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Sebastian M. Spitra neuer Forschungsprofessor

Dr. Sebastian M. Spitra
© KHK EViR

Der Rechtshistoriker Dr. Sebastian M. Spitra von der Universität Wien hat zum 1. Oktober 2024 die Forschungsprofessur am Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ (EViR) übernommen. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Gregor Albers an und wird bis Mai 2025 als Teil des Leitungsteams das Programm des Kollegs mitgestalten.

Sein Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie an der Universität Wien schloss Spitra 2018 mit einer Promotion in Rechtsgeschichte ab und absolvierte 2020 sein Referendariat am Oberlandesgericht Wien. Nach einem LL.M.-Studium in Michigan und mehreren Monaten als Visiting Post-Doc am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie ist er seit 2020 Post-Doc Researcher am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien.

Vor Übernahme der Forschungsprofessur war Spitra bereits als Fellow am Kolleg und hat sich in dieser Zeit intensiv mit der Geschichte des internationalen Privatrechts beschäftigt. Als Kollisionsrecht enthält dieses nicht selbst substanzielle Rechtsvorschriften, sondern legt fest, welches Recht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis überhaupt anwendbar sein soll. Spitra untersuchte, wie sich seit dem 19. Jahrhundert und damit in einer Zeit der entstehenden Nationalstaaten ein Kollisionsrecht entwickelt hat, das die Rechtsverhältnisse transnational regelt. Seine Ergebnisse werden demnächst im Rahmen der Cambridge History of International Law veröffentlicht.

Darüber hinaus beschäftigt sich Spitra in drei Teilprojekten mit weiteren Dimensionen von Rechtspluralismus. Gemeinsam mit EViR-Mitarbeiter Dr. João Figueiredo verbindet er im Projekt „The Legal Pluralism of Heritage“ kulturwissenschaftliche Einsichten des Material Turn mit einem konkreten Anwendungsfall der Rechtswissenschaft, namentlich Rechtsdiskursen um die Restitution von Kulturgütern kolonialer Provenienz. Parallel dazu schließt er gerade eine Monografie ab, die einen Überblick über das Verhältnis von Kolonialismus und Recht in der Frühen Neuzeit, der Moderne und der Dekolonisationsära bietet. In seinem dritten Teilprojekt „Privatrechtsgeschichte als Imperiengeschichte. Neue Wege zur Rechtsgeschichte des Habsburgerreiches“ beschäftigt er sich mit der Rechtsgeschichte Österreich-Ungarns und geht der Frage nach, was die Privatrechtsgeschichte dazu beitragen kann, um das Habsburgerreich als Imperium besser zu verstehen.

Im Rahmen seiner Forschungsprofessur möchte Spitra vor allem den Austausch mit internationalen Kolleginnen und Kollegen sowie den interdisziplinären Diskurs in den Vordergrund stellen. „Es ist ein Privileg“, sagt der Rechtshistoriker im Interview, „dass man im Kolleg neben Anthropologen, Soziologen, Historikerinnen und Juristinnen gleichermaßen sitzt, um mit unseren unterschiedlichen fachlichen sowie geographischen Hintergründen in Dialog über gemeinsame Fragestellungen oder Forschungsprobleme treten zu können.“ Aus den dabei gewonnenen Anregungen und Ideen würden immer wieder konkrete Forschungsprojekte und Kooperationen entstehen.

Hier geht es zum Interview mit Sebastian M. Spitra