Zentrale Modulabschlussprüfungen
Informationen zu den Modulabschlussprüfungen in den Bachelorstudiengängen (Studienbeginn ab WS 2011/12)
Die folgenden Informationen wurden vom Service-Büro zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Büro (Dr. Timo Dresenkamp).
Wichtige Änderung im WS 2024/25: Sie können Ihre Modulabschlussprüfung im WS 2024/25 auch dadurch anmelden, dass Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben als Scan per E-Mail an das Service-Büro schicken, wobei entweder (i) Ihr Prüfer/Ihre Prüferin auf dem Anmeldeformular ebenfalls unterschrieben hat oder (ii) Sie in der E-Mail mit dem Anmeldeformular an das Service-Büro Ihren Prüfer/Ihre Prüferin in Kopie setzen.
1. Was genau ist eine Modulabschlussprüfung, und was kommt darin vor?
Es handelt sich um eine mündliche Prüfung, in der laut Prüfungsordnung Kompetenzen des gesamten Moduls geprüft werden sollen. Das heißt nicht, dass die Inhalte sämtlicher Veranstaltungen des Moduls abgeprüft werden. Zwischen Prüfern und Studierenden werden vielmehr bestimmte Themen besprochen, die sich z.T. aus den besuchten Veranstaltungen ergeben.
2. In welchen Modulen muss ich mich prüfen lassen?
a) Für Zwei-Fach-Bachelor:
Wer nach der Prüfungsordnung von 2011 oder 2018 studiert, muss Modulabschlussprüfungen in den Modulen F und A ablegen.
b) Für Bachelor HRSGe:
Wer nach der Prüfungsordnung von 2011 oder 2018 studiert, muss eine Modulabschlussprüfung im Modul f ablegen.
3. Wie finde ich meinen Prüfer?
Im Modul A besuchen Sie jeweils eine Veranstaltung in den Teilmodulen A1 und A2. Ihr Prüfer wird einer der Lehrenden der beiden Veranstaltungen sein. Sie bitten den von Ihnen präferierten Lehrenden zu Beginn der Vorlesungszeit um Übernahme der Prüfung. Im Modul F bzw. f kann Sie jeder Lehrende prüfen, der über die entsprechende Prüfungsberechtigung verfügt. Die aktuellen Prüfungsberechtigungen finden Sie auf der Homepage des Philosophischen Seminars. Sie bitten den von Ihnen präferierten Lehrenden zu Beginn der Vorlesungszeit um Übernahme der Prüfung.
4. Wie werden die Prüfungsthemen festgelegt?
Im Modul A ergibt sich das Prüfungsthema aus den Inhalten der Lehrveranstaltung Ihres präferierten Lehrenden. Sie schließen mit dem Lehrenden zu Beginn der Vorlesungszeit eine Vereinbarung über ein zur Lehrveranstaltung inhaltlich affines Thema, das Sie im Rahmen von Gruppentreffen (bzw. in begründeten Ausnahmefällen auch im individuellen Selbststudium) bearbeiten wollen. Eine Gruppe besteht dabei aus maximal 5 Studierenden. Der betreuende Lehrende ist zugleich Prüfer. Sie werden von ihrem betreuenden Lehrenden eingehend beraten, sofern Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Thema auftreten. Die Beratung dient auch dazu, sicherzustellen, dass das Thema in angemessener Zeit bearbeitet werden kann. Als Studienleistung ist ein Thesenpapier im Umfang von 2-3 Seiten zu erstellen, durch das Sie die inhaltlichen Ergebnisse Ihrer Gruppenarbeit dokumentieren. Dieses Thesenpapier dient der Modulabschlussprüfung als Grundlage. Die Prüfung findet als Gruppenprüfung statt.
