Höheres Fachsemester (alle Bewerbungsgruppen)
Für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern müssen Sie sich für ein Wintersemester ab Anfang August bis zum 15. September oder für ein Sommersemester ab Anfang Februar bis zum 15. März über unser Bewerbungsportal bewerben.
Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester sind nicht, wie beim 1. Fachsemester, die Abiturnote und Wartesemester relevant, sondern zu welcher Bewerbungsgruppe Sie gehören. Folgende Bewerbungsgruppen gibt es:
- Studierende, die bereits an der Universität Münster für ein niedrigeres Fachsemester im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) eingeschrieben sind und anrechenbare Leistungen für ein höheres Fachsemester für diesen Studiengang erbracht haben.
- Studienortwechselnde, die bereits im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer Hochschule innerhalb der EU eingeschrieben sind.
- Studiengangwechselnde, die noch nie im selben Studiengang an einer Hochschule innerhalb der EU eingeschrieben sind oder waren.
Ihre Bewerbung besteht aus folgenden Schritten:
- Sie bewerben sich für das Fachsemester in dem Sie an der Universität Münster starten möchten. Während der Bewerbung wählen Sie auch Ihre Bewerbungsgruppe aus.
- Sie bekommen nach erfolgter Online-Bewerbung eine Bestätigungsmail über Ihre an der Universität Münster eingegangen Bewerbung mit angehängtem Kontrollblatt. Diesem können Sie Ihre Bewerbungsnummer entnehmen.
- Sie loggen sich in das Infoportal ein. Hier erfahren Sie, welche erforderlichen Unterlagen Sie hochladen müssen.
- Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben, prüft das Studierendensekretariat Ihre Bewerbung. Sie werden dann im Infoportal über den Status Ihrer Bewerbung informiert.
Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:
- Hochzustufende: Semesterbescheinigung, Einstufungsbescheinigung
- Studienortwechselnde: Semesterbescheinigung (bzw. wenn Sie außerhalb von Deutschland Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin studiert haben, benötigen Sie vom Landesprüfungsamt einen Anrechnungsbescheid), Leistungsnachweise (nur bei den Studiengängen Pharmazie und Zahnmedizin, wenn Sie bisher in Deutschland studiert haben), Einstufungsbescheinigung (nur bei den Studiengängen Biowissenschaften und Biologie), Zwischenprüfungszeugnis (nur beim Studiengang Rechtswissenschaft)
- Studiengangwechselnde: Semesterbescheinigung, Einstufungsbescheinigung
Eine Einstufungsbescheinigung können Sie in der Regel bei der jeweiligen Studienfachberatung beantragen. In Ausnahmefällen ist jedoch das jeweilige Prüfungsamt zuständig. Sie werden darüber im Uploadbereich des Infoportals infomiert.
Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung prüfen Sie bitte regelmäßig im Infoportal.