© KHK EViR/Lennart Pieper

Verwaltungsgericht Münster

Die Verwaltungsgerichte bilden die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in Deutschland das Handeln der öffentlichen Verwaltung kontrolliert. Wer sich in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts in seinen Rechten verletzt sieht, etwa durch eine Behörde des Landes oder des Bundes, eine Kommune, eine Kammer, eine Universität oder einen Wasserverband kann sich an die Verwaltungsgerichte wenden. Eigene Gerichtszweige bestehen allerdings für den Rechtsschutz gegen die Steuerbehörden und in vielen Angelegenheiten des Sozialrechts. Die Verwaltungsgerichte entscheiden durch Kammern, die mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind, oder immer öfter auch durch Einzelrichter. Die ehrenamtlichen Richter werden auf fünf Jahre gewählt.

Ein erstinstanzliches Verwaltungsgericht gibt es in Münster seit 1946. Unter der Bezeichnung „Bezirksverwaltungsgericht“ saß ein einziger Richter zuerst im damaligen Gebäude des Regierungspräsidenten am Domplatz 1 - 3, dann im Gebäude des Oberpräsidiums am Schlossplatz 5, das heute zur Universität gehört. Seit 1949 trug es die Bezeichnung „Landesverwaltungsgericht“. 1960 löste die Verwaltungsgerichtsordnung die bis dahin geltende Verordnung der britischen Militärregierung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit ab. Die erste Instanz hieß jetzt „Verwaltungsgericht“. Das inzwischen deutlich gewachsene Gericht wechselte 1963 in den Heereman'schen Hof an der Königstraße 47, der nach den Kriegszerstörungen vom Land für das Oberverwaltungsgericht wiederaufgebaut wurde. 1984 bezog es seinen heutigen Standort an der Piusallee 38 in das Verwaltungsgebäude des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe, das 1962 bezogen und 1969/70 erweitert worden war. Ende der 2010er-Jahre wurde das Gebäude gründlich renoviert. Während dieser zwei Jahre war das Gericht in den Räumen des ehemaligen Luftgaukommandos an der Manfred-von-Richthofen-Straße untergebracht. 2020 kehrte es zur Piusallee 38 zurück.

Zwischen 1963 und 1984 war das Verwaltungsgericht im Heereman'schen Hof an der Königstraße 47 untergebracht.
© KHK EViR/Lennart Pieper

Das Verwaltungsgericht Münster hat heute zehn Kammern und einige Fachkammern; angegliedert ist das Berufsgericht für Heilberufe, das über Berufspflichtverletzungen entscheidet. Beschäftigt sind beim Verwaltungsgericht Münster 45 Richterinnen und Richter und 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes. Örtlich zuständig ist das Verwaltungsgericht für die Stadt Münster und die vier Kreise des Münsterlandes Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

Janbernd Oebbecke

 

Zum Weiterlesen

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen 1945 – 1969, Dokumentation, hg. vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster 1970.

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen 1949 – 1999, Festschrift, hg. vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster 1999.