Modulabschlussprüfungen
Informationen zu den Modulabschlussprüfungen in den Studiengängen Master of Education (LABG 2016)
Die folgenden Informationen wurden vom Service-Büro zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Büro (Dr. Timo Dresenkamp).
1. Was genau ist eine Modulabschlussprüfung, und was kommt darin vor?
Es handelt sich um eine mündliche Prüfung, in der laut Prüfungsordnung Kompetenzen des gesamten Moduls geprüft werden sollen. Das heißt natürlich nicht, dass die Inhalte sämtlicher Veranstaltungen des Moduls in den Prüfungen vorkommen. Zwischen Lehrenden und Studierenden werden vielmehr bestimmte Themen besprochen, die sich aus den besuchten Veranstaltungen ergeben.
2. In welchen Modulen muss ich mich prüfen lassen?
a) Master of Education Philosophie/Praktische Philosophie - GymGes
Im Master of Education Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe beinhalten alle drei Module (FE, RA und FV) jeweils eine Modulabschlussprüfung.
b) Master of Education Praktische Philosophie - HRSGe
Im Master of Education Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen beinhalten beide Module (fe und fv) jeweils eine Modulabschlussprüfung.
3. Wie werden die Prüfungsthemen festgelegt?
Zwischen Prüfling und Erstprüfer/in werden die Prüfungsthemen abgesprochen. Diese Prüfungsthemen sind inhaltlich derjenigen Lehrveranstaltung entlehnt, an die die Modulabschlussprüfung angebunden ist: der Übung „Lehren und Lernen der Philosophie“ in FE/fe, dem Seminar RA3 oder RA5 in RA und dem Seminar FV1/fv1 oder FV4/fv4 in FV.
4. Kann man anstelle der mündlichen Prüfung auch eine Hausarbeit schreiben?
In den Modulen FE/fe und FV/fv sind Sie auf die Form der mündlichen Prüfung festgelegt. In Modul RA allerdings kann statt der mündlichen Prüfung auch eine Hausarbeit oder eine Klausur geschrieben oder ein Referat gehalten werden – der Prüfer/die Prüferin legt die Prüfungsform fest bzw. legt fest, zwischen welchen Optionen Sie sich entscheiden dürfen.
5. Wie lang sind die mündlichen Prüfungen?
Die Prüfung in FE/fe dauert 30 Minuten, wenn sie als Einzelprüfung stattfindet, und 20 Minuten je Prüfling, wenn sie als Gruppenprüfung stattfindet (maximal 5 Prüflinge pro Gruppe). Die Prüfungen in RA und FV/fv dauern ebenfalls 30 Minuten, können aber nicht als Gruppenprüfungen stattfinden.
6. Muss ich für die mündliche Prüfung ein Thesenpapier erstellen?
Die Prüfungsordnung sieht nur für die mündliche Prüfung in RA ein Thesenpapier (1-3 Seiten Umfang) vor. In den übrigen Modulen werden Thesenpapiere zwar nicht vorgeschrieben, stellen aber dennoch häufig eine sinnvolle Vorbereitung für die Prüfung dar.
7. Wer prüft?
Prüfungsberechtigt sind diejenigen Mitglieder des Philosophischen Seminars, die Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Modulen anbieten. In der Regel werden Sie von dem/der Lehrenden geprüft, der/die auch die Lehrveranstaltung anbietet, an die die Prüfung angebunden ist. Der/Die Beisitzer/in wird vom Service-Büro organisiert; Sie müssen hier nicht selbst tätig werden.
8. Welche Bedingungen müssen für die Anmeldung erfüllt sein?
Keine.
9. Wie funktioniert die Anmeldung genau, und wo melden Sie sich an?
Prüfungsleistungen werden über SAP SLcM angemeldet. Einige allgemeine Hinweise zur Nutzung von SAP SLcM finden Sie hier.
Für alle Lehrveranstaltungen innerhalb der MEd-Studiengänge des Philosophischen Seminars gilt, dass Sie in SLcM zunächst jeweils zwei Anmeldungen vornehmen müssen: (i) Die Anmeldung der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung und (ii) die Anmeldung der Studienleistung zur jeweiligen Veranstaltung. Bei Veranstaltungen, die Sie mit einer Prüfungsleistung abschließen möchten, müssen Sie ZUSÄTZLICH noch eine dritte Anmeldung in SLcM durchführen, nämlich (iii) die der Prüfungsleistung zur Lehrveranstaltung.
Bei Lehrveranstaltungen ohne Prüfungsleistungen nehmen Sie also IMMER jeweils genau zwei Anmeldungen vor (Teilnahme und Studienleistung), bei Lehrveranstaltungen mit Prüfungsleistung IMMER jeweils genau drei Anmeldungen (Teilnahme, Studienleistung und Prüfungsleistung).
10. Wann muss man sich anmelden, und wann finden die mündlichen Prüfungen statt?
Anmeldungen müssen innerhalb der zentralen Anmeldephase für Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen. Die Universität Münster informiert hier über die zentrale Anmeldephase. Im Sommersemester 2025 sind Anmeldungen vom 22. April 2025 bis zum 13. Juni 2025 möglich.
Mündliche Modulabschlussprüfungen finden im Prüfungsblock in der letzten Vorlesungswoche statt.
11. Wie erfahre ich meinen Prüfungstermin?
Dr. Timo Dresenkamp (Service-Büro) koordiniert die Prüfungstermine und sorgt dafür, dass Sie einen Beisitzer bekommen. Die Termine der mündlichen Prüfungen werden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Prüfungsblocks (i) auf der Homepage des Philosophischen Seminars veröffentlicht (direkt auf der Startseite finden Sie einen Link, der Sie zu den Prüfungsterminen führt), (ii) per Aushang am Service-Büro und (iii) über den Service-Büro-Newsletter, den Sie hier abonnieren können, bekanntgegeben.
12. Ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich?
Ein Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung ist nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Als triftige Gründe zählen insbesondere:
- Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (auch gesundheitliche Beeinträchtigung in der Schwangerschaft)
- Pflege oder Versorgung der Ehegattin bzw. des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten (Kinder, Eltern) oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind
- Inanspruchnahme von Schutzzeiten nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes und von Fristen des Bundeserziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit
- Todesfälle von nahen Angehörigen
- Studiengangwechsel/Fachwechsel
- Studienortwechsel
- Überschneidung von Prüfungsterminen
- Höhere Gewalt (z.B. nicht vorhergesagtes Glatteis, längerer Stau nach Unfall etc.)
Ein Rücktritt aus triftigem Grund kann nur dann anerkannt werden, wenn er unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern im zuständigen Prüfungsamt angezeigt und glaubhaft gemacht wird (z.B. durch Einreichen eines Attests). Der Rücktritt ist verbindlich und kann nachträglich nicht korrigiert oder zurückgezogen werden.