Vor 500 Jahren – der erste westfälische Taler
Fürstbistum Osnabrück, Erich II. von Braunschweig-Grubenhagen (1508–1532)
Guldengroschen (Taler) 1524 und 1525, Osnabrück/Wiedenbrück(?)
Silber, geprägt; Gew. 28,480 g bzw. 29,155 g, Dm. 44/45 mm bzw. 43 mm, Stempelst. 350° bzw. 0°
Landesmuseum Hannover. Das WeltenMuseum, Inv.-Nr. 04.017.037 bzw. 04:017:036
2024 gibt es in der westfälischen Münzgeschichte ein Jubiläum zu feiern: die erste Prägung eines Talers, einer Großsilbermünze, deren Aufkommen münz- und geldgeschichtlich maßgeblich die Epochenschwelle zwischen Mittelalter und Neuzeit markiert. Er stammt von dem Osnabrücker Fürstbischof Erich II. von Braunschweig-Grubenhagen (1508–1532), entstanden eben 1524 und fast identisch 1525 vielleicht in Osnabrück oder Wiedenbrück. Osnabrück, nach heutigem Verständnis nicht in Westfalen gelegen, weil das ehemalige Hochstift bei der Bildung der Provinz Westfalen innerhalb des Königreichs Preußen 1815 dieser infolge der territorialpolitischen Entwicklungen ab 1802 nicht angehörte, ist historisch gesehen ein westfälisches Territorium. Das historische Westfalen meint das gesamte Gebiet zwischen Niederrhein im Westen und Weser im Osten sowie zwischen Friesland im Norden und den hessischen Mittelgebirgen im Süden. Mit dem Fürstbistum Münster, das neben dem Oberstift im heutigen Westfalen mit dem Niederstift nördlich von Osnabrück selbst über umfangreiche Gebietsteile außerhalb des heutigen Westfalens verfügte, war das Fürstbistum Osnabrück auch personell vielfach verbunden, ebenso mit dem Fürstbistum Paderborn in Ostwestfalen. Und auch münz- und geldgeschichtlich war Osnabrück in Mittelalter und Früher Neuzeit eindeutig ein westfälisches Territorium. Wiedenbrück jedoch, eine Exklave des Hochstifts weit im Süden, an der oberen Ems, wo der Osnabrücker Bischof bereits 952 Markt-, Münz- und Zollrecht erhalten hatte – die Verleihung 889 für Osnabrück selbst ist in ihrer Echtheit umstritten –, gehört ohnehin genuin zu Westfalen. Doch egal wo: Der früheste westfälische Taler von vor genau 500 Jahren verdient eine genauere Betrachtung, die hier erstmals erfolgt und Aufschlüsse über die Münze hinaus erbringt, nämlich als Dokument für die religiöse Positionierung des Osnabrücker Fürstbischofs in der frühen Reformationszeit.
Der Taler ist phänomenologisch das Silberäquivalent zum Goldgulden, der seit dem früheren 14. Jahrhundert im römisch-deutschen Reich dominierenden und seit der Mitte des 14. Jahrhunderts auch hier geprägten internationalen Handelsmünze. Die Entstehung des Talers an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert war Ausfluss einer im Laufe der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts enorm gesteigerten Silberproduktion, die durch technische Innovationen im Bergbau ermöglicht wurde. Gleichzeitig ging die Verfügbarkeit von Gold zurück, die Wirtschaft allerdings bedurfte weiterhin und zunehmend der höheren Münzwerte über dem silbernen Groschen, der als Pfennig-Vielfaches seit dem frühen 14. Jahrhundert die Mittelebene zwischen Pfennig- und Goldgeld darstellte. Größere Silbernominale, Groschen-Mehrfache, kamen in den 1470er Jahren in Oberitalien auf, alsbald gefolgt von Frankreich und Lothringen, Tirol, der Schweiz und Oberdeutschland. In Tirol, wo mit dem Revier um Schwaz im Inntal seit den 1460er Jahren die ergiebigsten Bergwerke arbeiteten, wurde in der 1477 eröffneten Münzstätte Hall dann der Schritt zum Taler vollzogen. Ab 1482 wurden stufenweise höhere Münzwerte eingeführt, 1486 war das Äquivalent zum (rheinischen) Goldgulden im Wert von 60 Kreuzern erreicht: der Guldiner. Die Ausprägung bis 1488 war zwar hoch, aber nur kurz, spätere Emissionen hatten vornehmlich Repräsentationscharakter; Bedeutung im Münzumlauf Süddeutschlands erlangten zunächst nur Teilstücke. Der in Sachsen seit 1500 aus dem reichen Silber des Erzgebirges geprägte Guldengroschen jedoch lief sogleich weithin um, schon bald über Sachsen hinaus, und 1520 wurde er auch nach Böhmen, auf die Südostseite des Erzgebirges, exportiert. Das ab 1515 aktive Bergwerk der Grafen Schlick bei der neugegründeten Bergstadt St. Joachimstal (Jáchymov) lieferte dabei nicht nur das Material für die bis 1526/28 sehr umfangreiche Emission von Guldengroschen. Sondern es gab der neuen Großsilbermünze schon seit den 1520er Jahren allmählich auch den abkürzenden Namen »(St. Joachims-)Taler (Guldengroschen)«, der sich mit deren Verbreitung in weiten Teilen Mitteleuropas schließlich auf sämtliche Guldengroschen und vergleichbare Münzsorten übertrug. Auf Reichsebene wurde seit den 1520er Jahren der Versuch unternommen, das in den Mittel- und Kleinnominalen stark landschaftlich zersplitterte Münzwesen mit einer einheitlichen Reichswährung zu überwölben, wobei der Existenz der silbernen