Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte

Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte an der Universität Münster ein. Angefangen bei der Ausschreibung der Stelle bis zum Zeitpunkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen wir den studentischen Hilfskräften ohne Abschluss (SHK) und den studentischen Hilfskräfte mit Bachelorabschluss (SHB) tatkräftig zur Seite. Für SHB ist ferner auch der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten zuständig und kann beraten und bei Bedarf vermitteln. Wir vermitteln konkret in Konfliktsituationen, beraten, klären über die Rechtslage auf und achten darauf, dass diese auch umgesetzt wird (keine juristische Rechtsberatung).

Schreibt uns gerne, bei Bedarf machen wir eine Sprechstunde aus. Wir arbeiten vertraulich und sind gut vernetzt an der Universität.

Anschrift:
Raum 206
48143 Münster
E-Mail: shk.vertretung@uni-muenster.de
Sprechstunde:

Nach Vereinbarung per Mail

 

© Julius Hinderfeld

Julius Hinderfeld

© Moritz Wiethüchter

Moritz Wiethüchter

© Paul Brützke

Paul Brützke

Frequently Asked Questions (FAQ)

  • Gehalt als SHK und SHB

    Als Studentische Hilfskraft erhält man einen Stundenlohn von 12,90€. Mit Bachelorabschluss erhöht sich dieser auf 14€. (Stand: Oktober 2024).

  • Urlaubsanspruch

    Wie wird mein Urlaubsanspruch berechnet?

    Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Entscheidend ist nicht, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest, sondern an wie vielen Tagen pro Woche du regelmäßig beschäftigt bist.

    Wie viel Urlaub bekomme ich?

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen pro Jahr. Das bedeutet:

    Bei 6 Arbeitstagen pro Woche: 24 Urlaubstage

    Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage

    Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage

    Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage

    Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage

    Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage

    Wer genehmigt meinen Urlaub?

    Zuständig für die Berechnung und Genehmigung deines Urlaubs ist die wissenschaftliche Einrichtung (z. B. dein Institut, Seminar oder Fachbereich), bei der du angestellt bist.

  • Wie werde ich Teil der SHK-Vertretung?

    Die SHK-Vertretung wird vom Senat vorgeschlagen und bestätigt. Wenn du Interesse hast, bei uns mitzuarbeiten, dann schreib uns gerne eine Mail! Es können immer drei Personen Teil der Vertretung sein. Um zugelassen zu werden muss man irgendwann mal als Studentische Hilfskraft (mit oder ohne Bachelorabschluss) gearbeitet haben.