Kindergarten
© Uni MS - Angelika Klauser

Kinderbetreuung

Der gesetzliche Rahmen für die Kinderbetreuung in Deutschland wird u.a. durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gegeben. Es ergibt sich die Einteilung in die Betreuung von unter Dreijährigen, über Dreijährigen und Schulkindern.

Eine gute Kinderbetreuung ist Voraussetzung dafür, dass Sie am Arbeitsplatz voll präsent sein können. Wenn der Nachwuchs ansteht, sollte man sich bereits früh um Kinderbetreuung Gedanken machen. Es gibt verschiedene Betreuungsformen für unterschiedliche Bedürfnisse und zahlreiche Angebote für Familien.

  • Wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren

    • Die Anmeldung für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erfolgt über den Kita-Navigator.
    • Bei Interesse am Ganztageskinderbetreuungsprogramm der Universität Münster wenden Beschäftigte sich bitte an das Servicebüro Familie.
    • Der Kita-Navigator ist das zentrale Anwendungstool der Stadt Münster für Platzsuche in Kindertagesstätten. Parallel dazu gibt es den Kindertagespflege-Navigator für die Suche nach einer Tagespflegeperson.
    • Beide ermöglichen Ihnen, eine geeignete Betreuung für die Bedürfnisse Ihres Kindes zu finden. Alle Kinder, deren Eltern einen Platz suchen, werden hier registriert und die jeweiligen Kitas oder Tagespflegeperson erhalten die Informationen über die Anfragen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung auf dieser Plattform obligatorisch ist, um einen Platz in einer Kita für Ihr Kind zu bekommen! Die Frist endet am 31. Januar für das kommende Schuljahr, das im Sommer beginnt.
    • Wenn Sie eine Kita im Kita-Navigator auswählen, können Sie entweder in Ihrer Nähe oder in einem bestimmten Umkreis von Ihrem Zuhause suchen. Bitte wählen Sie nur eine dieser Optionen aus! Die Suche gibt Ihnen eine Liste aller Kitas in Ihrem Suchbereich. Sie können auf die einzelnen Ergebnisse anklicken, um genauere Informationen über die Art der angebotenen Tagesbetreuung zu erhalten. Wenn Sie bei einer bestimmten Institution auf die Warteliste gesetzt werden möchten, klicken Sie bitte auf „Betreuung auswählen“.
      Wenn Sie alle Kitas ausgewählt haben (bis zu 12 pro Kind), gehen Sie zur „Merkliste“ (oben auf der Seite). Sie können jetzt alle von Ihnen ausgewählten Optionen überprüfen. Wenn Sie mit Ihrer Wahl zufrieden sind, klicken Sie auf "Kind(er) vormerken". Sie werden nun nach den persönlichen Daten des/der Erziehungsberechtigten des Kindes gefragt. Dazu benötigen Sie die vollständigen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Nationalität und das Geständnis. Letzteres kann auch als "kein Geständnis" vermerkt werden, wenn Sie dies aus Datenschutzgründen bevorzugen. Danach werden Sie vom System nach den Informationen Ihres Kindes gefragt. Anschließend können Sie Geschwister registrieren.
      Nachdem Sie alle Details eingegeben haben, werden Sie vom System aufgefordert, die Registrierung zu überprüfen, bevor Sie diese abschließen.
    • Um den Betreuungsbedarf präzise zu ermitteln, erbeten einige Kindertagesstätten (Kita's) in Münster eine Arbeitgeberbescheinigung. Zu diesem Zweck kann das entsprechende Formblatt bei der zuständigen Ansprechperson im Personaldezernat (Dez. 3) eingereicht werden.

Beratungseinrichtungen an der Universität Münster

  • Welcome Centre

    Das Welcome Centre im International Office ist die zentrale Anlaufstelle für das Onboarding und die weitergehende Beratung von international mobilen Forschenden ab Postdoc Level und die gastgebenden Fachbereiche. U.a. unterstützt es auch nicht-angestellte Wissenschaftler*innen mit Familie, wenn es um Fragen wie Kinderbetreuung, Schule, Kindergeld etc. geht. Internationale Forscher*innen mit Arbeitsvertrag werden vom  Servicebüro Familie zu diesen Themen beraten und nicht-angestellte Doktorand*innen mit Familie können sich an das CERes wenden.