Gulden neben und gleichwertig mit dem Goldgulden Rechnung zu tragen war. Doch sowohl der Reichsguldiner zu 63 Kreuzern der Reichsmünzordnung von Esslingen 1524 als auch der zu 72 Kreuzern der Reichsmünzordnung von Augsburg 1551 wurde kaum geprägt und vermochte so gegen den sächsisch-böhmischen Guldengroschen, der seit den 1520er Jahren auch in Mittel- und Norddeutschland den Goldgulden zunehmend flankierte, nichts auszurichten. Und auch der leichtere Reichsguldiner zu 60 Kreuzern der Reichsmünzordnung von Augsburg 1559 – die erstmals und dauerhaft den Goldgulden zu 75 Kreuzern wertmäßig vom alten, schweren Reichsguldiner trennte und den Goldgulden mit 2,50 g Feingewicht durch den feingoldenen Dukaten mit 3,44 g Feingewicht zu 104 Kreuzern als neue Reichsgoldmünze ersetzte – konnte über Süddeutschland nicht vordringen. Erst der Reichsmünzabschied von Augsburg 1566 erklärte den inzwischen allseits beherrschenden Guldengroschen, der längst Taler genannt wurde, zum Reichstaler, seit 1551 mit 68 Kreuzern bewertet, der dann im römisch-deutschen Reich und darüber hinaus fast zwei Jahrhunderte lang das Referenzstück einer wertstabilen internationalen Handelswährung bilden sollte.
Im Fürstbistum Osnabrück hatte man seit dem früheren 11. Jahrhundert bis ins späte 14. Jahrhundert in den beiden Münzstätten Osnabrück und Wiedenbrück ausschließlich Pfennige bzw. deren Viertelwert, Vierlinge, geprägt. Im 15. Jahrhundert beteiligte sich Osnabrück dann wie zahlreiche weitere westfälische Städte an der Gegenstempelung fremden Geldes, und zwar von Groschen-Münzen, die in Westfalen noch nicht selbst entstanden, jedoch benötigt wurden und so von außen kommend vor Ort umlauffähig gemacht wurden. Isoliert steht in dieser Zeit ein Goldgulden Johanns III. von Diepholz (1424–1437), dem unter Konrad III. von Diepholz (1455–1482) ein Weißgroschen rheinischer Art folgte, flankiert von genuin westfälischen Pfennigen. Konrad IV. von Rietberg (1482–1508), seit 1497 auch Bischof von Münster, aber emittierte seit 1489 Goldgulden und Halbstücke, niederrheinische Stüber und Halbstücke sowie einheimische Pfennige und Vierlinge; nach 1497 kamen münsterische Schillinge und Halbschillinge hinzu. Die Münzprägung Bischof Erichs II. (1508–1532), der seit 1508/09 zusätzlich in Paderborn amtierte und 1532 noch in Münster gewählt wurde, gliedert sich, ausschließlich für Osnabrück stattfindend, in zwei Phasen, die vor bzw. nach einem Münzmeistervertrag vom 8. Februar 1525 liegen. Ab 1515 gab es Goldgulden, Schillinge, Halbschillinge, Achtelschillinge und Vierlinge, ab 1525 Vierlinge, Hälblinge und Pfennige, Halbschillinge und Schillinge sowie »silbere großchen« im Wert eines Goldguldens samt Halb- und Viertelstücken (»orte«). Dies sind die Taler, die jedoch bereits mit Jahreszahl 1524 und dann 1525 existieren; die Halb- und Vierteltaler ebenso wie die Schillinge und Halbschillinge sind bisher nicht nachgewiesen. Münzmeister war Johann Kerckman (Kreckelman), der, vielleicht im abgelegenen Wiedenbrück, auch Erfurter Pfennige und Heller fälschte – das Mainzer Rad in Erfurt glich dem Osnabrücker Rad. Dafür wurde er am 17. Dezember 1530 vom Bischof verhaftet und zusammen mit seinem Knecht Johann von Büren am 21. Februar 1531 auf dem Marktplatz zu Osnabrück vor der Marienkirche »in sedenen heten water in enen kettel gesoden unn gedoet«. Seinem Amtsvorgänger Lambert Vlemynck, im Dienst unter Konrad IV. von Rietberg seit 1489, sollte es im April 1531 ganz gleich ergehen. Franz von Waldeck (1532–1553), seit 1529/30 schon Bischof von Minden, zeitgleich mit Osnabrück auch Bischof von Münster, erließ 1534 für Münster eine Münzordnung, die eine geregelte Talerprägung vorsah. Doch die Täufer-Herrschaft in Münster 1534/35 – die selbst Halbtaler und Taler herausgaben, allerdings nicht als Geld-, sondern als wortreiche und zumal volkssprachliche Propagandastücke – verhinderte die Ausführung. Ab Sommer 1535 aber entstanden dann in großem Umfang Taler, Halbtaler und Viertel- bzw. Sechstelstücke, dazu Goldgulden und mehrere Mittelnominale, 1541 und 1544 bis 1552 gab es nochmals Taler. Johann IV. von Hoya (1553–1574), auch Bischof von Münster seit 1566 und von Paderborn seit 1568, prägte zwischen 1569 und 1574 ebenfalls nur für Münster, darunter Taler; danach blieb die Münzstätte bis 1633 geschlossen. Eine eigene fürstbischöflich-osnabrückische Münzprägung stellten erst wieder vereinzelte Taler 1631 und 1637 unter Franz Wilhelm von Wartenberg (1625–1661) dar, dazwischen behalf man sich 1633 während der schwedischen Belagerung Osnabrücks mit Notmünzen, auch einer Klippe im Talerwert. Zuletzt wurde für Osnabrück 1766 unter Friedrich von York (1764–1802) geprägt, Kupfergeld brachte das Domkapitel 1605/06 und 1740, die Stadt seit 1566 und noch bis 1805 heraus.
