Anerkennung von Exkursionen
Allgemein gilt:
1. Exkursionen müssen von einem/r WissenschaftlerIn geleitet werden, d.h. keine selbstorganisierten Exkursionen.
2. Der Charakter der Exploration einer Region muss im Vordergrund stehen - d.h. keine Konferenzen, keine allgemeinen Studienaufenthalten, keine Arbeitsaufenthalte.
3. Exkursionen von Fächern mit einem humangeographischen Bezug werden nach Rücksprache mit den Studienberatern akzeptiert - z.B. Soziologie, Politik, Ethnologie, Kommunikationswissenschaft usw. Auch die Anrechnung von Exkursionen des Faches Landschaftsökologie im Modul Regionale Geographie ist für Studierende im 2FBA möglich - nicht jedoch die anderer vorwiegend naturwissenschaftlicher Exkursionen.
Prüfungen
Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen gewährleistet der Prüfungsausschuss für die Studienrichtung Geographie. Er ist zuständig für die Studiengänge Diplom-Geographie, Bachelor of Science Geography und Master Human Geography. Einsprüche gegen die Entscheidungen einzelner Prüfer können an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Prof. Mössner, Prof. Wood, Prof. Reuber und Dr. Krajewski.
Modulabschlussprüfung "Humangeographie II"
- Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung Humangeographie II muss bis einem Termin der rechtzeitig bekannt gegeben wird durch Eintrag in die im Sekretariat ausliegenden Listen oder per mail an das Sekretariat geschehen. Zur Anmeldung per mail MUSS die uni-muenster.de-Adresse genutzt werden (mails von anderen Accounts werden NICHT berücksichtigt). Wesentliche Informationen sind Name, Matrikel-Nummer und uni-muenster.de-Adresse
- In der Anmeldung muss ein Erst- und Zweitwunsch für den/die Erstprüfer/in genannt werden.
- Dann werden die vorhandenen Listen durchgesehen und die Prüflinge gemäß Wünschen und Prüfungskapazität den einzelnen PrüferInnen zugeordnet. Als PrüferInnen stehen die HochschullehrerInnen und Promovierten zur Verfügung.
- Die Festlegung der Kapazität der einzelnen PrüferInnen sollte sich rein rechnerisch aus der Anzahl der Anmeldungen und der PrüferInnen ergeben.
- Die dann erstellten Listen werden per Aushang, Homepage und mail kommuniziert.
Für die Abschlussprüfungen im Arbeitsgebiet Stadt- und Regionalforschung des Instituts für Geographie existiert eine verbindliche Vorlage für die Literaturliste.
Allgemeine Studien
Studierende mit dem Studienziel Lehrer müssen die Studienordnung Allgemeine Studien und den Leitfaden "Erziehungswissenschaftliche Studien" beachten, die auf der Seite der ZSB hinterlegt sind. Darüber hinaus macht das Fach Geographie keine Vorgaben, d.h es können alle Lehrveranstaltungen gewählt werden, die im Vorlesungsverzeichnis zu den Allgemeinen Studien aufgeführt werden (und nur diese!). Dabei ist es egal, ob es sich um Veranstaltungen mit Studienleistungen und/oder um Lehrveranstaltungen mit Prüfungsleistungen handelt. Die Gesamtnote für den Bereich Allgemeine Studien setzt sich aus den besten Noten (und ggf. den Modulen “Einführung in die Grundlagen der Erziehung und Bildung“ und „Orientierungspraktikum“) zusammen. vgl. "Studienordnung für die Allgemeinen Studien" dort § 9
Für die Anerkennung von Kursen, die an anderen (ausländischen) Universitäten absolviert wurden, ist Frau Pinkernell-Kreidt zuständig.
Nähere Infos in der "Studienordnung für die Allgemeinen Studien".
Schreibwerkstatt für Bachelor- und Masterarbeiten in der Geographie
Fragen zur Schreibwerkstatt können an folgende Adressen gerichtet werden:
Schreibwerkstatt: kersaint [at]uni-muenster.de