Im Modul F bzw. f entscheiden Sie in Absprache mit Ihrem Prüfer über Ihr Prüfungsthema selbst. Sie schließen zu Beginn der Vorlesungszeit mit Ihrem Prüfer eine Vereinbarung über ein studentisches Studienprojekt. Ihr Prüfer ist zugleich der Betreuer Ihres Studienprojekts. Sie werden von ihrem Betreuer eingehend beraten, sofern Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Projekt auftreten. Die Beratung dient auch dazu, sicherzustellen, dass das Projekt in angemessener Zeit bearbeitet werden kann. Als Studienleistung ist ein Thesenpapier im Umfang von 2-3 Seiten zu erstellen, durch das Sie die inhaltlichen Ergebnisse Ihres Studienprojekts dokumentieren. Dieses Thesenpapier dient der Modulabschlussprüfung als Grundlage. Sofern Sie nach der Prüfungsordnung von 2018 studieren, können Sie das Studienprojekt mit dem Besuch einer zusätzlichen Lehrveranstaltung zu einem ähnlichen Thema verknüpfen.
5. Welche Bedingungen müssen für die Anmeldung erfüllt sein?
keine
6. Wann muss man sich anmelden, und wann finden die Prüfungen statt?
Die Modulabschlussprüfungen werden jeweils in der letzten Woche der Vorlesungszeit eines Semesters abgenommen. Die genauen Termine werden vom Service-Büro koordiniert. Bitte abonnieren Sie den Newsletter des Service-Büros. Sie werden darüber automatisch über Termine u. ä. informiert. Anmeldungen haben innerhalb des Anmeldezeitraums zu erfolgen (im Winterrsemester 2024/25 bis zum 13. Dezember 2024).
7. Wie funktioniert die Anmeldung genau, und wo melden Sie sich an?
Sie melden sich nicht über QISPOS, sondern persönlich und schriftlich an. Die Anmeldung erfolgt beim Service-Büro des Philosophischen Seminars. Die nötigen Formulare finden Sie hier. Für Studierende sind v. a. Seite 1 und 2 relevant; beachten Sie aber bitte auch die Hinweise auf Seite 3 der Anmeldebögen. Mit den ausgefüllten Bögen gehen Sie bitte zum Service-Büro des Philosophischen Seminars. Wichtig: Ihr Prüfer muss per Unterschrift auf dem Formular bestätigt haben, dass er Ihr Studienprojekt betreut und somit bereit ist, Sie zu prüfen. Bei der Anmeldung von Gruppenprüfungen ist es ausreichend, wenn lediglich ein Gruppenmitglied die Anmeldung im Service-Büro einreicht. Bitte gehen Sie dabei aber sicher, dass alle Gruppenmitglieder auf dem Formular unterschrieben haben. Das Service-Büro leitet Ihre Anmeldung ans Prüfungsamt I weiter.
8. Muss ich mich in Modul A für A3 oder A4 anmelden?
Wenn Sie Ihr Studienprojekt an eine Veranstaltung aus Teilmodul A1 anbinden, müssen Sie sich in A3 anmelden. Wenn Sie es hingegen an eine aus A2 anbinden, müssen Sie sich in A4 anmelden.
9. Ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich?
Ein Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung ist nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Als triftige Gründe zählen insbesondere:
- Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (auch gesundheitliche Beeinträchtigung in der Schwangerschaft)
- Pflege oder Versorgung der Ehegattin bzw. des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten (Kinder, Eltern) oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind
- Inanspruchnahme von Schutzzeiten nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes und von Fristen des Bundeserziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit
- Todesfälle von nahen Angehörigen
- Studiengangwechsel/Fachwechsel
- Studienortwechsel
- Überschneidung von Prüfungsterminen
- Höhere Gewalt (z.B. nicht vorhergesagtes Glatteis, längerer Stau nach Unfall etc.)
Ein Rücktritt aus triftigem Grund kann nur dann anerkannt werden, wenn er unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern im zuständigen Prüfungsamt angezeigt und glaubhaft gemacht wird (z.B. durch Einreichen eines Attests). Der Rücktritt ist verbindlich und kann nachträglich nicht korrigiert oder zurückgezogen werden.