Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht
Wissenschaftliche Tagung
Donnerstag, 7. Juli 2022, bis Samstag, 9. Juli 2022
Juridicum
Karl-Bender-Saal (JUR 322)
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster
(Donnerstag)
Heereman'scher Hof
Gerichtssaal
Königsstraße 47
48143 Münster
(Freitag und Samstag)
Anmeldung:
Organisation:
Dr. Gregor Albers (Münster/Bonn)
Prof. Dr. Sebastian Lohsse (Münster)
Konzept:
„Das“ römische Recht kommt nicht als Einheit daher. Erst im Laufe der Zeit fließen seine verschiedenen Schichten wenigstens teilweise zusammen, sei es, weil Erscheinungen des ius gentium allmählich als ius civile wahrgenommen werden, sei es infolge der Constitutio Antoniniana oder schließlich durch das Gesetzgebungswerk Justinians.
Die geplante Tagung soll solche Übergänge von Vielfalt zu Einheit aus der Perspektive von Ausnahme und Regel in den Blick nehmen: Inwieweit sind gerade Ausnahmen die Ursache der Vielfalt, in der römisches Recht uns entgegentritt? Und inwieweit wird Vielfalt deshalb zu Einheit, weil die Ausnahme im Laufe der Zeit als Regel begriffen wird? Besonderes Gewicht soll auf den jeweiligen Gründen liegen: Worin liegen bei unterschiedlichen Akteuren die Motive dafür, dass man Ausnahmen eingeführt und die damit verbundene Vielfalt hingenommen hat? Und was sind Ursachen dafür, dass sich Ausnahmen als Regel etablieren konnten? Hängt die „erfolgreiche“ Verrechtlichung der Ausnahme als Regel mit den Gründen zusammen, aus denen die Ausnahme ursprünglich eingeführt wurde? Sind etwa Ausnahmen aus Gründen der aequitas insoweit „erfolgreicher“ gewesen als Ausnahmen, die auf eher politischen Erwägungen beruhten?
Die Tagung bildet den Auftakt zu einer Reihe von drei Tagungen über Ausnahme und Vielfalt im Recht. Die zweite Tagung wird Mittelalter und früher Neuzeit gewidmet sein, die dritte Tagung dem 19. Jahrhundert.
Programm:
Donnerstag, 7. Juli 2022
Karl-Bender-Saal (JUR 322), Juridicum
18.30 Uhr
Peter Oestmann, Gregor Albers und Sebastian Lohsse (Münster)
Begrüßung und Einführung
Diskussion
Freitag, 8. Juli 2022
Gerichtssaal, Heereman’scher Hof
Sektion 1: Rechtsetzung
Vorsitz: Boudewijn Sirks (Oxford)
9.00 Uhr
Gregor Albers (Bonn/Münster) | Die leges – Gesetze als Regeln und Ausnahmen
9.45 Uhr
Mario Varvaro (Palermo) | Das ius honorarium und sein Verhältnis zum ius civile
10.30 Uhr | Kaffeepause
11.00 Uhr
Pierangelo Buongiorno (Macerata) | Senatsbeschlüsse
11.45 Uhr
Peter Riedlberger (Bamberg) | Generalitas – die spätantike Scheidelinie zwischen Regel und Ausnahme
12.30 Uhr | Mittagspause
Sektion 2: Recht außerhalb Roms
Vorsitz: Patrick Sänger (Münster)
14.30 Uhr
Arnaud Besson (Genf) | Teilhabe und Vielfalt: Vom commercium und conubium der Latiner zur Constitutio Antoniniana
15.15 Uhr | Kaffeepause
15.45 Uhr
Éva Jakab (Szeged) | Gesetztes und gelebtes Recht: Römische Bürger in der Provinz
16.30 Uhr
José Luis Alonso (Zürich) | Peregrinisches Recht nach der Constitutio Antoniniana
Samstag, 9. Juli 2022
Gerichtssaal, Heereman’scher Hof
Vorsitz: Ingo Reichard (Bielefeld)
Sektion 3: Sonderrecht
9.00 Uhr
Salvatore Marino (Neapel) | privilegium
9.45 Uhr
Sebastian Lohsse (Münster) | ius singulare
10.30 Uhr | Kaffeepause
Sektion 4: Juristenrecht
11.00 Uhr
Martin Avenarius (Köln) | Der Umgang der römischen Juristen mit Ausnahmerecht
11.45 Uhr
Thomas Rüfner (Trier) | Grenzfall oder Ausnahme – zur Methodik der römischen Juristen