Informationen zu Außercurricularen Studien für Studierende des Fachbereichs 10

Studierenden der Universität Münster(!) ist es unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, Veranstaltungen zu absolvieren, die nicht direkt zu dem Studiengang gehören, für den sie an der Universität Münster eingeschrieben sind (so genannte „außercurriculare Studien“).

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind folgende, die alle erfüllt sein müssen:

  • Der anbietende Fachbereich muss die jeweiligen Veranstaltungen für außercurriculare Studien geöffnet haben.
    (Wer genau am Fachbereich für die Öffnung zuständig ist und, ob überhaupt Veranstaltungen geöffnet werden, und welche dies sind, entscheidet jeder Fachbereich selbst.)
  • Der/Die jeweilige Dozent/in der Veranstaltung muss zustimmen, dass er/sie die Studien- und Prüfungsleistungen abnimmt.
  • Es muss eine individuelle Kooperationsvereinbarung mit dem Dozenten/der Dozentin festgelegt werden (zu Beginn der Veranstaltung).

Uniweite Einschränkungen

  • Es gibt dabei uniweite Einschränkungen, welche Leistungen von welchen Studierenden absolviert werden dürfen:
    • Bachelorstudierende dürfen aus Masterstudiengängen nur Studienleistungen absolvieren (und keine Prüfungsleistungen).
    • Bachelorstudierende dürfen aus Bachelorstudiengängen Studien- und Prüfungsleistungen absolvieren.
    • Masterstudierende dürfen aus Bachelor- und Masterstudiengängen Studien- und Prüfungsleistungen absolvieren.
  • Die Leistungen dürfen nicht für ein in dem Semester aktuell eingeschriebenes Studium verwendet werden. (Sie unterschreiben auf der individuellen Kooperationsvereinbarung, dass sie nicht Bestandteil des eingeschriebenen Studiums sind.)

Weiterer Ablauf

Nach Bestehen der Studien-/Prüfungsleistungen bekommen Sie vom Dozenten/der Dozentin einen Schein, auf dem die erbrachten Leistungen dokumentiert sind.

Nach der Umschreibung in den Studiengang, für den die bestandenen Leistungen anerkannt werden sollen, können Sie sich die Leistungen (unter Vorlage der individuellen Kooperationsvereinbarung und des Scheins über das Bestehen der Leistungen) bei den Prüfungsbeauftragten anerkennen und anschließend im Prüfungsamt ins QISPOS bzw. SLcM des neuen Studiengangs eintragen lassen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungsordnungen zwischen dem Absolvieren der Leistungen und der Einschreibung ändern können, so dass nicht alle Leistungen, die irgendwann einmal anrechenbar gewesen wären, auch in Zukunft noch anrechenbar sind!

Konkrete Situation am Fachbereich Mathematik und Informatik

Der Fachbereichsrat hat zugestimmt, dass alle Veranstaltungen des Fachbereichs für die außercurricularen Studien geöffnet werden. Für die Veranstaltungen des Instituts für Didaktik der Mathematik und der Informatik ist dies (bis auf zwei Veranstaltungen aus dem Bereich der Informatikdidaktik) erst ab dem Wintersemester 2016/17 der Fall.

Konsequenzen

  • Das bedeutet insbesondere, dass Studierende aus den Studiengängen Bachelor G und Bachelor HRSGe (beides nach dem LABG 2009/2016) nur Studienleistungen aus dem entsprechenden Master-of-Education-Studiengang „vorziehen“ dürfen.
  • Studierende aus dem 1-Fach-Bachelor Mathematik (nach PO 2014 und PO 2020) und dem 1-Fach-Bachelor Informatik (nach PO 2014 und PO 2020) sowie aus dem Zwei-Fach-Bachelor Mathematik, dem Bachelor BK Mathematik und dem Zwei-Fach-Bachelor Informatik (alle drei nach dem LABG 2009/2016) dürfen Studienleistungen von Veranstaltungen (z.B. Übungen als Studienleistung, Vortrag in Fachdidaktikseminaren) aus dem entsprechenden Masterstudiengang „vorziehen“. Sie dürfen die Prüfungsleistungen (Klausuren etc.) höchstens dann absolvieren, wenn die entsprechende Veranstaltung mit Prüfungsleistung auch in einem Bachelorstudiengang vorkommt (und dort mindestens dasselbe Niveau/denselben Umfang hat).
  • Bitte beachten Sie auch, dass Sie keine Garantie auf einen Master-of-Science- bzw. einen Master-of-Education-Studienplatz (nach LABG 2009/2016) in Münster haben und damit evtl. „vorgezogene“ Leistungen, insbesondere, wenn nur Übungen absolviert wurden, bei einem Uniwechsel an Ihrer Master-Uni nicht unbedingt anrechenbar sein müssen!
  • Bitte beachten Sie im Grundschulbereich auch, dass das Institut für grundlegende und inklusive Mathematische Bildung (GIMB) außercurriculare Studien nicht für Veranstaltungen/Leistungen aus dem Bachelor Grundschule, sondern nur für den M.Ed. Grundschule anbietet, und Letzteres auch nur dann, wenn bereits alle Bachelorleistungen für den Lernbereich II: Mathematische Grundbildung erbracht wurden!