Der erste osnabrückische Taler zeigt auf der Vorderseite – gemäß numismatischer Konvention wird als Vorderseite die Seite mit Hinweis auf den Münzherrn betrachtet – unten einen renaissancehaft geschwungenen Wappenschild, der bis an den unteren Randstab reicht. Er ist geviert und enthält heraldisch oben rechts und unten links das Osnabrücker Rad, heraldisch oben links und unten rechts das Paderborner Kreuz, mittig belegt mit dem braunschweigischen Hausschild der zwei Leoparden. Er ist besetzt mit einem frontalen, geschlossenen Helm samt Krone, von dem links und rechts je zwei lange, sich floral verzweigende Ranken, die Helmdecke darstellend, abgehen. Die Helmzier reicht dann bis an den oberen Randstab: Es ist das braunschweig-lüneburgische Kleinod, eine gekrönte Säule, davor das Welfenross nach rechts, oben mit drei doppelten Pfauenfedern besteckt, links und rechts umgeben von je einer mit Pfauenfedern besteckten Sichel. Die Umschrift zwischen zwei Perlkreisen lautet (ohne Interpunktionszeichen): ERIC’ EPS OS-NA z PA DVX, also: Ericus episcopus Osnaburgensis et Paderbornensis dux [Brunswicensis], deutsch: »Erich, Bischof von Osnabrück und Paderborn, Herzog von Braunschweig«. Ganz klein, im linken Teil kaum erkennbar, steht über den oberen Ranken der Helmdecke die geteilte Jahreszahl 15-24, die 5 ist gespiegelt und die 2 eckig. Die Rückseite – zeitgenössisch vielleicht als Vorderseite, weil bildtragend, aufgefasst – zeigt im nicht durchbrochenen Rund den heiligen Petrus als Halbfigur von vorn in leichter Linkswendung, bärtig, kahlköpfig und nimbiert sowie in weitem, faltenreichem Mantel; mit der Rechten hält er sein Attribut, einen großen Schlüssel, mit der Linken präsentiert er vor sich ein geöffnetes Buch. Die Umschrift wird durch vier kleine, aufrechtstehende Wappenschilde – oben die Braunschweiger Leoparden, unten das Osnabrücker Rad, links und rechts jeweils das Paderborner Kreuz – unterbrochen. Sie lautet, ebenfalls zwischen zwei Perlkreisen (ohne Interpunktionszeichen): VERBVM - DEI MA-NET IN - ETERV’, also: Verbum Dei manet in eternum, deutsch: »Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit«. Der Taler des Jahres 1525 ist konzeptionell identisch, die Umschriften unterscheiden sich in wenigen einzelnen Buchstaben und der Interpunktion, vor allem aber in der Korrektur des Bibelspruchs von eigentlich falsch DEI zu DNI, also: Domini, deutsch: »des Herrn«. Die Jahreszahl 15-25 steht hier geteilt zwischen der oberen und unteren Ranke der Helmdecke, wobei die 5 schlangenlinienförmig extrem langgezogen erscheint und die 2 ein eckiges gespiegeltes Z ist. Hinzu kommen kleine Details in der Zeichnung des Wappens samt Helm und Zier sowie des Petrus, speziell in der Kopfhaltung, zudem ist der Bart kürzer und der Heiligenschein fehlt; über ihm befindet sich hier noch eine Art Dach aus sich verzweigenden Ranken.
