Master of Education

Für den Master of Education im ersten und höheren Fachsemester müssen Sie sich zunächst über das Bewerbungsportal bewerben. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung über die angebotenen Studiengänge und Fristen. Alle Studiengänge werden sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester angeboten.

Zur Übersicht über das Studienangebot
Zu den Fristen

Bewerbungsvoraussetzungen

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (WiSe 15.07. / SoSe 15.01.) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 120 Leistungspunkte erbracht
  • Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie Berufsfeldpraktikum abgeleistet
  • Zwei Fremdsprachen auf A2-Niveau (für den Master of Education Berufskolleg mit einem berufsbildenden Fach nur eine Fremdsprache)
  • Self Assessment: „Career Counselling for Teachers“ (CCT)
  • Ggf. weitere Sprachkenntnisse beim Master of Education Gymnasium/Gesamtschule
  • Bei Hochschulwechselnden: ggf. Äquivalenzbescheinigungen

 

Bewerbungsablauf

Der Bewerbungsablauf für eine Bewerbung im 1. Fachsemester besteht aus 3 Schritten:

 

  • 1. Bewerbung über das Bewerbungsportal

    Sie bewerben sich für alle zulassungsbeschränkten und -freien Studiengänge für das 1. Fachsemester über unser Bewerbungsportal. Hier müssen Sie bereits Ihre vorläufigen Durchschnittsnoten je Studienfach angeben, sowie Ihre Leistungspunkte je Studienfach (insgesamt mindestens 120). Sollten sie Ihnen noch nicht vorliegen, können Sie eine 4,0 eintragen. Die Angabe wird dann später anhand Ihrer Uploads von uns korrigiert.

    Nach erfolgter Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail über Ihre Bewerbung mit angehängtem Kontrollblatt. Dieses enthält Ihre Bewerbungsnummer, mit der Sie sich in das Infoportal der Bewerbung einloggen können. Sollte bei Ihnen ein besonderer Fall (Härtefall, Zweitstudium, o.ä.) zutreffen, sind ggf. zusätzliche Dokumente dort hochzuladen.

  • 2. Infoportal - Dokumente hochladen

    Sie loggen sich in das Infoportal ein. Dort können Sie Ihre Dokumente hochladen. Für alle Uploads gilt:

    • Die Unterlagen müssen nicht beglaubigt sein. Es reicht ein Scan/Foto als PDF-Datei.
    • Eine Datei kann nicht größer als 2 MB pro Uploadfeld sein
    • Ihr Name/Ihre Matrikelnummer muss auf Ihren Uploads sichtbar sein (z.B. bei Uploads einzelner Seiten des Transcript of Records)
    • Ihr Dokument muss sich öffnen lassen und gut lesbar sein. Öffnen und überprüfen Sie dies ggf. vor dem Hochladen noch einmal

    Folgende Uploads müssen getätigt werden:

    • Bachelor-Zeugnis oder vorläufige Bescheinigung oder Transcript of Records (ToR) mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach
      Wichtig ist, dass die (vorläufigen) Durchschnittsnoten je Studienfach, sowie die Gesamtleistungspunkte erkennbar sind.  Für Studierende der Universität Münster ist meist eine vorläufige Bescheinigung mit Durchschnittsnoten vom jeweils zuständigen Prüfungsamt notwendig, da die ToRs der Universität Münster selten alle vorläufigen Durchschnittsnoten enthalten. Das Bachelorzeugnis muss erst zur Immatrikulation bis spätestens 15.11. (WiSe) / 15.05. (SoSe) vorliegen.
      Sollte die vorläufige Durchschnittsnote eines Studienfaches nicht eindeutig aus dem hochgeladenen ToR/der Bescheinigung hervorgehen, nehmen SIe mit der Note 4,1 am Vergabeverfahren teil. Bitte beachten Sie die Auswahlgrenzen im Master of Education.
    • Nachweis über mind. 1-monatiges Orientierungspraktikum bzw. Nachweis über mind. 5-wöchiges (25 Praktikumstage) Eignungs- und Orientierungspraktikum
      Das Praktikum muss abgeleistet, aber noch nicht zwingend verbucht sein. Deswegen laden Sie bitte entweder die Praktikumsbescheinigung der Schule oder die entsprechende Seite des ToR hoch, aus der das Praktikum als bestanden (BE) hervorgeht
    • Nachweis über mind. 4-wöchiges außerschulisches / schulisches Berufsfeldpraktikum
      Das Praktikum muss abgeleistet, aber noch nicht zwingend verbucht sein. Deswegen laden Sie bitte entweder die Praktikumsbescheinigung der Praktikumsstätte oder die entsprechende Seite des ToR hoch, aus der das Praktikum als bestanden (BE) hervorgeht
    • Nachweis von zwei Fremdsprachen bzw. wenn Sie den Master of Education Berufskolleg mit einem berufsbildenden Fach studieren Nachweis von einer Fremdsprache
      Die Fremdsprachen sind auf A2-Niveau nachzuweisen und finden sich in der Regel auf Ihrem Abiturzeugnis unter "Block IV Fremdsprachen". Es ist ausreichend nur diese Seite hochzuladen.
    • Bescheinigung über das Self Assessment
      Am Ende des SelfAssessments können Sie eine Bestätigung anfordern. Diese muss unterschrieben (gerne auch digital) hochgeladen werden. Link zum Assessment und Informationen des Zentrums für Lehrkräftebildung
    • Ggf. weitere Sprachkenntnisse
      Für bestimmte Fächer beim Master of Education Gymnasium/Gesamtschule benötigen Sie weitere Sprachkenntnisse.

