ERASMUS+ FAQ

Meist gestellte Fragen - Frequently Asked Questions
  • Für Bewerber*innen aus Münster

    • Wo finde ich die Restplätze?
      Eine Liste der Restplätze wird voraussichtlich Anfang April veröffentlicht.
       
    • Kann ich, wenn ich über das IfPol einen Erasmusplatz bekomme, auch Kurse zB in Jura oder Wirtschaft anrechnen lassen?
      Grundsätzlich: ja. Sie müssen dazu vorab Kontakt mit den verantwortlichen Personen für die Anrechnung in Ihrem Studiengang aufnehmen. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass Sie von Seiten der Zieluni die Erlaubnis bekommen, Kurse außerhalb der Politikwissenschaft zu besuchen. Dies liegt daran, dass das IfPol nur Partnerschaften mit den jeweiligen politikwissenschaftlichen Instituten/Fakultäten unterhält und dies unterschiedlich gehandhabt wird. Sie müssen dazu individuell Kontakt mit der Zieluni aufnehmen und fragen, ob Sie Kurse außerhalb der Politikwissenschaft besuchen können. Oft ist dies kein Problem.
    • In welcher Sprache wird das Motivationsschreiben verfasst?
      Von allen Bewerbenden wird erwartet das Motivationsschreiben auf Deutsch zu verfassen. Für Bewerbende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kann eine Ausnahme im Exchange Office beantragt werden.
    • Wo beantrage ich den Nachweis meiner gewichteten Durchschnittsnote?
      Die gewichtete Durchschnittsnote können Sie im Prüfungsamt beantragen. Bitte legen Sie nur den Schrieb Ihrer Durchschnittsnote der Bewerbung bei und nicht das Transcript/Notenübersicht.

      Studierende des Faches „Public Governance across Borders” beantragen Ihren Nachweis im SiC bei ihrer*m Studiengangskoordinator*in. Bei Bewerbungen im dritten Fachsemester beachten Sie bitte, dass Ihre Durchschnittsnote auch die ersten 15ECTS aus dem ersten Quartil in Enschede beinhaltet. Die Noten aus Deutschland werden im SiC mit den Noten aus Enschede verrechnet, Sie erhalten ein Anschreiben, dieses legen Sie der Bewerbung bei. Die Durchschnittsnote muss dem deutschen Notensystem entsprechen.
    • Welche Dokumente müssen beglaubigt werden?
      Nur der Nachweis der gewichteten Durchschnittsnote bzw. das Abitur-/Bachelorzeugnis muss als beglaubigte Kopie der Bewerbung beigefügt werden. Für den Sprachnachweis (auch wenn es ein Abiturzeugnis ist) oder sonstige Nachweise reicht eine einfache Kopie aus. Lassen Sie sich die Dokumente im AStA-Büro beglaubigen, das ist die günstigste und einfachste Möglichkeit. Eine Beglaubigung bspw. durch eine*n Notar*in ist zu viel des Guten und nicht notwendig.
    • Wann erhalte ich eine Antwort auf meine Bewerbung?
      Das Auswahlverfahren kann zwischen 6-8 Wochen betragen. Spätestens zum 1. April haben alle Erstbewerber*innen eine Antwort erhalten. Sollten Sie in der ersten Runde keinen Wunschplatz erhalten haben, können Sie sich noch auf Restplätze bewerben. Bitte kontaktieren Sie dafür das Erasmus Büro: exchange.ifpol@uni-muenster. Ende März/Anfang April werden dann alle Restplätze öffentlich für Neubewerber*innen ausgeschrieben.
    • Die Angebote des Ifpols gefallen mir nicht, was gibt es für Alternativen?
      Das International Office führt fachübergreifende Partnerschaften mit Universität von verschiedenen Kontinenten. Hierfür stehen andere Stipendien zur Auswahl. Für weitere Informationen, klicken Sie hier.
      Zuletzt können Sie sich auch Auslandspraktika über Erasmus+ beim Career Service fördern lassen. Finden Sie weitere Informationen dazu auf der Seite des "Career Service".

     

