Allgemeine Information
Der Personalrat der Universität vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung der Universität, d. h. alle Beschäftigte und Beamte (ca. 2000 Mitarbeiter/innen). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKM werden durch den Personalrat des UKM, wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule wird durch den Personalrat der Wissenschaftlichen Beschäftigten vertreten. Für alle jugendliche Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Auszubildende und Praktikanten sind die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Ansprechpartner.
Der Personalrat der Universität Münster besteht aus 15 Mitgliedern, 13 Vertreter/innen aus der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 2 Vertreter/innen aus der Gruppe der Beamtinnen und Beamten.
Weitergehende Informationen für Beschäftigte finden Sie im Mitarbeiterportal.