Entscheiden und Bekenntnis
Historiker Freitag über Formen religiösen Entscheidens in der Reformationsgeschichte
Über religiöses Entscheiden in der Reformationsgeschichte Westfalens hat der Landeshistoriker Prof. Dr. Werner Freitag vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters und des Sonderforschungsbereichs (SFB) „Kulturen des Entscheidens“ der WWU gesprochen. „Reformation und Entscheiden standen in der Reformationszeit in einem engen Zusammenhang: Ein neues Bekenntnis, ein neuer Gottesdienst und eine neue Kirchenorganisation standen als Alternative zur katholischen Kirche bereit“, sagte der Historiker, der jüngst die erste historische Gesamtschau zur Reformation in Westfalen seit 25 Jahren vorgelegt hat. Er erörterte in seinem Vortrag, wie Entscheidungsbedarf generiert, wie entschieden und wie eine Bekenntnisentscheidung zum Ausdruck gebracht wurde. Unter dem Titel „Entscheiden und Bekenntnis. Überlegungen zur Reformationsgeschichte Westfalens“ untersuchte der Wissenschaftler die Stadtreformation in Soest, reformatorische Protestverläufe in den Grafschaften Mark und Ravensberg, die Prophetie im Münsteraner Täuferreich und liturgische Mischformen im Münsterland.
Der Historiker analysierte die Frage des Bekenntnisentscheidens in der westfälischen Reformationsgeschichte anhand von zwei „Idealtypen religiösen Entscheidens“, das Gottesurteil und die dogmatische Wahrheitsentscheidung, die die Frühneuzeit-Historikerin Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger vom Exzellenzcluster im Einführungsvortrag der Ringvorlesung eingeführt hatte. Beim „Typ Gottesurteil“ wird die Entscheidung rituell so gerahmt, dass sie sich Gott selbst zuschreiben lässt, etwa bei der Wasserprobe in frühzeitlichen Hexenprozessen. Beim Typus der „dogmatischen Wahrheitsentscheidung“ werden Entscheidungen, die in einem formalen Verfahren entstanden seien, einer transzendent legitimierten Autorität zugeschrieben, etwa bei Heiligsprechungen, wie die Historikerin ausführte. Prof. Freitag nutzte diese Idealtypen zur Analyse verschiedener Reformationsverläufe in Westfalen. Im ersten Teil ging es um die dogmatische Wahrheitsentscheidung im Rahmen der Stadtreformation. Hier wurden am Beispiel der Stadt Soest Protestverläufe untersucht, die den Rat zur Reformation im Sinne Martin Luthers zwangen.
„Dogmatischen Wahrheitsentscheidung“
Im zweiten Teil des Vortrags nahm der Historiker die Prophetie im sogenannten Täuferreich 1534/1535 in Münster in den Blick und zog dabei den Entscheidungstyp „Gottesurteil“ heran. „Gott war es, der durch den Mund der Propheten sprach. Die Organisation des Täuferreiches in Form von Ältestenrat und Königtum beruhte auf dem Ratschluss Gottes“, sagte Prof. Freitag. Er stellte im nächsten Vortragsteil außerdem die Verhinderung einer dogmatischen Wahrheitsentscheidung am Beispiel der Grafschaften Mark und Ravensberg vor. „Die humanistische Reform des dortigen Landesherrn zielte nicht auf ein umfassendes Verbot des Luthertums, sondern unterband gezielt Teilelemente reformatorischer Protestverläufe.“ Der Vortrag beleuchtete anhand des Münsterlandes um 1570 schließlich das Zustandekommen liturgischer Mischformen, etwa der Kommunion unter beiderlei Gestalt im Anschluss an die katholische Messe.
Prof. Dr. Werner Freitag ist Professor für westfälische Landesgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Hauptantragsteller des Exzellenzclusters. Sein neues Buch zur Reformation in Westfalen trägt den Titel „Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz“. Der detailreiche Überblicksband ist im Aschendorff Verlag in Münster erschienen.
In der Ringvorlesung „Religion und Entscheiden“ sprechen am Dienstag, 6. Dezember, die Historiker Prof. Dr. Wolfram Drews und Prof. Dr. Sita Steckel über „Perspektiven auf das Entscheiden der mittelalterlichen Inquisition“. Der Vortrag ist um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22 zu hören. (maz/vvm)