  • Für Outgoings des IfPols

    • Bis wann habe ich Zeit mein Learning Agreement zu verfassen?
      Das International Office erwartet von allen Outgoings, die erste Fassung des Learning Agreements d.h. unterschrieben von den Münsteraner Koordinator*innen, vor Ihrem Auslandsantritt einzureichen. In den ersten 7 Wochen Ihres Auslandsstudiums haben Sie Zeit die zweite Unterschrift an ihrer Gastuniversität einzuholen bzw. „changes“ vorzunehmen.
      Wichtig: Vergewissern Sie sich rechtzeitig, wann die Einreichungsfrist Ihrer Partneruniversität ist. Manchmal kommt es vor, dass Sie die Unterschrift von beiden Seiten vor Ihrem Auslandsaufenthalt einholen müssen.
    • Wer unterschreibt mein Learning Agreement?
      Für die Unterschrift und die Anrechnung Ihrer Leistung aus dem Ausland ist Ihr*e
      Studiengangskoordinator*in zuständig. Eine Übersicht der Fachstudienberater*innen, sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier.
    • Wer bestätigt mir meine Sprachkenntnisse (bezogen auf die Bewerbung an der Gasthochschule)?
      Falls Ihr Sprachnachweis, mit dem Sie sich am Ifpol beworben haben, für Ihre Bewerbung an der Gasthochschule nicht ausreicht, können Sie sich Ihre Sprachkenntnisse am Sprachenzentrum in der jeweiligen Abteilung (Anglistik/Romanistik etc.) nach Vorlage Ihres üblichen Nachweises schriftlich bestätigen lassen.
    • Welche Konsequenzen folgen, wenn ich von meinem Platz zurücktrete?
      Normalerweise folgen keine Konsequenzen, solange Sie vor Ihrem Auslandsantritt zurücktreten. Falls Sie bereits am International Office (IO) offiziell als „Outgoing“ gemeldet wurden, informieren Sie neben dem Ifpol auch das IO: erasmus.out@uni-muenster.de
      Sollten Sie schon Ihr Erasmus-Stipendium erhalten haben, werden Sie aufgefordert die Gelder zurückzuzahlen.
    • Kann ich meinen Erasmus Aufenthalt verlängern?
      Vom Ifpol aus können Sie Ihren Erasmus Aufenthalt vom Wintersemester auf das Sommersemester vor Ort verlängern (vom Sommersemester auf das Wintersemester ist nicht möglich). Dafür benötigen Sie ein schriftliches Einverständnis Ihrer Gasthochschule, die Sie an das Erasmus Büro des Ifpols weiterleiten, bspw. eine E-Mail der dortigen Ansprechperson. Bitte melden Sie sich umgehend, sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, da das International Office nur über ein begrenztes Budget für die Ausweitung der Stipendien verfügt.

     

  • Für Incomings - For Incomings

    • Who is the responsible coordinator at the institute? Who signs my Learning Agreement/Transcript?
      Prof. Dr. Bernd Schlipphak is the departmental coordinator for ERASMUS and responsible for signing your Learning Agreement / ToR. However, all communication goes through the ERASMUS-office via mail: exchange.ifpol@uni-muenster.de, or you drop in to the office hours. Tobias Schmidtke is the assistant of the coordinator and may assist you in any matters that occur. Please refer to Prof. Dr. Bernd Schlipphak as responsible contact person in your Learning Agreement and Transcript.
    • How to find accommodation in Münster?
      You can find useful tips and websites on the webpage of our International Office.
    • Where can I find the course catalogue of Ifpol? (please note: This is the course catalogue for the winter term 2023/24)
      Click here.
    • Where can I access the English courses offered at the ifpol? (please note: This is the course catalogue for the winter term 2023/24)
      Click here.
    • How to register for courses?
      Unfortunately, as an international student you are not able to register to courses through the online course-booking system. In order to reserve a seat in your favourite course please contact the respective lecturer via mail telling her*him that you would like to take part in this seminar. This is necessary for attending. If there occur any problems, please don't hesitate to contact the Erasmus-Office.
    • When is the deadline to hand in my Learning Agreement?
      We kindly ask all our incoming students at the Institute for Political Science to come into our office (Room 105, Scharnhorststr. 100) during the first 7 weeks of your studies, in order to sign your Learning Agreement. Important: Make sure when the deadline is to hand in your LA at your home university!
    • What kind of academic work is required during my studies in Münster?
      In Münster your study requirements are divided in one “Studienleistung” (unmarked assessment) and one “Prüfungsleistung” (marked examination) for each seminar. The Studienleistung usually contains regular participation, reading the course material and a presentation or group work. It is a mandatory precondition to pass the course and to qualify for the final exam. Although it is not graded, students need to pass it. The “Prüfungsleistung” demands a type of exam, which can be written or oral, or an academic paper of 10-15 pages. Requirements can vary with every lecturer. The "Prüfungsleistung" is assessed and forms your grade for that course.
    • How does the German grading system work?
      Click here to find the instutional grading system.
    • When is my Transcript of Records issued?
      The Transcript of Records will be issued by the receiving institution (the Institute for Political Science) no later than 5 weeks after the assessment period has finished. In order to complete your transcript please hand in a copy of your ELVE account, where all grades will be published, as well as all the certificates of classes ("Schein") you attended outside of the Institute for Political Science (e.g. Language courses). We ask you to fill out the Transcript with your personal data and the courses' titles and send it to us. Please hand in all documents prior to your departure.