Haltung von Versuchstieren
Beispielbilder Tierhaltung
Die Universität Münster legt allergrößten Wert auf eine artgerechte Haltung und Versorgung der Labortiere. Die Versuchstierhaltung und die Durchführung von Tierversuchen sind gesetzlich geregelt. Zu nennen sind hier das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Direktive 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.
Behördliche Vorgaben
Jede Versuchstierhaltung muss zunächst bei der zuständigen Behörde beantragt werden und wird von dieser erst, wenn alle Vorgaben erfüllt sind und die Haltung zusätzlich vor Ort besichtigt wurde, genehmigt. Nur dann dürfen Tiere dort überhaupt gehalten werden. Die Haltung richtet sich streng nach den genehmigten Angaben im Antrag und den Auflagen der Behörde. Die Behörde kontrolliert nach Erteilung der Genehmigung die Haltung der Tiere mindestens jährlich und unangekündigt. Darüber hinaus stehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Tierhausleitung, die betreuenden Tierärztinnen und Tierärzten, die Tierschutzbeauftragten, die Tierpflegenden und der Tierschutzausschuss im ständigen Austausch miteinander, um die Haltung stets auch über das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu optimieren.
Formen der Tierhaltung
Alle Formen der Tierhaltung – von konventioneller Tierhaltung bis zur Haltung von Tieren der Sicherheitsstufe 3 – werden angeboten. Viele Mäuse werden so gehalten, dass die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und der Lichtrhythmus stets gleich sind. Die Mäuse werden täglich von speziell ausgebildetem Tierpflegepersonal versorgt und ihr Wohlbefinden kontrolliert. Die Haltungskäfige der Tiere werden mit einer über ein Filtersystem gefilterten Raumluft versorgt, um zu gewährleisten, dass keine Krankheitserreger eingeschleust werden. Diese Hygienemaßnahmen schützen sowohl die Tiere als auch die Personen, die mit den Tieren arbeiten, vor potenziellen Krankheitserregern. Auch wird verhindert, dass Krankheitserreger in die Außenwelt gelangen.
Die Zugänge zu den Tieren sind streng geregelt und kontrolliert. Der Zutritt ist nur eingewiesenen Personen gestattet und erfordert teilweise einen vollständigen Kleidungswechsel. Wann immer die Möglichkeit besteht, werden die Tiere in festen sozialen Gruppen gehalten.