Für alle Studien- und ggf. Prüfungsleistungen muss jeweils eine individuelle Kooperationsvereinbarung erstellt werden, damit die Leistungen später angerechnet werden können. Die Dozenten/Dozentinnen bescheinigen zusätzlich die bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen nach deren erfolgreichem Abschluss mit Hilfe von Scheinen.

Es besteht kein Anspruch darauf, Leistungen im Rahmen der außercurricularen Studien zu absolvieren, wenn der/die Dozent/in dem nicht zustimmt (auch nicht mit Verweis auf Präzedenzfälle). Insbesondere kann ein/e Dozent/in, etwa wenn die Veranstaltung eh schon mit regulären Studierenden gefüllt ist oder vielleicht schon 15 weitere Studierende gekommen sind, die die Veranstaltung auch alle außercurricular absolvieren möchten, beschließen, dass er/sie weitere Studierende nicht mehr „zulässt“. (Er/Sie  ist auch nicht verpflichtet, irgendeine konkrete Begründung anzugeben, weshalb er/sie das nicht (mehr) macht.)


Es empfiehlt sich, vor dem Absolvieren von außercurricularen Studien grundsätzlich zu einem persönlichen Gespräch (Präsenztermin, Zoomtermin) zur Fachstudienberatung zu kommen, um abzuklären, was in Ihrem konkreten Fall wirklich genau möglich (und sinnvoll) ist. (Insbesondere betrifft das Fragen, die im Zusammenhang des Übergangs von dem Bachelor in den Master entstehen. Wir haben hierzu in etwa 95 Prozent der Fälle umfangreiche Rückfragen und Hinweise, so dass wir die Fragen hierzu leider aus zeitlichen Gründen nicht schriftlich per E-Mail beantworten können.)


Wichtiger Hinweis für den Bereich Grundschule: Mathematische Grundbildung

Für Veranstaltungen aus dem Bachelor G werden individuelle Kooperationsvereinbarungen von den Dozenten/Dozentinnen unseres Fachbereichs nicht unterschrieben, da der Studiengang auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist, eine realistische Chance auf eine spätere Einschreibung nur bei einer Zulassung zum 1. Fachsemester besteht und in den letzten Jahren immer die Zulassungsbeschränkung gegriffen hat, insbesondere die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in dem Studiengang also bereits durch die regulär eingeschriebenen Studierenden erreicht sind.

Ein „vorzeitiger“ Wechsel in den Anteil des Lernbereichs II: Mathematische Grundbildung des Bachelors Grundschule (z.B. zu einem Sommersemester) ist daher nicht möglich.

Wichtiger Hinweis für die Informatik

Für das Software-Praktikum und die Projektseminare werden individuelle Kooperationsvereinbarungen von den Dozenten/Dozentinnen unseres Fachbereichs in der Regel nicht unterschrieben, da im 1-Fach-Bachelor Informatik (bis einmalig auf das Wintersemester 2019/20) in den letzten Jahren immer die Zulassungsbeschränkung im 1. Fachsemester gegriffen hat, der 1-Fach-Bachelor Informatik auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist und insbesondere die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den genannten Veranstaltungen i.d.R. bereits durch die in der Informatik eingeschriebenen Studierenden erreicht sind.

Bitte beachten Sie auch, dass wegen der Zulassungsbeschränkung des 1-Fach-Bachelors Informatik auch in höheren Fachsemestern durch Absolvieren von mehreren/vielen außercurricularen Veranstaltungen keine Garantie besteht, jemals einen Platz in dem Studiengang zu bekommen!

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den außercurricularen Studien sowie die entsprechenden Formulare für die „Individuellen Kooperationsvereinbarungen“ finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.

Bitte achten Sie auch darauf, das korrekte Formular für die Studiengänge an den Fachbereichen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zu verwenden, das dort (bzw. auf unseren Seiten) verlinkt ist! Es gibt online diverse andere Formulare, die allerdings auf die Gegebenheiten an anderen Fachbereichen abgestimmt sind.