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© Gerd Altmann/Pixabay

Häufige Fragen:

 

Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Erasmus-Plätze?

Das Gesamtbild des Bewerbers ist entscheidend. Hauptkriterien sind hierbei: die erworbenen Studienleistungen und Noten, ausreichende Sprachkenntnisse und die nötige Motivation sowie eine vollständige und ansprechende Bewerbung. Darüber hinaus wird außeruniversitäres Engagement berücksichtigt.

 

Ich studiere zwei bzw. mehrere Fächer. Kann ich auch Leistungen in meinem Zweit-Fach erbringen?

Dies ist möglich, sofern das Fach an der jeweiligen Wunschuniversität angeboten wird. Wenn dies der Fall ist, muss die Möglichkeit einer Anrechnung jedoch im Voraus mit dem zuständigen Koordinierenden des Fachbereiches an der WWU abgesprochen werden.

 

Wie werden Personen mit Special Needs berücksichtigt?

Personen mit Special Needs (auf Grund einer Behinderung oder mit Kind) bekommen besondere Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

Wird ein Sprachkurs gefördert?

In den meisten Fällen ist es möglich, einen weiterführenden Sprachkurs an der Gastuniversität in der jeweiligen Landessprache zu belegen, sofern dies das Angebot der Gasthochschule umfasst. Der Sprachkurs ist Teil des Stipendiums.

 

Wie können mir im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden?

Nach erfolgreicher Einschreibung an der Hochschule im Ausland müssen Sie ein Learning Agreement erstellen. Dort müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen, die in Deutschland von Ihnen hätten erbracht werden müssen, aufgelistet und in einer weiteren Tabelle die Veranstaltungen aus dem Gastland, mit denen Sie die deutschen Studien- und Prüfungsleistungen ersetzen möchten, eingetragen werden. Ob die Leistungen gleichwertig sind, muss vor dem Auslandsaufenthalt mit der Studienfachberatung abgeklärt werden, die Sie in Fragen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen berät. Beachten Sie, dass dies möglichst frühzeitig geschehen muss, da mitunter fachliche Entscheidungen eingeholt werden müssen. Das Learning Agreement stellt sicher, dass die Veranstaltungen aus dem Ausland nach Ihrer Rückkehr vom Prüfungsamt anerkannt werden. Die Studienfachberatung unterstützt Sie nach Ihrer Rückkehr bei der Antragsstellung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an das Prüfungsamt.

 

Kann ich meinen Studienaufenthalt verschieben?

Dies ist in der Regel nicht möglich.

 

Welche Vorteile bietet mir die Förderung durch das Erasmus+-Programm?

Das Erasmus Programm bietet finanzielle Vorteile. Jede/r Erasmus+-Stipendiat/in bekommt die Studiengebühren im Ausland erlassen und zusätzlich ein monatliches Stipendium.

Zudem werden Stipendiaten innerhalb des Erasmus+-Programmes durch den Erasmus-Koordinator an der Heimat- und Partneruniversität betreut. Hier erhalten die Studierenden vielfältige Unterstützung, Beratung und Informationen. Auch gibt es bei der Ankunft an den meisten Universitäten ein umfassendes Einführungsprogramm.

 

Werde ich über das Erasmus+-Programm auch als nicht-EU-Bürger gefördert?

Ja, allerdings benötigen Sie in manchen Fällen ein Visum für das Gastland. Studierende mit einem Visum für Deutschland benötigen in der Regel nur ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht in einem anderen Land, ohne dass ihr Visum für Deutschland erlischt.

 

Welche finanzielle Förderung umfasst das Erasmus+-Stipendium?

Aus verwaltungstechnischen Gründen wird das Erasmus+-Stipendium in zwei Raten gezahlt: Etwa 75% des Stipendiums erhalten die Stipendiaten vor Beginn des Auslandsaufenthalts und die restlichen 25% zum Ende des Aufenthalts. Die Förderung ist auf eine maximale Laufzeit von 6 Monaten begrenzt. Maßgeblich für die Dauer des Stipendiums ist die Vorlesungszeit an der jeweiligen Partneruniversität.

 

Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?

Semesterzeiten im Ausland stimmen oftmals nicht mit denen in Deutschland überein. Außerdem sollten Sie vor Semesterbeginn besonders zum Wintersemester noch 2–3 Wochen einkalkulieren, da an den meisten Universitäten in dieser Zeit Intensivsprachkurse angeboten werden, die den Studienbeginn erleichtern sollen.
Das Wintersemester in Tunesien beginnt im September, das Sommersemester im Februar.

 

Welche Chancen habe ich mein Wunschland zu bekommen?

Dies hängt sowohl von der Bewerberzahl für ein Erasmus+-Stipendium als auch von den angegebenen Universitäts-, Stadt- oder Länderpräferenzen ab.

 

Gibt es zeitlich Einschränkungen für den Aufenthalt im Ausland?

Der Auslandsaufenthalt für Tunesien umfasst maximal sechs Monate. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

 

Wird mir eine Wohnung in meinem Gastland vermittelt?

In der Regel nicht. Sie erhalten jedoch vorab Informationen über Wohnmöglichkeiten von den zuständigen Erasmus-Koordinierenden der Partneruniversität. In manchen Fällen handelt es sich bei der Gastuniversität um eine Campusuniversität, sodass eventuell Wohnmöglichkeiten auf dem Campus bestehen. Kontaktieren Sie diesbezüglich die Erasmus-Koordinierenden im Voraus.

 

Habe ich ein Recht auf BAföG, obwohl ich ein Stipendium habe?

Im Falle der internationalen Erasmus+-Kooperationen entfällt das Anrecht auf Auslands-BAföG.