Von beiden Talern scheint jeweils nur ein einziges Exemplar im Original bekannt, die sich beide – als Prägungen eines Braunschweigers – in der sogenannten Welfensammlung, der Sammlung »Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Cumberland, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg«, heute in Hannover, befinden. Das Stück 1524 stammt zudem aus der Sammlung des Gerhard Wolter Molanus (1633–1722), seit 1659 Professor in Rinteln und als Abt von Loccum seit 1673 nicht zuletzt Bücher- und Münzensammler; auch das Stück 1525 hat einen namhaften Stammbaum aufzuweisen. Vergleicht man beide Taler, so sind sie nicht nur aufgrund der engsten typologischen und stilistischen Parallelen, sondern auch und gerade der ganz gleichen Buchstabenformen eindeutig das Werk desselben Stempelschneiders. Und dieselben Buchstaben sind jeweils so exakt gleich, dass sie nicht von Hand in die Stempel geschnitten sein können wie die Bilder, sondern gepunzt wurden, und zwar mit Punzen für jeweils den gesamten Buchstaben. Deshalb erweist sich auch das, was in den Umschriften, insbesondere des Talers von 1524, bei fast allen Buchstaben aussieht wie Doppelschlag, tatsächlich eben als Ergebnis eines mindestens zweifachen Einschlagens der jeweiligen Punze. Das spätere Einschlagen erfolgte dann nicht so tief wie das erste und meist auch etwas versetzt – beim T von MANET war 1524 wohl zunächst die falsche Punze gewählt worden –, wobei danach noch wie bei den kleinen Wappenschilden von Hand nachgraviert wurde. Das Punzenalphabet gibt sich als reine Kapitalismajuskel zu erkennen, eine Antiqua ohne explizit gotische Formen; morphologische Fehler wie das sonst so häufige gespiegelte N finden sich nicht. Die Buchstaben sind groß, fast übergroß und dabei etwas maniriert: Das A hat einen – wenn auch, vielleicht nicht ganz so lang, für die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts typischen, letztlich gotischen – Abstrich des Daches weit nach links, das P ist am Bauch leicht offen, das X weist am Schaft unten links einen Knubbel auf. Vor allem aber ist das D ein völlig unübliches gleichsam gespiegeltes G mit großer Öffnung oben links; Schaftspaltungen oder Serifen sind dagegen nirgends vorhanden. Die Buchstaben wirken harmonisch, sie sind gleichmäßig gesetzt und gereiht, überhaupt erscheint das Münzbild hinsichtlich des Verhältnisses von Bild und Schrift sowie der generellen Raumaufteilung überaus gelungen. Der Stempelschneider hat also definitiv geliefert: Die neue Größe der neuen Münzsorte mit 43 bis 45 mm Durchmesser bot ungeahnte Gestaltungsmöglichkeiten, die einem elaborierten, ästhetischen Stempelschnitt die Tore öffneten. Hinzu kommt eine vorzügliche Qualität der Prägung, zwar nicht auf exakt gerundeten Schrötlingen, jedoch gut zentriert und ohne relevante Prägeschwächen oder gar Stempelfehler. In der Münzreihe der 1510/20er Jahre steht das Nominal auch diesbezüglich singulär, und sein Erscheinungsbild ist nicht mehr Gotik wie das aller anderen in Bild und Schrift, vielmehr etwas Neues: nicht Mittelalter, sondern Neuzeit.
Die Taler Fürstbischof Erichs II. von Braunschweig-Grubenhagen von 1524/25, im Münzmeistervertrag vom Februar 1525 explizit genannt, haben mit dem eben 1524 in der Reichsmünzordnung von Esslingen projektierten Reichsguldiner nichts zu tun. Dieser sollte mit 29,23 g zwar genau gleich schwer sein wie der sächsisch-böhmische Guldengroschen, mit 27,41 g Feingewicht aber auch etwas werthaltiger als die 27,20 g Feinsilber enthaltende Großsilbermünze entsprechend der sächsischen Land- und Münzordnung von um 1505. Die Gewichte der zwei bekannten Stücke von 28,48 bzw. 29,16 g sind als Einzelwerte wenig aussagekräftig, doch kommen sie der Norm sehr nahe; Feingehaltsproben liegen keine vor, auch keine zeitgenössischen. Der Reichsguldiner, lediglich von Kurpfalz und Brandenburg in kleiner Auflage geprägt, war auch im Münzbild anders: die eine Seite für den Kaiser mit dem doppelköpfigen, nimbierten Reichsadler, die andere Seite individuell für den tatsächlichen Münzherrn. Dieser kommt hier auf der Vorderseite mit Stifts- samt Hauswappen und identifizierender Umschrift ebenfalls vor, die Rückseite jedoch steht letztlich erneut für den Münzherrn, bildlich stellvertreten durch den osnabrückischen Stiftspatron, den heiligen Petrus. Diese Grundtypologie mit einer Bild- und einer Wappenseite bildete den Standard des frühen Talers, auch des sächsischen Guldengroschens, der aber noch ein charakteristisches Bildelement aufzuweisen hatte: die kleinen Wappenschilde innerhalb der Umschrift(en). Beidseitig und in gerader Stellung oben, rechts, unten und links fanden sie sich bereits auf den ersten Emissionen ab 1500 und waren konstitutiv bis in die 1540er Jahre; es gab sie teils noch in den 1590er Jahren, seit den 1520er Jahren kamen auch diagonal gestellte Schilde vor, zudem die Schilde einseitig oder