die Autor:innen der Artikel weiterberechnet wird.
- Es können nur Anträge auf Kostenerstattung berücksichtigt werden, bei denen das Rechnungsdatum der Originalrechnung vom Verlag nicht länger als 90 Tage zurückliegt.
- Artikel, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z. B. "We acknowledge support from the Open Access Publication Fund of the University of Münster.").
Wenn Ihre Publikation im Rahmen eines DFG-geförderten Projektes entsteht, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir überprüfen können, ob eine Förderung durch den Publikationsfonds möglich ist.
Ablauf
Wenn Sie einen Artikel in einem Open-Access-Journal veröffentlicht haben, zahlen Sie zunächst die Rechnung und stellen dann einen Erstattungsantrag an den Fonds. Bei Fragen stehen wir gerne auch schon vor der Veröffentlichung des Artikels zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf, um eine zügige Erstattung zu gewährleisten:
- Sie publizieren in einer Open-Access-Zeitschrift, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
- Sie schicken die für die Erstattung notwendigen Unterlagen an die ULB Münster zu Händen von Dr. Viola Voß oder Jessica Thomas, Krummer Timpen 3, 48143 Münster.
In der ULB wird vor der Zahlung noch einmal formal geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.
- Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
- eine Rechnung über die Erstattung der Publikationsgebühren (Muster),
- eine Kopie der Originalrechnung des Verlags sowie
- einen Nachweis der Zahlung, z. B. einen Buchungsbeleg aus SAP (inkl. der abgeführten Mehrwertsteurer)
(Informationen zur Verbuchung von Publikationskosten in SAP haben wir Ihnen auf einer gesonderten Seite zusammengestellt)
- Auf der Originalrechnung des Verlags sollte Ihr Name und Ihr Institut der Universität bzw. das Klinikum mit Adresse angegben sein sowie der Titel des Artikels.
Bitte achten Sie darauf, dass bei Rechnungen aus dem europäischen Ausland der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität (DE 126 118 759) oder des UKM (DE 212 275 725) vermerkt wird.
Haben Sie die Rechnung nicht über ein Institutskonto gezahlt, sondern sind in private Vorleistung getreten, beachten Sie bitte: Wir können nur Rechnungen erstatten, die uns das UKM bzw. ein Institut der Universität Münster ausstellt. Das bedeutet für Sie: Sie müssen sich die Kosten durch das UKM oder Ihr Institut erstatten lassen, und das UKM bzw. Ihr Institut kann dann die Kosten durch den Fonds zurückerhalten.
- Aus buchhalterischen Gründen benötigen wir zumindest die Erstattungsrechnung in Papierform. Anträge aus der Universität können auch als digital signierte PDF-Datei per Mail eingereicht werden; für Anträge aus dem UKM ist dies leider nicht möglich.
- Für Rückfragen zu Rechnungsdetails steht Ihnen Herr Rafalski (E-Mail, Tel. +49 (0) 251 83-24024) als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Sollten Sie zwei Wochen nach Absenden Ihres Antrags noch keine Eingangsbestätigung vom Open-Access-Team der ULB erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
- Rechnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
- Sie verzeichnen den Artikel in CRIS, damit er im Forschungsportal der Universität Münster aufgeführt wird.
- Sie stellen Ihren Artikel zusätzlich über den universitären Publikationsserver miami zur Verfügung. Dazu senden Sie uns per E-Mail an miami@uni-muenster.de:
Wir informieren Sie, sobald Ihr Artikel veröffentlicht wurde.
Übersicht der durch den Open-Access-Publikationsfonds geförderte Artikel