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Landeshaus des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist ein höherer Gemeinde- oder Kommunalverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er nimmt Aufgaben wahr, die in Selbstverwaltung wahrgenommen werden sollen, aber über die Verwaltungskraft der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte hinausgehen. Ihm ist daher verfassungsrechtlich eine begrenzte Autonomie eingeräumt, und er bildet eine dritte Ebene kommunaler Selbstverwaltung. Außerdem nimmt er staatliche Aufgaben wahr. Im Einzelnen handelt es sich um die Bereiche Soziales (Förderung der Menschen mit Behinderung, Opferentschädigung), Psychiatrie (Kliniken, Wohnverbünde, Pflegezentren, Klinikschulen und Rehabilitationszentren), Maßregelvollzug (Forensische Psychiatrie), Jugend und Schule (Förderschulen, Jugendhilfeeinrichtungen) sowie Kultur (Museen, Kulturförderung, Denkmalpflege, landeskundliche und archäologische Forschung). Träger des LWL sind die neun kreisfreien Städte und die 18 Kreise in Westfalen-Lippe, zu denen wiederum 231 einzelne Gemeinden gehören. Sie finanzieren über ihre jährlichen Mitgliedsbeiträge, die sogenannte Landschaftsumlage, den LWL-Haushalt zu etwa zwei Dritteln; das letzte Drittel besteht aus Zuschüssen aus dem Landeshaushalt und eigenen Einnahmen. Die Kreise und kreisfreien Städte wählen auch die gegenwärtig 125 Mitglieder der Landschaftsversammlung, das oberste Entscheidungsgremium des LWL, auch „Westfalenparlament“ genannt, das seinerseits den Landesdirektor wählt, der die Verwaltung leitet und Vorgesetzter der über 20.000 Beschäftigten ist.

Das alte Landeshaus der Provinz Westfalen, hier auf einer Aufnahme um 1910, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.
© LWL-Medienzentrum für Westfalen

Das Landeshaus in Münster am Freiherr-vom-Stein-Platz 1 (früher der Anfang der Warendorfer Straße, zwischen Fürstenbergstraße und Piusallee) ist Hauptsitz des LWL und Tagungsort der Landschaftsversammlung. Es stammt im Wesentlichen aus den Jahren 1950-1954 (mit späteren Erweiterungsbauten), da der an gleicher Stelle befindliche Sitz der Vorgängerinstitution, des Westfälischen Provinzialverbands, ein Neorenaissance-Bau von Anfang des 20. Jahrhunderts, bei den Luftangriffen auf Münster im Zweiten Weltkrieg in großen Teilen zerstört worden ist. Der Neubau orientierte sich aber an Grundelementen des Vorgängerbaus, wie das Material aus Back- und Sandsteinen, die Proportionen auf dem trapezartigen Grundstück, die Dachlösung sowie die schlichten Baukuben, und bezog einige weniger stark beschädigte Gebäudeteile ein. Diese Anknüpfung dokumentierte auch den politischen Willen, die Institution des Provinzialverbands zu erhalten, was erst durch die Landschaftsverbandsordnung Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 1953 für den LWL und den parallelen Landschaftsverband Rheinland rechtlich erreicht wurde. Die Pläne für den Wiederaufbau stammten von dem nationalsozialistischen Architekten Werner March, der gemeinsam mit Albert Speer das Olympiastadion in Berlin in den 1930er geplant hat und der Heimatschutzarchitektur nahestand. Sie strebte Abstraktion und Vereinfachung, Klarheit und Schlichtheit historischer Bautypen an und hatte ihre Blütezeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Teile der Gesamtanlage, der Hauptbau mit Vorplatz und Treppenanlage, zwei Gebäudeflügel, der Garagenhof sowie die begrünten Freiflächen und eine Statue im Innenhof, sind seit 2010 denkmalgeschützt.

Bodo Pieroth

 

Zum Weiterlesen

Website des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe: https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/

Marion Niemeyer: Münster, Freiherr-vom-Stein-Platz 1. Landeshaus in Münster, in: Westfalen.  Hefte für Geschichte, Kunst und Volkskunde, Band 88, Münster 2010, S. 504-509.

Janbernd Oebbecke: Gemeindeverbandsrecht Nordrhein-Westfalen. Eine systematische Darstellung, Köln 1984, S. 79-87.