nur drei bzw. mehr auf einer Seite. Von Münzständen, die den Guldengroschen sächsischer Art zum Vorbild ihrer eigenen Großsilbermünzen wählten, wurde dieses Charakteristikum dann hin und wieder übernommen. Und so gibt sich auch der Osnabrücker bzw. Wiedenbrücker Taler eben als Guldengroschen zu erkennen und wäre deshalb eigentlich als solcher zu bezeichnen, denn der (Reichs-)Taler existierte 1524/25 noch gar nicht. Wo diese Münzen nun geprägt wurden – in Osnabrück, wo sie die ältere Literatur stillschweigend verortet, oder in Wiedenbrück, das in der jüngeren Literatur manchmal, allerdings ohne jedes Argument, aufscheint –, ist unklar. Zwar hat Erich II. die Münzstätte Wiedenbrück, das als Stadt seit 1481 an Paderborn verpfändet war, nach Wiedereinlösung des Pfandes reaktiviert. Doch einzig aus den Münzumschriften ist ersichtlich, dass zumindest Goldgulden und mehrere Arten Viertelschillinge dort entstanden. Und da diese typologisch und stilistisch sowie über Stempelidentitäten mit einigen die Münzstätte Osnabrück nennenden Typen verbunden sind, hat Münzmeister Johann Kerckman offensichtlich mal hier, mal dort geprägt. Die Taler aber sind wie manch andere Nominale, die also an beiden Orten hergestellt sein können und wohl sogar dürften, diesbezüglich anonym, so dass es letztlich nicht zu entscheiden ist. Ein Zeichen des Münzmeisters findet sich auf ihnen wie auf allen anderen Prägungen nicht: Das gestielte Dreiblatt an verschiedenen Stellen in den Umschriften ist lediglich als Füllsel zu betrachten. Nach Erich II. wurde nicht mehr in Wiedenbrück seitens der Osnabrücker Fürstbischöfe gemünzt, die Stadt jedoch brachte wie Osnabrück Kupfergeld von 1596 bis 1716 heraus.
Sieht man sich vergleichend unter den wenigen frühen Talerprägungen in Nordwestdeutschland um, so gerät schnell Bremen, das Fürsterzbistum mit den Münzstätten Bremen und (Bremer-)Vörde, in den Blick. Denn wie im Fürstbistum Osnabrück war Stiftspatron auch dort der heilige Petrus, und Taler geistlicher Herrschaften zeigten gerne überindividuell den Heiligen im Münzbild. So tatsächlich auch der früheste bremische Taler unter Johann III. von Rode (1497–1511) von 1511 und die Taler des Nachfolgers, Christophs von Braunschweig-Wolfenbüttel, seit 1502 schon Bischof von Verden, und zwar sowohl als Administrator (1511–1514) ohne Jahr als auch als Fürsterzbischof (1514–1558) von 1522; die späteren Taler der 1560er und 1580er Jahre tragen dann das Bild des Landesherrn. Die Rückseiten der Taler 1511 und ohne Jahr bieten zusätzlich den Lokalheiligen Wilhad als Thronfigur, den Taler 1522 gibt es dagegen einerseits mit Maria und Kind im Strahlenkranz und andererseits mit dem fürsterzbischöflichen Wappen. Dessen Schild ist geviert mit jeweils gegenüberliegend dem gekreuzten Bremer Doppelschlüssel und dem Verdener Kreuz, mittig belegt mit dem braunschweigischen Hausschild der zwei Leoparden, darüber der gekrönte Helm samt braunschweig-lüneburgischer Zier. Alle drei Typen Christophs haben auf der Petrus-Seite kleine Wappenschilde in der Umschrift, die beiden Typen 1522 stellen – der Madonna-Typ über dem gevierten Wappenschild und innerhalb einer kettenartigen Verzierung – Petrus mit Schlüssel in der Rechten und Buch in der Linken dar, als Halbfigur von vorn in leichter Linkswendung, bärtig, kahlköpfig und in weitem, faltenreichem Mantel; der Wappen-Typ hat ihn nimbiert. Letzterer ist typologisch exakt identisch mit dem osnabrückischen Taler von 1524, so dass die Abhängigkeit des letzteren von ersterem alternativlos ist. Die Figuren in den Wappenschilden sind natürlich angepasst, die Umschriften ebenfalls, die hier um den heiligen Petrus den Namen und Titel des Erzbischofs nennen, während um das Wappen steht: ELIGE CVI DICAS, deutsch: »Suche Dir aus, zu wem Du sprichst«, danach die Jahreszahl 1522. Die Buchstaben beider Taler 1522 entstammen nun genau demselben Punzenalphabet wie die der zwei osnabrückischen Taler, und schon das Alphabet des Talers ohne Jahr kommt von derselben Hand, wenngleich es noch einige dezidiert gotische Buchstabenformen und Gestaltungselemente enthält. Dieses zunächst noch Neben- und dann Nacheinander gotischer Majuskel- bzw. Antiqua-Alphabete lässt sich auch sonst in den ersten drei Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts beobachten. Und auch vom gesamten Erscheinungsbild her geben sich der Taler 1511 noch ganz und der ohne Jahr noch weitestgehend gotisch, die Taler 1522 und vor allem der Wappen-Typ hingegen sind neu: nicht Mittelalter, sondern Neuzeit. Die bremischen Taler von 1522 und die osnabrückischen Taler von 1524/25 stammen also von demselben Stempelschneider – und somit vielleicht auch aus derselben Münzstätte? Ihr gemeinsamer Nenner ist Braunschweig, und so denkt man sofort an die braunschweigischen Münzstätten im Harz und anderswo, in denen die welfischen Vettern Erichs von Grubenhagen und Christophs von Wolfenbüttel das Harzer Bergsilber vermünzten. Taler gab es dort allerdings erst seit 1531, zunächst in Wolfenbüttel aus Riechenberg, gefolgt von solchen in Calenberg aus Münden 1543 und in Grubenhagen aus Osterrode(?) 