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Fürstenhof – Regierungskanzlei – Bezirksregierung

Drei Gebäude und eine fast ungebrochene Tradition über acht Jahrhunderte: Die heutige Bezirksregierung am Domplatz setzt fort, was im Alten Reich begann.

Der Fürstenhof (Kanzlei) im Alten Reich

Neben dem Dom als geistlichem Mittelpunkt des Bistums war der Fürstenhof das Zentrum der Landesherrschaft des Fürstbischofs von Münster in seinem Territorium, dem Fürstbistum Münster. Vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts wohnten die Landesherren hier, und auch nach ihrem Auszug blieb der Fürstenhof bis zum Ende des Alten Reiches 1802/03 das Zentrum ihrer Herrschaft. Hier tagten seit dem 16. Jahrhundert auch die sukzessiv entstehenden Zentralbehörden des Fürstbistums. Dazu gehörten der Regierungs- und Hofrat als oberste Landesjustizbehörde (seit 1574), die Hofkammer (seit 1573), die Pfennigkammer, der Geheime Rat (seit 1707) u. a. Hier beriet der Fürstbischof auch mit seinen Räten und mit den Landständen (Domkapitel, Ritterschaft und 13 Städte). Während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden 1643–1648 tagten die Vertreter der Reichsstände im Fürstenhof. Mit dem Anbau der Kanzlei entstand 1687 die erste Dreiflügelanlage in der Stadt – nach französischem Muster und viel kopiert.

Der Fürstenhof um 1880
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Preußen und NRW

Als die Preußen 1802 bis 1806 erstmals die Herrschaft über das Erbfürstentum Münster (den östlichen Teil des alten Fürstbistums) übernahmen, arbeitete ihre zentrale Behörde, die Kriegs- und Domänenkammer, im Fürstenhof weiter. Auch die Regierung, das oberste Provinzialgericht, blieb dort angesiedelt. Als Münster zum Kaiserreich Frankreich gehörte und als Hauptstadt des Lippe-Departements fungierte (1811-1813), bezog das Arrondissementgericht den Fürstenhof. Eine Guillotine wurde davor postiert. Mit der Rückkehr der Preußen nahm die Königlich-Preußische Regierung des Regierungsbezirks Münster (als Nachfolgebehörde der Kriegs- und Domänenkammer) 1816 ihren Dienst im alten Fürstenhof auf: Qualifiziertes Personal und feste Regeln und Geschäftsabläufe führten zu einer enormen Effizienzsteigerung. Anders als noch im Alten Reich waren Judikative, Legislative und Exekutive nun klar voneinander getrennt, auch räumlich. Die Regierung hatte zunächst zwei Hauptaufgaben, die sich in zwei Abteilungen spiegelten: Abt. I für innere Angelegenheiten und Abt. II für Angelegenheiten des Staatseinkommens und des Steuerwesens. Immer wieder kam es aber zur Gründung von Sonderbehörden und damit zu Aufgabenausgliederungen. Gleichzeitig kamen stetig neue Aufgaben hinzu. Bis heute unterliegt der Aufgabenzuschnitt der Bezirksregierung Münster einem stetigen Wandel. Zuständig ist die Bezirksregierung für vielfältige Verwaltungszweige, ausgenommen sind aber die Bereiche Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Ihren heutigen Namen: Bezirksregierung Münster, erhielt sie erst in den 1990er Jahren.

Das neue Regierungsgebäude im Jahr 1930
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Zwei Neubauten in nur 80 Jahren

1886 wurde der alte Fürstenhof abgerissen und durch einen von Karl Friedrich Endell entworfenen Neubau im Stil der Neorenaissance ersetzt. Das Gebäude wurde 1944 schwer beschädigt. Nach dem Wiederaufbau wurde das Regierungsgebäude erneut bezogen, aber aufgrund von Platzmangel und Renovierungsbedarf im Winter 1965/66 abgerissen. Die Fertigstellung des Neubaus erfolgte 1971 im Stil des Brutalismus. Dessen Spuren wurden zum Domplatz hin im Rahmen einer umfassenden Umgestaltung 2005/2006 beseitigt.

Mechthild Black-Veldtrup

 

Zum Weiterlesen

Max Geisberg: Die Stadt Münster 1 (Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen 41,1) Münster 1932, S.293-310.

Martin Sagebiel: Preußische Verwaltungsbauten in Münster 1814–1918 in Karten und Plänen (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Lands Nordrhein-Westfalen Reihe D, Band 26) Münster 1992, S. 31-37, 61-71.

Jörg Twenhöven: Architektur – Traum einer entschlafenen Geschichte? Regierungsgebäude am Domplatz, in: 200 Jahre Bezirksregierung Münster. Rückblick und Perspektiven, Münster 2003, S. 49-56.