Die Studierenden stark zu machen für die künftige Arbeitswelt ist ein zentrales Ziel der Lehre an der Universität Münster – egal, ob die Absolventinnen und Absolventen später in der Forschung, in forschungsnahen Berufsfeldern oder in sonstigen Tätigkeitsbereichen arbeiten werden, in denen die Kompetenzen aus dem Studium wertvoll sind.
Employability ist als eines von mehreren Zielen eines Hochschulstudiums gesetzt: In bildungspolitischen Rahmensetzungen wie der Bologna-Reform[1], Stellungnahmen der Hochschulrektorenkonferenz[2] und in Normen wie dem §3 Hochschulgesetz (NRW) wird die Vorbereitung auf die Arbeitswelt als zentrales Ziel aufgeführt. Doch wie Employability genau zu stärken sei, das lassen die politischen Papiere und Normen offen. Der Gesetzgeber übergibt diese Verantwortung den Hochschulen. In (Re-)Akkreditierungen müssen die Studiengangsverantwortlichen aufzeigen, wie sie die Employability ihrer Absolventinnen und Absolventen gewährleisten, sowohl in Bachelor- als auch in Masterstudiengängen.[3]
Neben diesen rechtlichen Vorgaben sind es vor allem die Studierenden selbst, die sich von einem Universitätsstudium erhoffen, gut auf den Arbeitsmarkt vorbereitet zu werden. Eine große Mehrheit von ihnen wünscht sich in Befragungen, auch auf außeruniversitäre Tätigkeitsfelder gut vorbereitet zu werden.[4] Und der Wunsch ist berechtigt: Häufig arbeiten Universitätsabsolventinnen und -absolventen später außerhalb der wissenschaftlichen Forschung.
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[1] Eimer, A., Knauer, J., Kremer, I., Nowak, T. & Schröder, A. (2019). Employability als ein Ziel des Universitätsstudiums. Grundlagen, Methoden, Wirkungsanalyse (1. Aufl.). WBV-Verlag., S. 20ff.
[2] Hochschulrektorenkonferenz (2013): Die Europäische Studienreform in Deutschland: Empfehlungen zur weiteren Umsetzung, S. 15.
[3] Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1-4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017); Kultusministerkonferenz (2010): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010, S. 9.
[4] vgl. Multrus, Majer, Bargel u.a., Studiensituation und studentische Orientierungen. 13. Studierendensurvey an Universitäten und Fachhochschulen, 2017; Judith Grützmacher/Andreas Ortenburger/Christoph Heine (2011): Studien- und Berufsperspektiven von Bachelorstudierenden in Deutschland, S. 9f.