     

  • 3. Prüfung durch das Studierendensekretariat

    Sobald Ihre Uploads vollständig sind, wird Ihre Bewerbung geprüft. Sie werden über das Infoportal der Bewerbung darüber informiert, ob Ihre Bewerbung vollständig ist und am Vergabeverfahren teilnimmt oder ob noch etwas fehlerhaft oder unvollständig ist. Meist schalten wir Ihnen dazu das entsprechende Uploadfeld wieder frei, sodass Sie dort nochmal einen Upload tätigen können.

    Fehlerhafte oder unvollständige Dokumente müssen bis spätestens zum 15.07. (WiSe) bzw. 15.01. (SoSe) ausgetauscht werden. Bitte beachten Sie: Je eher Sie Ihre Uploads vervollständigen, je eher wird Ihre Bewerbung geprüft und Sie haben mehr Zeit Ihre Uploads bei eventuellen Fehlern zu vervollständigen.

    Wenn Ihre Bewerbung vollständig ist und am Vergabeverfahren teilnimmt, erhalten Sie ca. Ende Juli (WiSe) / Ende Januar (SoSe) über das Infoportal Bescheid, ob Sie zugelassen wurden.
    Informationen zur Zulassung bzw. zum Vergabeverfahren

    Wenn Sie zugelassen wurden, müssen Sie die Zulassung aktiv annehmen und sich nach Erhalt Ihres Bachelorzeugnisses noch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (WiSe 15.11. / SoSe 15.05.) in den Master of Education immatrikulieren lassen.
    Informationen zur Immatrikulation

Das Hochladen der vollständig benötigten Unterlagen muss innerhalb der Bewerbungsfrist geschehen (WiSe 15.07. / SoSe 15.01.)

Höheres Fachsemester

Das Bewerbungsverfahren entspricht dem des 1. Fachsemesters.

Sie müssen jedoch zusätzlich noch eine aktuelle Semesterbescheinigung hochladen. Nur für Studiengangwechselnde oder Hochzustufende ist darüber hinaus noch eine Einstufungsbescheinigung je Studienfach hochladen. Eine Einstufungsbescheinigung können Sie bei der jeweiligen Studienfachberatung beantragen.

Zu den Studienfachberatungen

Informationen zur Vergabe im Höheren Fachsemester

Hochschulwechselnde

Sie haben die Hochschule oder den Studiengang gewechselt? Wenn Sie sich für einen Lehramtsstudiengang in NRW einschreiben möchten, beachten Sie bitte, dass die Universität Münster neben den eigenen Prüfungsregularien auch die Erfüllung der Lehramtszugangsverordnung (LZV) des Landes NRW sowohl für Ihren Bachelor wie auch für Ihren Master abschließend bestätigen muss. Die Erfüllung der LZV kann in einigen Fällen Angleichungsstudien erfordern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab an das LZV-Büro zu wenden.

Ggf. sind zur Bewerbung auch zusätzliche Äquivalenzbescheinigungen erforderlich. Auskünfte dazu gibt das Studierendensekretariat.