1555. Insofern sind die bremischen ohne Jahr bzw. von 1522 die ältesten und die osnabrückischen von 1524/25 immerhin die zweitältesten quasi-braunschweigischen Talerprägungen. Das Alphabet all der späteren braunschweigischen Taler wie auch das der Taler der Reichsstadt Bremen ab 1542 ist dabei ein anderes; auch sonst findet sich das mit seinem Manierismus gut wiedererkennbare Alphabet nirgends. Ob beide Taleremissionen dann tatsächlich in derselben Münzstätte, eventuell doch schon in einer der im Harz oder aber in Bremen – eher als in Osnabrück oder gar Wiedenbrück –, entstanden, ist unklar. Und wo der anonym bleibende Stempelschneider zu verorten ist, ebenso; sowohl in Bremen als auch in Osnabrück sind Goldschmiede in der Mitte der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts nachweisbar, im kleinen Wiedenbrück allerdings noch nicht. Ob Johann Kerckman in den frühen 1520er Jahren – was diese bremisch-osnabrückische Parallelität doch wunderbar erklären würde – tatsächlich auch Münzmeister in Bremen war, ist leider ziemlich unsicher.
Zur Frage, warum Erich II. 1524/25 diese Taler, stempelschneiderisch und prägetechnisch perfekt, wo auch immer herstellen ließ, scheint es keine Quellen zu geben. Generell fungierten die schweren, großformatigen Taler, die viel Platz für einen aufwendigen Stempelschnitt boten, und zumal die frühen, noch ganz neuartigen derartigen Gepräge, wie sie überall im Reich verschiedentlich schon in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts aufblitzten, als Repräsentationsstücke. Und das gilt für die meisten Taler auch des weiteren früheren 16. Jahrhunderts, vor allem seitens Münzständen, die nicht über eigenes Bergsilber verfügten, sondern Silber teuer auf dem Edelmetallmarkt kaufen mussten. Dies war eigentlich überall in Westfalen der Fall, und entsprechend dienten hier die meisten Taler auch des späteren 16. und des gesamten 17. und 18. Jahrhunderts genauso wie die hin und wieder ausgegebenen Goldmünzen hauptsächlich Repräsentationszwecken. Die nach 1524/25 nächstältesten westfälischen Taler sind zunächst der ephemere Lippstädter Ausbeutetaler Simons V. zur Lippe (1511–1536) aus dem neu erschlossenen, aber wohl nicht sehr ertragreichen Köterberg im Weserbergland; Anlass war der seit Ende 1528 neu geführte Grafentitel der bisherigen Edelherren. Es folgten 1535 und ab 1541 die fürstbischöflich-münsterischen Taler, die es wie die Emissionen der Reichsstadt Dortmund 1541, 1546, 1553 und 1564 durchaus auf einen gewissen Umfang brachten. Mit der Stadt Höxter 1543 und 1547, danach von 1556 bis 1558, dabei auch Teilstücke, und der Fürstabtei samt Stadt Herford 1544/45, danach fast jährlich bis 1552, war auch Ostwestfalen schon vor der Mitte des 16. Jahrhunderts vertreten. Nimmt man ganz Nordwestdeutschland in den Blick, so gab es frühere als die osnabrückischen Großsilbermünzen neben den bremischen nur noch von der Landgrafschaft Hessen 1502 und 1509, der Reichsstadt Lübeck 1506, der Reichsstadt Köln 1512 und 1516, dem Herzogtum Berg 1513 und 1515 sowie dem Herzogtum Schleswig-Holstein 1522. Erst in den 1530er und mehr noch den 1540er Jahren kamen vor allem im heutigen Niedersachsen Städte und Herrschaften in größerer Zahl hinzu – die osnabrückischen Taler bilden mithin auch insgesamt eine der frühen Großsilbermünzen Nordwestdeutschlands. Als Repräsentationsgepräge stellten sie das Münzrecht des Fürstbischofs ostentativ zur Schau, demonstrierten durch Beteiligung an dieser so neuartigen Prägung wirtschaftliche und politische Potenz und Macht. Dass es sich um exklusive Objekte handelte, belegt schon, dass – was auch sonst meist gilt – jeweils nur ein Stempelpaar verwendet wurde, zudem sind die Taler heute allergrößte Seltenheiten. Die Teilstücke, wenngleich vorgesehen, wurden gar nicht ausgeprägt, und in den Münzbüchern des 16. Jahrhunderts, die das verschiedenste im Umlauf befindliche Geld valvierten, kommen sie nicht vor. Die Herstellung eines spezifischen Punzenalphabets allerdings deutet doch auf einen zumindest beabsichtigten gewissen Prägeumfang hin; für Bremen, vielleicht von denselben Personen verantwortet, ist eine höhere Auflage sogar wahrscheinlich zu machen. Das Einsatzgebiet dieser ›Schaumünzen‹ war dann dasselbe wie das der frühen Medaille: Geschenkstücke zum Zwecke der politischen Kommunikation, aber auch an eigene Amts- und Funktionsträger, an Geschäftspartner, Gelehrte, Verwandte als Auszeichnung in jedweder Beziehung. Und auch der Schlagschatz, der Gewinn des Münzherrn aus der Prägung, wurde nun gerne in schönen Talern gefordert: Laut Münzmeistervertrag vom Februar 1525 betrug dieser halbjährlich 20 Gulden.
