Lizenzen
Um die Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten über den vom Urheberrecht gesetzten Rahmen zu erweitern und damit eine weit höhere Verbreitung von Werken zu ermöglichen, können mit Open-Content-Lizenzen konkrete Rechte klar definiert werden.
Um die Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten über den vom Urheberrecht gesetzten Rahmen zu erweitern und damit eine weit höhere Verbreitung von Werken zu ermöglichen, können mit Open-Content-Lizenzen konkrete Rechte klar definiert werden.
Durch die Verwendung von standardisierten Open-Content-Lizenzen können Rechteinhaber*innen festlegen, wie ein Werk genutzt (z. B. kopiert, gespeichert, bearbeitet oder digital zugänglich gemacht) werden darf.
Sehr verbreitet sind diese freien Lizenzen:
Am weitesten verbreitet ist das Lizenzmodell von Creative Commons (CC). Es bietet die Möglichkeit, eine Lizenz zu vergeben, die mit der sog. Berliner Erklärung für Open Access konform ist – oder aber Lizenzen zu verwenden, die die Nutzung von Werken stärker einschränken.
Eine Hilfe bei der Wahl der richtigen CC-Lizenz bietet der von Creative Commons entwickelte Licence Chooser. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Servicepunkt Publizieren.
Zudem können Sie sich rund um Rechte und Lizenzen bei der Freigabe von Forschungsdaten auf der Website forschungslizenzen.de, herausgegeben vom Deutschen Archäologischen Institut (DAI), oder auf der Website forschungsdaten.info ausführlich informieren.