  • Servicebüro Familie

    Das Servicebüro Familie berät allgemein zum Thema Kinderbetreuung und bietet Unterstützung an, wie etwa Ferienprogramme für Schulkinder, Vermittlung von Babysittern oder Hilfe bei der KiTa-Platz-Suche.

Glossar Kinderbetreuungsformen

In Deutschland gibt es hauptsächlich zwei Kinderbetreuungsmodelle: Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Letztere unterscheidet sich durch flexiblere Betreuungszeiten und durch das familiennahe Umfeld. Im Folgenden werden diese Hauptbetreuungsmodelle und ergänzende Betreuungsformen erklärt.

  • Kindergärten

    Kindergärten stellen in Deutschland die klassische Form der Kinderbetreuung dar. Jedoch findet man die Bezeichnung „Kindergarten“ immer seltener, da Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Kindergartengruppenformen und Betreuungszeiten vereinen.

  • Kindertageseinrichtungen

    In Kindertagesstätten (KiTas) werden Kinder meistens im Alter von zwei bis sechs Jahren in unterschiedlichen Gruppen betreut. Es gibt Gruppen für Kinder von zwei Jahren bis zur Einschulung und für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. In manchen Einrichtungen gibt es auch Plätze für unter einjährige bis dreieinhalbjährige Kinder (Kleinkindgruppen genannt). Neben den Gruppengrößen unterscheidet man auch zwischen unterschiedlichen Betreuungszeiten, die das Kind in der KiTa verbringt. Die Betreuungszeiten variieren zwischen 25, 35 oder 45 Stunden in der Woche.

  • Kindertagespflege

    Tagesmütter oder Tagesväter kümmern sich bei dieser Betreuungsform zu flexiblen Zeiten und in kleinen Gruppen um Kinder in einem familiären Umfeld. Diese Art von Betreuung ist den Kindertagesstätten gleichgestellt, denn die Tagespflegepersonen besitzen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Ebenso haben sie neben dem Betreuungs- auch einen Bildungsauftrag. Für den Kontakt wendet man sich in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster.

  • Elterninitiativen (altersgemischte Gruppen)

    Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren werden in kleineren Gruppen (meistens 15 Kinder) betreut. Die Betreuungszeiten sind an die der Kindertageseinrichtungen angelehnt.

  • Eltern-Kind-Gruppen

    Diese Gruppen finden in Familienbildungsstätten und Pfarrgemeinden statt. Eltern und Kinder finden sich zusammen, eine Kursleiterin begleitet diese Gruppen. Dies ist im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Elterninitiativen eine Freizeitaktivität.

  • Spielgruppen

    Dies sind feste Gruppen, in denen Kinder vormittags oder nachmittags stundenweise betreut werden – meist zwei- bis dreimal wöchentlich in Abwesenheit ihrer Eltern. Die Mitarbeit der Eltern ist besonders wichtig. Spielgruppen haben mindestens 6, meist jedoch 8 bis 10 Plätze, in der Regel für Kinder ab zwei Jahren bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung.

  • Babysitter

    Das ist eine private und kurzzeitige Art der Kinderbetreuung. Es gibt keine festgeschriebenen Zeiten, eher vereinbaren die Eltern die genauen Zeiten und die Häufigkeit mit dem Babysitter selbst. Einen Babysitter findet man am besten über die Empfehlung von Freunden, Nachbarn oder Arbeitskollegen.

  • Au-pair

    Für die Kinderbetreuung kann ein Au-pair-Mädchen/-Junge aufgenommen werden. Die Bestimmungen dieser Betreuungsform sind von der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Unter anderem sollen die Au-pair-Mädchen oder Jungen Deutsch lernen und dürfen nur leichte Hausarbeiten verrichten.