Informationen zu Prüfungsanmeldungen

Allegemeine Infos zu Prüfungsterminen:

Die Prüfungen an der FH finden in je Semester und Fachbereich festgelegten Prüfungsphasen statt. Informationen dazu bieten die Webseiten der Prüfungsämter der Fachbereiche.
Die Prüfungen an der Universität Münster werden individueller festgelegt, meist in den letzten 1-2 Wochen der Vorlesungszeit, eine frühzeitige Absprache zwischen Studierenden und Lehrenden erleichtert die Planung für alle Beteiligten.

Zuständig für den Studiengang Wasserwissenschaften ist das Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.

Grundsätzlich sind alle Prüfungsleistungen, die im aktuellen Semester belegt werden sollen, über das QISPOS-Portal anzumelden, dort finden sich auch die aktuellen An- und Abmeldezeiträume, Hinweise zur Nutzung, ein FAQ und Kontaktdaten für den Fall technischer Probleme. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert, um mögliche Probleme rechtzeitig beheben zu können.
Teilweise gelten andere/zusätzliche Regelungen (s.u. Anmeldung von Modulabschlussprüfungen und Anmeldung der Masterarbeit).


Anmeldungsformulare:

 

  • Anmeldung von Modulabschlussprüfungen (MAP)

    Mündliche Modulabschlussprüfung

    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Formular „Terminvereinbarung einer mündlichen Prüfung“ (siehe Formularseite des Prüfungsamts).
    Das Ausfüllen und Unterschreiben (lassen) des Formulars ist eine verbindliche Anmeldung zur mündlichen MAP, ohne Anmeldeformular besteht kein Prüfungsanspruch. Eine Abmeldung kann dann fristgerecht nur über das Prüfungsamt erfolgen.
    Das Formular muss bis spätestens eine Woche vor der Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden (im Original, nachdem der/die Prüfende unterschrieben hat).

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer mündlichen Modulabschlussprüfung nicht die Anmeldung der Einzel-Veranstaltungen in QISPOS ersetzt.


    Schriftliche Modulabschlussprüfung

    Die Anmeldung erfolgt über eine Anmeldung in Qispos, eine Anmeldung muss für gültigen Prüfungsanspruch bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin vorliegen.
    Zusätzlich zur verbindlichen Anmeldung in Qispos muss für einige Module ein Themenwahlzettel (siehe Formularseite des Prüfungsamtes) für das Modul ausgefüllt werden. Dieser muss 4 Wochen vor Prüfungstermin bei den Modulverantwortlichen eingehen.
    Der weitere Ablauf ist dann identisch zu dem der mündlichen MAP (s.o.).

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer schriftlichen Modulabschlussprüfung nicht die Anmeldung der Einzel-Veranstaltungen in QISPOS ersetzt.

     

  • Anmeldung der Masterarbeit

    Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, das auf der Seite des Prüfungsamtes zur Verfügung gestellt wird.

    Die Erstbetreuung muss hauptamtlich an der Universität oder FH erfolgen (Lehrbeauftragte können nicht als Erstbetreuer*innen genannt werden).
    Gemeinsam mit dem/der Erstbetreuer/in kann über Themenstellung, Vorschläge zur Zweitbetreuung usw. gesprochen werden.

    Sollte die/der Zweitbetreuer*in nicht auf der Prüferliste des MSc Wasserwissenschaften stehen (dies weiß die/der Hauptbetreuer*in oder kann es in Erfahrung bringen) und/oder eine externe Person (in Deutschland oder im Ausland) ist, muss ein formloser Antrag (per Email) beim Prüfungsamt gestellt werden, dieser muss folgendes beinhalten:

    1. die Benennung der/des Erstbetreuers*in
    2. ein Lebenslauf der/des Zweitbetreuers*in und (damit) ein Nachweis von regelmäßiger, einschlägiger Lehrerfahrung

    Das Prüfungsamt schickt den Antrag zur Begutachtung an den Vorsitz des Prüfungsausschusses und bekommt dann zeitnah eine Rückmeldung zum Antrag.
    Generell gilt, dass ein formloser Antrag für einen externe*n Prüfer*in immer pro Masterarbeit gestellt werden muss, selbst wenn diese Person schon früher einmal bei einer anderen Masterarbeit aus dem M.Sc. Wasserwissenschaften bewilligt wurde.

  • Exmatrikulation

    Am Ende Ihres Studiums müssen Sie sich exmatrikulieren. Die Exmatrikulation wird online im SelfService unter Anträge -> Antrag stellen -> Studium > Exmatrikulation beantragt.
     
    Der bereits gezahlte Semesterbeitrag, sowie der Anteil für das Semesterticket werden bei rückwirkender Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung/Rückmeldung auf Antrag bis zum 15. Mai für ein Sommersemester bzw. 15. November für ein Wintersemester durch das Studierendensekretariat erstattet.

    Im MSc Wasserwissenschaften müssen Sie noch eine Entlastungsbescheinigung hochladen, diese wird durch das Institut der Landschaftsökologie ausgestellt. Im Selfservice können Sie dies während der Beantragung der Exmatrikulation über "Anlagen" hochladen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt ans Studierendensekretariat.