Nachteilsausgleich im Studium
Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung – sei es durch eine körperliche Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung – können für Studierende im Verlauf des Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Um individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium zu verhindern, ist in der Prüfungsordnung ein Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen vorgesehen.
Bei Fragen zur Antragstellung und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs stehen die Fachstudienberatung AKOEM sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts beratend zur Verfügung. Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über folgende Homepage der WWU:
Informationen der WWU zum Nachteilsausgleich im Studium