Das Besondere der vorliegenden Taler aber – was so möglicherweise auch der Schlüssel für deren Existenz und deren Funktion sein könnte – ist die Umschrift der Petrus-Seite: Verbum Dei/Domini manet in eternum. Dieses sowohl alttestamentliche (Jes 40,8) als auch neutestamentliche (Petr 1,25) Bibelwort wurde zuerst vom sächsischen Kurfürsten Friedrich III. (1486–1525) als persönliche Devise verwendet und erschien seit 1522 auch auf dessen Münzen. Es war sein Bekenntnis zu den kirchenreformerischen Bestrebungen Luthers und wurde daher schnell zu einer allgemeinen Devise der frühen Reformation, zumal es zentrales reformatorisches Gedankengut, die Hinwendung zum Gotteswort, ausdrückte. Es war auch Losung des 1531 gegründeten Schmalkaldischen Bundes, eines militärisch-politischen Bündnisses protestantischer Reichsstände gegen den katholischen Kaiser; auf den Bundestalern der Jahre 1542 bis 1547 steht sie allerdings nicht. Religiöse Sprüche auf Münzen der Reformationszeit, bald schon zu christlich gegründeten Herrscherdevisen verfestigt, sind nicht allzu häufig, solche mit einem konkreten religionspolitischen Impetus noch weniger. In Westfalen findet sich nichts dergleichen, der vorliegende Spruch kommt später aber auf Talern der Stadt Braunschweig 1545/46 und auf Münzen der Stadt Magdeburg 1550/51 vor. Die Glaubensfrage hatte 1521 mit dem Wormser Edikt reichspolitische Brisanz erlangt, und obwohl in Osnabrück reformatorische Ideen eben 1521 erstmals aufloderte, blieb die Reformation hier noch ein längerer Prozess. Erst 1543 hat Bischof Franz von Waldeck mit Hilfe des Hermann Bonnus (1504–1548) zunächst in der Stadt und dann im gesamten Hochstift die Reformation eingeführt. Sein Vorgänger Erich II. hatte sich bis in die späten 1520er Jahre eher indifferent, ja ambivalent-opportunistisch verhalten, hatte die neue Lehre weder gezielt gefördert noch sie unterdrückt – solange sie die öffentliche Ordnung nicht bedrohte. Erst ab 1527/29 suchte er aus einer antihabsburgischen Position heraus Anschluss an die protestantische Partei, ohne offen zum neuen Glauben überzuwechseln. Ihm war es vor allem innenpolitisch um den Ausbau seiner landesherrlichen Macht zu tun, durchgesetzt mit einer eigenen, zentralisierten Verwaltung, die insbesondere die Finanz- und Steuerpolitik, und zwar zulasten der Mitspracherechte der Stände, speziell des Domkapitels, trug. Seinen Beamtenapparat rekrutierte er dabei kaum noch aus dem Hochstift selbst, sondern aus der Landgrafschaft Hessen – und Landgraf Philipp I. (1518–1567) war ein Vorreiter der Reformation. Später neben dem sächsischen Kurfürsten Führer des Schmalkaldischen Bundes, ging er wohl schon im Frühjahr 1524 offen zu den Lutheranern über und führte Hessen 1525/27 der Reformation zu. Wenn nun eben 1524/25 ein solch dezidiert pro-reformatorisches Bibelwort – das nach 1521/22 kaum mehr altgläubig-katholisch funktionieren konnte – auf eine so neuartige, auf Repräsentation, ja Medialität ausgerichtete Großsilbermünze, an deren Konzeption der Fürstbischof beteiligt gewesen sein muss, gesetzt wurde, so war dies eine offene Positionierung. Das Bekenntnis Erichs II. wird auf den Talern freilich noch durch einen katholischen Heiligen präsentiert, doch hält Petrus das Evangelienbuch, das Gotteswort, weit aufgeschlagen, predigend, vor sich; vielleicht nicht zufällig verschwindet 1525 dann der Heiligenschein. 1524/25 war ein turbulentes Jahr für Osnabrück, vor allem mit dem sogenannten Oberg-Aufstand kurz vor Pfingsten 1525: Nach Vorbild ähnlicher sozialer Unruhen überall im Reich ging auch die Osnabrücker Handwerkerschaft gewaltsam besonders gegen die Geistlichkeit und deren ständisch-rechtliche bzw. wirtschaftliche Privilegien vor. Dabei wurden auch allgemeine Forderungen nach religiöser Erneuerung aufgestellt, doch konnte die Erhebung durch Bischof und Rat letztlich gewaltfrei beendet werden; in der Folge wurden seit 1525/26 die bisher eher privat gepflegten reformatorischen Bestrebungen aber gezielt in die Öffentlichkeit getragen. Sollten so die außergewöhnlichen Münzen als gleichsam religionspolitisches Kommunikationsmedium die Aufgeschlossenheit des katholischen Landesherrn für die neue, evangelische Lehre demonstrieren? Und zwar weniger durch Umlauf, der offenbar keine Rolle spielte, als vielmehr im politisch-diplomatischen Verkehr, vielleicht auch als spezifische ›Verehrstücke‹ für seine hessischen, schon früh reformorientierten Räte? Als Dokument für die offen reformationsfreundliche Haltung Fürstbischof Erichs II. von Osnabrück bereits Mitte der 1520er Jahre sind die Taler bislang jedenfalls nicht wahrgenommen worden – an anderer Stelle ist dies noch einmal eingehend zu kontextualisieren.
