Bestehensregelungen für die Module 1 und 2 im Zwei-Fach-Bachelor Mathematik und Bachelor BK Mathematik (POs 2011 und 2018) sowie im Bachelor of Science Mathematik (POs 2014 und 2020)

Da die Regelungen zum Bestehen der Module und zu Wiederholungsversuchen etwas komplizierter sind, haben wir eine grafische Übersicht über die Bestehensregelungen für die Klausuren der ersten beiden Module im Zwei-Fach-Bachelor Mathematik und im Bachelor BK Mathematik (POs 2011 und POs 2018) und dem BSc Mathematik (PO 2014 und PO 2020) erstellt. Die Regelungen gelten auch für die Module 5 und 6 im BSc Mathematik (PO 2014 und PO 2020), wobei die beiden Numerikveranstaltungen in PO 2014 aber quasi als "eine Veranstaltung" zusammengezählt werden. Im Zwei-Fach-Bachelor Mathematik und Bachelor BK Mathematik werden die Veranstaltungen "Geometrische Lineare Algebra" und "Lineare Algebra" als eine Veranstaltung zusammengezählt. (Die Anmeldungen im QISPOS finden Sie in beiden Fällen unter den Punkten mit "Geometrischer Linearer Algebra".)

Bestanden werden müssen die Übungen zu beiden Vorlesungen des jeweiligen Moduls, aber nur jeweils eine der beiden Klausuren.

Wichtig ist, dass es nach einer bestandenen Klausur im Rahmen der maximal bestehenden vier Versuche für das Modul nur noch genau einen Notenverbesserungsversuch in der jeweils anderen Veranstaltung gibt. Ist diese Klausur dann schlechter ausgefallen oder nicht bestanden, so ist der Notenverbesserungsversuch gescheitert (= Note nicht besser als die Note der bereits bestandenen Klausur); es gibt also keinen weiteren Versuch mehr, und die Modulnote ist diejenige, die in der bestandenen Klausur erreicht wurde.

Der ggf. vorhandene Notenverbesserungsversuch des Moduls muss nicht bei der nächsten Möglichkeit in der anderen Veranstaltung absolviert werden. Es kann in manchen Fällen sinnvoll sein, den Versuch erst zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, etwa beim zweiten Klausurtermin der anderen Veranstaltung.

Wer erst beim vierten Versuch in dem Modul besteht, hat keinen Notenverbesserungsversuch mehr, und wer auch dort nicht besteht, hat den Studiengang endgültig nicht bestanden. (Es gibt auch keine mündliche Nachprüfung mehr!)

Falls Fragen dazu bestehen sollten, wenden Sie sich bitte einfach an die Fachstudienberatung!

Hier nun die Datei mit der aufgeschlüsselten Übersicht aller gültigen Möglichkeiten (in den Spalten):

BE_NB_Module.pdf

  • Die beiden "Typen" der Veranstaltungen, die bei Prüfungsversuch 1, 2, 3 und 4 gewählt werden können, heißen "A" und "B". (Die im ersten Prüfungsversuch gewählte Veranstaltung ist der Einfachheit halber grundsätzlich "A" genannt worden, die andere dann "B".)
  • Das Ergebnis des Prüfungsversuchs ist in der nächsten Zeile mit "BE" für "bestanden" (also irgendeine Note zwischen 1,0 und 4,0) bzw. mit "NB" für "nicht bestanden" (5,0) gekennzeichnet.
  • Enthält die zutreffende Spalte nur ein "BE" (grün gekennzeichnet), so ist das die Modulnote. Enthält die Spalte dagegen zwei "BE" (gelb gekennzeichnet), so zählt die bessere der beiden Noten. Enthält die Spalte nur "NB" (rot gekennzeichnet), so ist der Studiengang endgültig nicht bestanden.
  • In den grauen Feldern ist kein weiterer Prüfungsversuch mehr möglich, da nach dem ersten bestandenen Versuch bereits ein weiterer Versuch in der anderen Veranstaltung unternommen wurde.

Erläuterung zu den Notenverbesserungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Angebot des Mathematischens Instituts für die Module ZFB-Math-M1 bzw. BaBK-Math-M1

Das Mathematische Institut bietet, wie hier und hier geschrieben, für die Studierenden im ZFB Mathematik und im Bachelor BK Mathematik ab dem WiSe 2024/25 zunächst für drei Jahrgänge einen Zyklus "Infinitesimalrechnung" an, mit dem Analysis I durch Infinitesimalrechnung I und Analysis II durch Infinitesimalrechnung II ersetzt werden kann.

  • In der Infinitesimalrechnung I wird nur eine Probeklausur angeboten, die nicht als Modulprüfung zählt. (Diese dient also nur zur Einschätzung Ihres Wissensstandes.)
  • In Analysis I, Analysis II und Infinitesimalrechnung II werden Klausuren angeboten, die jeweils als Modulprüfung für das Modul ZFB-Math-M1 bzw. BaBK-Math-M1 zählen.
  • Sie können die insgesamt vier Versuche des Moduls ZFB-Math-M1 bzw. BaBK-Math-M1 bis zum erstmaligen Bestehen beliebig auf die drei bestehenden Möglichkeiten für die Modulprüfungen verteilen. (Wobei das je nach Veranstaltungswahl, in der man die Übungen gerechnet hat, inhaltlich ggf. natürlich nur eingeschränkt sinnvoll sein kann.)
  • Sollten Sie die Klausur erstmalig in der Analysis I bestehen und noch nicht vier Versuche in dem Modul genutzt haben, so können Sie nur noch einmalig(!) versuchen, die Note nur einem von Analysis II oder Infinitesimalrechnung II zu verbessern. Sie müssen sich dann also entscheiden, ob Sie den Verbesserungsversuch in Analysis II oder Infinitesimalrechnung II versuchen möchten. (Ein Verbesserungsversuch in Analysis I ist dann - wie oben schon erklärt - nicht mehr möglich. Und, da es nur eine Probeklausur ist, natürlich auch nicht in Infinitesimalrechnung I.)
  • Sollten Sie die Klausur erstmalig in der Analysis II bestehen und noch nicht vier Versuche in dem Modul genutzt haben, so können Sie nur noch einmalig(!) versuchen, die Note in Analysis I zu verbessern. (Ein Verbesserungsversuch in Infinitesimalrechnung II oder Analysis II ist dann nicht mehr möglich.)
  • Sollten Sie die Klausur erstmalig in der Infinitesimalrechnung II bestehen und noch nicht vier Versuche in dem Modul genutzt haben, so können Sie nur noch einmalig(!) versuchen, die Note in Analysis I zu verbessern. (Ein Verbesserungsversuch in Analysis II oder in Infinitesimalrechnung II ist dann nicht mehr möglich.)

Die Studienleistung der Übungen müssen Sie in beiden "Komponenten" bestehen, also

  • in einem von Infinitesimalrechnung I oder Analysis I (Komponente "Übungen zur Analysis I") und
  • in einem von Infinitesimalrechnung II oder Analysis II (Komponente "Übungen zur Analysis II").

Für Studierende im 1-Fach-Bachelor Mathematik ist nur die Wahl von Analysis I und Analysis II vorgesehen. Sie können die Infinitesimalrechnung I und II (oder auch nur eine davon) nicht nutzen.