(Stefan Kötz)
Literatur
- H. Rittmann, Deutsche Münz- und Geldgeschichte der Neuzeit bis 1914 (Frankfurt a. M. 1976) S. 81–96 und 185–208; W. Heß – D. Klose (Hrsg.), Vom Taler zum Dollar, 1486–1986 (München 1986) S. 1–81
- P. Ilisch, Westfälische Münzgeschichte der Neuzeit, vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, Bildhefte des Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte Münster 19 (Münster 1982) S. 5–8; P. Berghaus, Abriß der westfälischen Münzgeschichte, in: Westfälische Geschichte I: Von den Anfängen bis zum Ende des Alten Reiche, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 43 (Düsseldorf 1983) S. 805–823, hier S. 815 f.
- H. Grote, Osnabrück’sche Geld- und Münzgeschichte im Mittelalter, in: Münzstudien 4, 1864, S. 1–210, bes. S. 138–146, hier Nr. 94 mit Zeichnung Taf. 7 (1524) und Nr. 95 mit Zeichnung Taf. 7 (1525); K. Kennepohl, Die Münzen von Osnabrück. Die Prägungen des Bistums und des Domkapitels Osnabrück, der Stadt Osnabrück, sowie des Kollegiatstiftes und der Stadt Wiedenbrück, Veröffentlichungen des Museums der Stadt Osnabrück 1 (München 1938) bes. S. 143–155, hier Nr. 189 mit Abb. Taf. 15 (1524) und Nr. 189 mit Abb. Taf. 15 (1525)
- H. Jungk, Die bremischen Münzen. Münzen und Medaillen des Erzbisthums und der Stadt Bremen mit geschichtlicher Einleitung (Bremen 1875) hier Nr. 105 (1511), Nr. 151–153 (o. J.), Nr. 191 (1522, Typ 1) und Nr. 192 (1522, Typ 2); E. Fiala (Bearb.), Münzen und Medaillen der Welfischen Lande IX: Die Prägungen der münzberechtigten Geistlichkeit der Welfischen Lande (Prag 1919), zu Osnabrück Nr. 972 ohne Abb. (1524) und Nr. 973 ohne Abb. (1525), zu Bremen Nr. 235–236 (o. J.) und Nr. 261–262 (1522); G. Welter, Die Münzen der Welfen seit Heinrich dem Löwen I (Braunschweig 1971), zu Osnabrück Nr. 362 ohne Abb. (1524/25), zu Bremen Nr. 344 (o. J.) und Nr. 351–352 (1522); J. S. Davenport, German Talers 1500–1600 (Frankfurt a. M. 1979), zu Osnabrück S. 254 f., Nr. 9607 mit Abb. (1524) und Nr. 9608 mit Abb. (1525), zu Bremen S. 33 f., zu Braunschweig S. 41–76
- H. Hoyer, Untersuchungen über die Reformationsgeschichte des Fürstentums Osnabrück unter den Bischöfen Erich II. von Grubenhagen und Franz I. von Waldeck, in: Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 32/33, 1927/28, S. 76–200, hier S. 123–163; H. Stratenwerth, Die Reformation in der Stadt Osnabrück, Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 61 (Wiesbaden 1971) bes. S. 29–95; K. G. Kaster – G. Steinwascher (Hrsg.), V.D.M.I.Æ. – Gottes Wort bleibt in Ewigkeit. 450 Jahre Reformation in Osnabrück, Osnabrücker Kulturdenkmäler. Beiträge zur Kunst- und Kulturgeschichte der Stadt Osnabrück 6, Ausst.-Kat. Kulturgeschichtliches Museum Osnabrück und Niedersächsisches Staatsarchiv Osnabrück 1993 (Bramsche 1993), darin bes. Ch. van den Heuvel, Der Ausbau der Territorialherrschaft im konfessionellen Zeitalter, S. 541–552, hier S. 542–544; W. Kohl, Das Bistum Münster III 3: Die Diözese, Germania Sacra. Historisch-statistische Beschreibung der Kirche des Alten Reiches, NF 37: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln 7 (Berlin – New York 2003) S. 546–552; G. Steinwascher (Hrsg.), Geschichte der Stadt Osnabrück (Belm 2006) darin bes. Kap. Von der Reformation zum Westfälischen Frieden, S. 161–228, hier S. 163–174